bevh gegen Rücknahmeverpflichtung des Online- und Versandhandels für Elektroaltgeräte

Das Bundeskabinett wird heute eine Reform des Elektrogerätegesetzes auf den Weg bringen. Danach soll künftig auch der Handel zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden. Aus Sicht des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) hat eine solche Rücknahmeverpflichtung das Potential, die Wettbewerbsfähigkeit des E-Commerce- und Versandhandelsstandortes Deutschland abermals zu schwächen, ohne der Umwelt und Verbrauchern zu nützen.
bevh gegen Rücknahmeverpflichtung des Online- und Versandhandels für Elektroaltgeräte

bevh gegen Rücknahmeverpflichtung des Online- und Versandhandels für Elektroaltgeräte

Künftig sollen auch E-Commerce- und Versandhändler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden - begründet wird dies mit vermeintlich besseren Verwertungsquoten. Dem Handel wird darüber nach Ansicht des bevh eine Pflicht aufgebürdet, die mit seinem Kerngeschäft nichts zu tun hat. „Es gibt in Deutschland ein gut funktionierendes System der Entsorgung mit hochqualifizierten Fachbetrieben. So besteht aus abfallwirtschaftlicher Perspektive schon kein Anlass für die nun geplante Ausweitung der Rücknahmepflichten. Die zu erwartenden Rücknahmequoten auf dem Postweg stehen mit dem Aufwand zur Einrichtung eines solchen Systems völlig außer Verhältnis. Händler sind keine Entsorgungsunternehmen.“ kommentiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, den Kabinettsentwurf. „Der Gesetzgeber muss endlich aufhören, die E-Commerce-Branche über immer neue völlig systemwidrige Verpflichtungen einzuschränken.“

Der Handel nimmt seine umweltpolitische Verantwortung überaus ernst. Nachhaltigkeit und CO2-neutraler Versand werden zunehmend zum Markenzeichen der deutschen E-Commerce-Branche. „Anders als der Gesetzgeber hat die Branche hier ihre Hausaufgaben gemacht. Für eine Übererfüllung europäischer Vorgaben bleibt auch mit Blick auf die gut funktionierende deutsche Verwertungsinfrastruktur kein Raum. Dieselben Akteure, die an anderer Stelle immer wieder über die angeblich schlechte Ökobilanz des Versandhandels wettern, führen nun durch die Hintertür abermals neue Pflichten ein, die ausgerechnet vermeidbare Versandvorgänge auslösen würden. Diese ambivalente Gesetzgebung ist nicht mehr nachvollziehbar.“ konstatiert Wenk-Fischer.
Onlinehandel & Internet / Pressemitteilung
[onlinemarktplatz.de] · 13.03.2015 · 08:54 Uhr
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