Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel
25. Juni 2025, 09:23 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 25.06.2025 (lifePR) - Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied laut ARAG Experten, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften. Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greife hier nicht (Az.: 9 U 5/24).
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