(lifepr) Düsseldorf, 20.08.2014 - Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug - im konkreten Fall handelt es sich um einen Luxussportwagen - sind selbst dann dem Grunde nach betrieblich veranlasst, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Im Streitfall hatte ein selbstständig tätiger ...