Aufwendungen für Luxuswagen

(lifepr) Düsseldorf, 20.08.2014 - Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug - im konkreten Fall handelt es sich um einen Luxussportwagen - sind selbst dann dem Grunde nach betrieblich veranlasst, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Im Streitfall hatte ein selbstständig tätiger Tierarzt den (hohen) Aufwand für einen 400 PS-starken Sportwagen als Betriebsausgabe geltend gemacht. Den geringen Umfang der betrieblichen Nutzung ( 20 Fahrten in drei Jahren) hat er mittels eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches nachgewiesen. ARAG Experten erklären, dass die Kfz-Aufwendungen wegen des geringen betrieblichen Nutzungsumfangs des Sportwagens, nämlich auf Reisen zu Fortbildungsveranstaltungen oder Gerichtsterminen und damit wegen fehlenden Einsatzes in der berufstypischen tierärztlichen Betreuung, unangemessen seien (BFH, Az.: VIII R 20/12).
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 20.08.2014 · 10:04 Uhr
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