BGH stärkt Rechte von Erdgas-Kunden
09. Februar 2011, 17:35 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Erdgas- Kunden gestärkt: Die Karlsruher Richter erklärten heute eine Preisänderungsklausel in einem Sonderkundenvertrag aus Wiesbaden für unwirksam. Der Gasanbieter habe sich in diesem Fall nicht auf das gesetzliche Preisänderungsrecht berufen können, weil er seinen Kunden zu einem Sondertarif beliefert habe, hieß es. Im ersten Fall hatte ein Gaskunde gegen seiner Meinung nach unberechtigte Preiserhöhungen der Wiesbadener ESWE Versorgungs AG Gas geklagt, im zweiten Fall die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für 25 Haushalte gegen RWE.

