Karlsruhe (dpa) - Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten ...

Kommentare

(2) MoonmanXL · 16. Januar 2012
@1 und dann hat das Auto plötzlich Beulen und Schrammen, die vorher auch nicht da waren *fg*
(1) Spacefly76 · 16. Januar 2012
Richtig so... Nicht "Regelkonform" Parken können aber vor Gericht klagen wollen
 
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