BGH entscheidet über die Zulässigkeit von Gewinnen bei Untervermietungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Dürfen Mieter bei der Untervermietung Gewinne erzielen? In einer hochbrisanten Frage, die sowohl Vermieter als auch Mieter und Untermieter betrifft, zeigt sich der achte Zivilsenat des BGH in Karlsruhe nachdenklich.
Während der Verhandlung im September äußerten die Richter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit gewinnbringender Untervermietungen. Ein konkreter Fall zeigt die Dringlichkeit des Themas: Einer Vermieterin missfiel, dass ihr Mieter die Berliner Zweizimmerwohnung für stolze 962 Euro im Monat untervermietete, während seine eigene Nettokaltmiete bei nur 460 Euro lag.
Der Mieter verteidigt sich, indem er darauf hinweist, die Wohnung sei voll möbliert überlassen worden – mit Annehmlichkeiten wie Fernseher, Soundanlage und Geschirrspüler. In der aktuellen Rechtslandschaft fehlen klare Berechnungsmodelle, um den Wert solcher Einrichtungsgegenstände im Mietpreis zu bemessen.
Der Deutsche Mieterbund bestätigt diese Lücke und verweist auf die Notwendigkeit eines nachvollziehbaren Möblierungszuschlags. Die Entscheidung des BGH könnte nun Klarheit in diese rechtliche Grauzone bringen und die Spielregeln für den Mietmarkt neu definieren.

