BGH: Reisende erhalten nach Unfall bei Hoteltransfer Geld zurück

Karlsruhe (dpa) - Nach einen unverschuldeten Umfall beim Hoteltransfer muss ein Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab zwei Ehepaaren Recht, die wegen der Unfallfolgen keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen konnten. Sie waren im Dezember 2013 in der Türkei beim Transfer vom Flughafen zum Hotel verletzt worden. Ein Geisterfahrer war in den Bus gekracht. Nach Auffassung des BGH war die Reiseleistung insgesamt mangelhaft.

Urteile / Tourismus / BGH / Deutschland / Türkei
06.12.2016 · 17:06 Uhr
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