Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern vom Erziehungsgeld rechtswidrig
Karlsruhe (dpa) - Bürger aus Nicht-EU-Staaten dürfen nicht vom Landeserziehungsgeld in Bayern ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bayerische Regelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Es gebe keinen legitimen Grund für den Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern, so die Richter. Das Erziehungsgeld ziele vor allem darauf, Eltern die eigene Betreuung ihres Kindes durch Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und damit die frühkindliche Entwicklung zu fördern.