Berliner Oberverwaltungsgericht verweigert Auskunft zu Waffenlieferungen an Palästinenser
Erneut scheiterten mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen vor Gericht mit dem Versuch, von der Bundesregierung Auskünfte über abgewickelte Waffenlieferungen nach Israel zu erhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies einen entsprechenden Eilantrag ab, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts.
Der Entscheid steht im Einklang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus Ende September, bei dem die Klage bereits in erster Instanz abgewiesen wurde. Die Palästinenser hatten gefordert, die Bundesregierung möge verpflichtet werden, sie umgehend über genehmigte Waffenlieferungen nach Israel zu informieren.
Ohne diese Informationen sahen sie ihre Möglichkeiten für rechtlichen Schutz bedroht, was erhebliche Folgen für ihre Rechte auf Leben und Gesundheit nach sich ziehen könnte. Den Antragstellern wurde jedoch beschieden, dass gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz kein Anspruch auf Auskünfte über Datum und Art der Rüstungsgüter besteht.
Die Entscheidungen der Bundesregierung in dieser Angelegenheit fallen laut Gericht in den Bereich exekutiver Eigenverantwortung. Bereits in der Vergangenheit war ähnlichen Klagen palästinensischer Antragsteller vor den Berliner Gerichten kein Erfolg beschieden.