Bayerische Justiz im Bann der Künstlichen Intelligenz an der TUM
Die Technische Universität München (TUM) und die bayerische Justiz sehen sich mit einer neuen Herausforderung konfrontiert: der Rolle der Künstlichen Intelligenz im akademischen Bewerbungsprozess. Drei Studienbewerber, deren Anträge von der TUM abgelehnt wurden, weil der Verdacht bestand, sie hätten für ihre Bewerbungen KI-Technologie verwendet, haben juristische Schritte eingeleitet. Ein Sprecher der Universität bestätigte, dass ein entsprechender Eilantrag bereits vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen wurde. Jedoch sind noch zwei Klagen und ein weiterer Eilantrag in Bearbeitung.
Ein besonders signifikanter Fall sorgte für Aufsehen, als offenbar wurde, dass ein Bewerbungsessay sich in Qualität und Inhalt deutlich von den Arbeiten anderer Bewerber abhob. Die Hochpräzision des Textes, gespickt mit einer Fülle von Informationen auf engem Raum und das in fehlerfreiem Englisch, erregte den Verdacht der Prüfer. Die Ungereimtheiten ließen sich besonders im Vergleich zu einem früheren Bewerbungstext desselben Kandidaten feststellen, der ein Jahr zuvor ebenfalls abgelehnt wurde.
Trotz Anfragen konnte der Bewerber im Verfahren keine plausible Erklärung für diese Diskrepanzen darbieten, die laut Verwaltungsgericht auf den Einsatz von KI bei der Erstellung des Essays hindeuten könnten. Folglich lehnte das Gericht die Eilklage ab und der Antragsteller zog daraufhin seine Hauptklage zurück.
Nicht nur an der TUM, sondern auch auf landesweiter Ebene werden diese Vorfälle mit Argusaugen betrachtet. So war dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zufolge bis dato noch kein weiterer Fall bekannt. Doch die universitäre Gemeinschaft in Bayern setzt sich proaktiv mit der Thematik auseinander. Der Verbund Universität Bayern e.V., unter der Leitung von Geschäftsführer Alexander Fehr, hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um einen offenen Dialog über den Einsatz von KI in der akademischen Landschaft zu fördern und mittelfristig strategische Handlungsansätze zu entwickeln – ein Zeichen dafür, dass man sich der Komplexität und der überregionalen Bedeutung des Themas vollends bewusst ist.
Diese Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit eines intensivierten Austauschs unter den Universitäten sowohl auf Landes- als auch auf internationaler Ebene, um den Umgang mit KI in Bildungszusammenhängen zu steuern und ethisch wie rechtlich zu rahmen. (eulerpool-AFX)