Audi-Skandal: Ex-Technikvorstand Hackenberg kämpft gegen Manipulationsvorwürfe
Ulrich Hackenberg, der ehemalige Audi-Entwicklungsvorstand, sieht sich im zweiten Strafprozess um den Dieselskandal mit schwerwiegenden Betrugsvorwürfen konfrontiert, die von seinem rechtlichen Beistand vehement zurückgewiesen werden. Seine Anwältin Sabine Stetter betonte die Unschuld ihres Mandanten und kündigte an, dass dies im Verlauf des Prozesses dargelegt werden wird. Am Montag begann der Prozess mit der Verlesung der Anklageschrift, die sich über mehrere Stunden erstreckte.
Gegen Hackenberg und drei weitere, darunter ein ehemaliger Vorstandskollege sowie Führungsmitglieder aus den Bereichen Entwicklung und Produktion, wird ermittelt. Ihnen wird unterschiedlicher Tatbeitrag im Zusammenhang mit der Manipulation von Dieselmotoren zur Last gelegt. Die modifizierte Software ermöglichte es den Fahrzeugen, strenge Emissionsstandards auf Prüfständen zu erfüllen, während sie im regulären Betrieb deutlich erhöhte Schadstoffwerte an die Umwelt abgaben.
Hackenberg wird konkret vorgeworfen, die Produktion von Fahrzeugen mit der manipulierten Software bewusst genehmigt zu haben, obwohl er von den illegalen Praktiken gewusst haben soll. Seine Verteidigung hält dem entgegen, dass ihm die relevanten Informationen vorenthalten wurden, obwohl er stets für Transparenz und einen offenen Umgang mit Fehlern eingetreten sei.
Der Anklageschrift zufolge betrifft der aktuelle Prozess Fahrzeuge in sechsstelliger Anzahl mit einem Schaden, der sich für einzelne Angeklagte bis zu über drei Milliarden Euro erstrecken könnte. Hackenberg selbst steht im Verdacht, für rund 239.000 Fahrzeuge und einen Schaden von etwa einer Milliarde Euro verantwortlich zu sein.
Seit der Aufdeckung des Dieselskandals im Jahr 2015 hat sich das Bild der Automobilbranche gewandelt, was enorme finanzielle und reputative Auswirkungen auf den VW-Konzern, einschließlich Audi, hatte. Vergleichsweise weniger im Rampenlicht als im ersten Prozess, der prominente Führungskräfte des Autobauers betraf, sind im aktuellen Verfahren weniger prominente Namen vertreten. Vorangegangene Verfahren hatten bereits mit Urteilen, darunter Bewährungsstrafen, für Audi-und VW-Mitarbeiter geendet.

