BGH-Urteil: Staat haftet für Corona-Impfschäden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein richtungsweisendes Urteil zur Haftung bei möglichen Impfschäden infolge einer Corona-Schutzimpfung getroffen. Nach der Entscheidung des dritten Zivilsenats liegt die Verantwortung für Aufklärungs- und Behandlungsfehler nicht bei den impfenden Ärztinnen und Ärzten, sondern obliegt dem Staat. Geschädigte, die Schadensersatz fordern, müssen demnach ihre Klagen gegen Bund oder Länder richten.
Ein konkreter Fall veranschaulicht die Folgen dieses Urteils: Ein Mann hatte seine Ärztin verklagt, nachdem er nach einer Corona-Impfung Ende 2021 eine Herzerkrankung entwickelt hatte. Er argumentierte, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er sei unzureichend aufgeklärt worden, was zu Arbeitsunfähigkeit und psychischen Beeinträchtigungen führte. Vor Gericht forderte er ein Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.
Nach der Abweisung seiner Klagen in den Vorinstanzen bestätigte nun auch der BGH, dass die Ärztin bei der Impfung in einer staatlichen Funktion und somit haftungsrechtlich als Beamtin tätig war. Der Kläger scheiterte mit seiner Revision, da das Gericht seine Forderungen abwies.
Dabei ging es ihm vor allem um die grundsätzliche Frage, wer für etwaige Impfschäden haftet. Ob die gesundheitlichen Probleme tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind, blieb ungeklärt. Richter Ulrich Herrmann betonte, dass die zentrale Frage die der Haftungsverantwortung war.

