
München (dpa) - Die Teilnahme an der TV-Show «Big Brother» ist kein Spiel, sie ist Arbeit. Das Preisgeld muss als Einkommen versteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, Sascha Sirtl, hatte damals eine Million Euro Preisgeld gewonnen.
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