Anklage wegen Mordauftrags: Stadtplan-Erbe Falk vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Tonbandaufnahme steht im Mittelpunkt des komplexen Falls. Darauf ist der Hamburger Unternehmer Alexander Falk zu hören, der sich vor dem Frankfurter Landgericht verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Die Aufnahme zählt zu ihren Beweismitteln, und zu Prozessbeginn lässt der Vorsitzende Richter die etwa achtminütige Audiodatei im Gerichtssaal abspielen.

Entstanden ist sie heimlich im Juni 2010 in einem Restaurant in der türkischen Metropole Istanbul, zu hören ist orientalische Musik. Falk unterhält sich mit anderen Männern über eine Tat, die einige Monate zuvor in Frankfurt geschehen war, und um die es in dem Prozess geht: Ein Anwalt war von bisher unbekannten Tätern mit einem Schuss in den Oberschenkel verletzt worden. Falk sagt, er habe gejubelt, als hätte er einen Elfmeter verwandelt. Das sei «sehr geil» und «genau das richtige Signal» gewesen.

Für die Staatsanwaltschaft beweist dies, dass Falk den Auftrag erteilt habe, den Anwalt zu ermorden. Die Verteidigung dagegen erklärt, die Aufnahme sei manipuliert worden, zudem erteile Falk darauf keinen Mordauftrag.

Das Motiv sehen die Ankläger in einem anderen Verfahren, bei dem es vor dem Hamburger Landgericht um manipulierte Umsätze beim Verkauf von Falks Firma Ision an ein britisches Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2000 ging. Der später angeschossene Anwalt bereitete eine Millionenklage gegen den heute 50-Jährigen vor, der nach dem Verkauf des bekannten Stadtplan-Verlags Falk in Internetunternehmen investiert hatte und zeitweise als einer der 100 reichsten Deutschen galt.

Falk ergreift am ersten Prozesstag in Frankfurt selbst das Wort, mehr als eine Stunde lang liefert er eine Chronologie der Ereignisse aus seiner Sicht ab. Seit knapp einem Jahr sitzt der 50-Jährige in Untersuchungshaft. Falk räumt ein, Datendiebstahl unter anderem bei dem später angeschossenen Anwalt in Auftrag gegeben zu haben. Er habe seine Unschuld in dem Hamburger Verfahren beweisen wollen. Dies ist auf der Aufnahme auch zu hören.

Doch er habe den Anwalt nie tot sehen wollen: «Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspricht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeist.» Falk berichtet ausführlich, wie unter anderem die Tonbandaufnahme dazu verwendet worden sei, ihm jahrelang Erpresserbriefe zu schicken und ihn sowie seine Familie zu bedrohen. Auf den Plan getreten sei dabei unter anderem ein Mann, auf dessen Aussage sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls stützt.

Der Mann könne den im September 2009 in einem Hamburger Restaurant an einen Mittelsmann für 200.000 Euro Bezahlung erteilten Mordauftrag bezeugen, erklärt die Anklagebehörde. Der Jurist, eine «Bazille», solle «eiskalt gemacht werden», habe Falk dabei gesagt. Motiv seien Habgier und Rachegelüste gewesen. Zudem habe Falk seine Chancen in dem Verfahren verbessern wollen.

Die Verteidigung erklärt, der Zeuge sei kriminell und habe für seine Aussage zwischenzeitlich eine Belohnung von 100.000 Euro kassiert - nachdem er zuvor erfolglos versucht habe, Falk zu erpressen. Dass der Zeuge vorbestraft sei, sei erst bei intensiven Nachforschungen herausgekommen. Das spreche dafür, dass es sich um einen V-Mann handele, sagt Verteidiger Björn Gercke.

Die Vernehmung des Zeugen dürfte also zentral für das Verfahren werden. Die Verteidigung beantragt am Mittwoch, diese vorzuziehen. Falk kündigt an, erst danach wieder Fragen des Gerichts beantworten zu wollen.

Prozesse / Kriminalität / Stadtplan-Erbe / Alexander Falk / Anstiftung / Mord / Gericht / Hessen / Hamburg / Deutschland
21.08.2019 · 17:04 Uhr
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