Anklage fordert geringere Strafe für Prinz
Hildesheim (dpa) - Im Prozess um eine Prügelattacke auf einen Disco-Besitzer in Kenia kann Ernst August Prinz von Hannover auf niedrigere Strafe hoffen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Hildesheim beantragt, den Adligen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro zu verurteilen. Das Landgericht Hannover hatte Ernst August 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer deutlich höheren Geldstrafe verurteilt. Der Prinz hatte daraufhin um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.