«Big Brother»-Gewinner muss Einkommensteuer zahlen
06. Juni 2012, 14:54 Uhr · Quelle: dpa
München (dpa) - Die Teilnahme an der TV-Show «Big Brother» ist kein Spiel, sie ist Arbeit. Das Preisgeld muss als Einkommen versteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, Sascha Sirtl, hatte damals eine Million Euro Preisgeld gewonnen. Gegen einen Bescheid des Finanzamtes klagte er, der Finanzhof wies die Beschwerde nun ab. Die Teilnahme an der «Big Brother»-Show gilt demnach als Arbeit. Das Urteil dürfte auch Folgen haben für Castingshows wie «DSDS», «Germany's next Topmodel» und Co.