
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Erdgas- Kunden gestärkt: Die Karlsruher Richter erklärten heute eine Preisänderungsklausel in einem Sonderkundenvertrag aus Wiesbaden für unwirksam. Der Gasanbieter habe sich in diesem Fall nicht auf das gesetzliche Preisänderungsrecht
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