BGH-Urteil: Staat haftet bei Corona-Impfschäden
Eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt nun auf, dass bei möglichen Fehlern im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung der Staat zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Fall eines Mannes, der seine Ärztin verklagt hatte, bringt Klarheit: Impfärzte handeln bei der Verabreichung des Impfstoffs in staatlichem Auftrag und sind daher persönlich nicht haftbar.
In den Vorinstanzen, darunter das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm, wurde bereits entschieden, dass die Ärztin als Beamtin agiert habe. Der BGH stützte diese Entscheidung und wies die Revision des Klägers zurück. Dies bedeutet, dass Geschädigte ihre Schadenersatzansprüche gegen den Staat richten müssen, sei es gegen Bund oder Länder. Der Fall zeigt die Tragweite der sogenannten Amtshaftung, die auch Privatpersonen bei staatlich beauftragten Tätigkeiten einbeziehen kann.
Eine zentrale Streitfrage war, ob Ärzte als staatliche 'Werkzeuge' agieren. Obwohl sie nicht direkt vom Staat beauftragt wurden, sondern lediglich in einem von diesem gesetzten Rahmen operierten, seien sie nach Ansicht der Gerichte in ihren Aufgaben hoheitlich tätig gewesen. Dies unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung des Staates bei Großkampagnen wie der Corona-Impfung.
Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz fordert nun eine unbürokratische Lösung für Geschädigte. Die bestehenden Strukturen bei Krankenkassen und Landesärztekammern könnten genutzt werden, um schnelle Klärungen herbeizuführen. Ziel soll es sein, den Betroffenen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu ersparen und so den gesellschaftlichen Frieden zu wahren.

