BGH prüft Zulässigkeit von gewinnbringender Untervermietung
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich mit der Frage, ob eine profitable Untervermietung von Wohnraum rechtlich zulässig ist oder ob Vermieter in solchen Fällen das Recht haben, Mietverträge fristgerecht zu kündigen. Anlass ist der Fall eines Mannes, der für eine Zweizimmerwohnung in Berlin monatlich 460 Euro Nettokaltmiete zahlte, die Wohnung jedoch ohne Genehmigung der Vermieterin zu einem Preis von 962 Euro untervermietete. Laut BGH wäre gemäß der Mietpreisbremse ein maximaler Preis von 748 Euro gerechtfertigt gewesen. Die Entscheidung des achten Zivilsenats in Karlsruhe nach der Verhandlung ist noch nicht abzusehen. Während das Amtsgericht Charlottenburg 2022 die Räumungsklage der Vermieterin ablehnte, entschied das Landgericht Berlin in der Berufung zugunsten der Vermieterin. Das Gericht argumentierte, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, Mietern ohne eigenen Anteil am Ertrag zu gestatten, aus Untervermietungen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Zudem bestehe kein Anspruch auf eine Genehmigung einer Untervermietung, die gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstößt. Der Mieter hat nun gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

