BGH entscheidet Mietfall Wessis gegen Ossis
Karlsruhe (dpa) - Eine westdeutsche Erbengemeinschaft will eine ostdeutsche Familie aus einem Einfamilienhaus klagen, das diese bereits seit mehr als 50 Jahren bewohnt. In den Vorinstanzen in Potsdam war sie mit ihrem Anliegen gescheitert, heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall. Die Mieter hatten das Haus 1953 von der DDR-Verwaltung zugesprochen bekommen. Drei Jahre nach dem Fall der Mauer erhielten die in Westdeutschland lebenden Erben des damaligen Besitzers die Immobilie zurück. Im Juli 2007 kündigten sie den Mietern, weil sie das Haus verkaufen wollten.