Baerbock mahnt Israel und fordert UN-Menschenrechtsrat zur Verlängerung des Iran-Mandats auf
In einer deutlichen Ansprache im UN-Menschenrechtsrat betonte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die Wichtigkeit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch Israel angesichts der angespannten Situation im Gazastreifen und appellierte an die israelische Regierung, sich im Kampf gegen die Hamas innerhalb dieser rechtlichen Grenzen zu bewegen. Baerbock, die die Frühjahrssitzung in Genf nutzte, um die Position Deutschlands klarzustellen, verwies dabei auf das fundamentale Recht Israels auf Selbstverteidigung, betonte jedoch zugleich die Notwendigkeit, dass auch dieses im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu erfolgen habe. Die Ministerin bekräftigte in diesem Kontext die Bemühungen Deutschlands um eine humanitäre Feuerpause in der Region.
Überdies setzte sich Baerbock nachdrücklich für die Fortsetzung der investigativen Bemühungen des UN-Menschenrechtsrats im Iran ein. Die Bundesrepublik hatte im November des Vorjahres nach heftigen, von der Regierung niedergeschlagenen Protesten in Teheran eine Untersuchungsmission auf den Weg gebracht, deren Expertenbericht in Kürze erwartet wird. Trotz der Ablehnung der Kooperation durch die iranischen Behörden unterstrich die Ministerin die Bedeutung des Mandats und dessen Beitrag zur Beweissicherung und Stimmgebung der Opfer. Sie artikulierte zudem entschieden gegenüber Teheran die Auffassung, dass Menschenrechte universell und unteilbar seien, und wies den Vorwurf, dass deren Einforderung eine westlich dominierte Einmischung darstelle, zurück. Der iranische Außenminister Hussein Amirabdollahian bezog vor Baerbock Stellung und argumentierte gegen die Einsetzung einer Expertengruppe für den Iran, während er die Aufmerksamkeit auf die Geschehnisse im Gazastreifen lenkte und Israel schwerwiegende Vorwürfe machte. Die Debatte um die Vorlage des Berichts der Expertengruppe zum Iran ist für den 15. März vorgesehen. (eulerpool-AFX)