Berufung wegen Urteil zu Soldaten-Ritual

Zweibrücken (dpa) - Ein obszönes Aufnahmeritual bei der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz beschäftigt erneut die Justiz. Vor dem Landgericht Zweibrücken begann heute der Berufungsprozess eines ehemaligen Kompaniechefs. Er soll das «entwürdigende Verhalten» Untergebener geduldet haben und war vom Amtsgericht zu 2000 Euro Strafe verurteilt worden. Unteroffiziere hatten 2005 einem Mann in der Niederauerbach- Kaserne eine Dattel zwischen die nackten Pobacken geklemmt und mit einem Paddel draufgeschlagen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

Prozesse / Verteidigung / Bundeswehr
18.08.2010 · 20:17 Uhr
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