BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten

Karlsruhe (dpa) - Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.

Urteile / Verkehr
16.01.2012 · 17:47 Uhr
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