Berliner Besoldungs-Chaos: Verfassungsgericht bekräftigt unzureichende Bezahlung von Staatsdienern
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land Berlin vorgeworfen, Beamte, Richter und Soldaten über Jahre hinweg verfassungswidrig zu niedrig zu entlohnen. Zwischen 2008 und 2020 verstießen die Besoldungsregelungen größtenteils gegen das Grundgesetz, wie das Gericht in einem richtungsweisenden Urteil feststellte. Bis Ende März 2027 muss Berlin nun eine Neuregelung vorlegen.
Die Grundlage der Bezahlung von Beamten, Richtern und Soldaten ist das Alimentationsprinzip, das gesetzlich verankert ist. Es verpflichtet den Dienstherrn, seinen Staatsdienern einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Seit Jahren ist die Höhe dieser Besoldung umstritten, wobei das Bundesverfassungsgericht klare Maßstäbe definierte, ab wann die Besoldung nicht mehr angemessen ist.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits 2017 festgestellt, dass die Berliner Bezüge den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen. Sie hinkten hinter der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex her und fielen unter das Niveau der Gehälter vergleichbar qualifizierter Angestellter. Der Leipziger Senat hielt die Besoldung von 2008 bis 2015 für verfassungswidrig, ein Urteil, das von Karlsruhe 2020 bestätigt wurde.
Betroffen ist vor allem die Besoldungsordnung A, die Berufsgruppen wie Polizisten und Feuerwehrleute umfasst. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass für etwa 95 Prozent dieser Gruppen die Besoldung verfassungswidrig war. Drei Prüfungsstufen definierten den Entscheidungsprozess, das Urteil vertiefte bestehende Prüfkriterien von 2020 und sendet laut Volker Geyer, Vorsitzender des dbb Beamtenbund und Tarifunion, ein klares Warnsignal an die Dienstherrn.
Die Gewerkschaft der Polizei Berlin und der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg fordern nun zügige Nachzahlungen. Diese könnten das Land Berlin Millionen kosten. Das Thema bleibt brisant, da weitere ähnliche Fälle in Karlsruhe anhängig sind, etwa aus Bremen und dem Saarland. Selbst Schleswig-Holstein hat seine Besoldung zur Prüfung eingereicht, was signalisiert, dass die Debatte um faire Bezahlung der Staatsdiener noch lange nicht abgeschlossen ist.

