Analyse: Parteien streiten über Wahlrechts-Urteil

29. Juni 2009, 15:32 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Der nächste Bundestag wird auf verfassungswidriger Grundlage gewählt. Oder doch nicht? Oder nur ein bisschen? Im Streit um die Überhangmandate verweisen die Parteien auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Juli 2008, das eine Reform des Wahlrechts bis Mitte 2011 nötig macht.

Nur liest jeder etwas anderes aus dem Richterspruch. Verfassungswidrige Gesetze müssen rasch geändert werden, fordern SPD, Grüne und Linke. Finger weg vom Wahlrecht unmittelbar vor dem Urnengang, mahnt die CDU.

Das ist wenig überraschend. Weder aus Sicht der Union, der die Überhangmandate nach Ansicht von Experten bei der Wahl im September zusätzliche Sitze im Parlament bescheren dürften, noch aus Sicht der übrigen Parteien, die eben deshalb einen Nachteil fürchten. Der Streit ist aber auch deshalb nachvollziehbar, weil das fast auf den Tag genau ein Jahr alte Urteil in der Tat eine merkwürdige Konsequenz hat: Die Karlsruher Richter haben zwar eine Regelung für verfassungswidrig erklärt. Wegen der großzügigen Frist, die Karlsruhe dem Gesetzgeber zur Reparatur gelassen hat, darf das rechtswidrige Wahlrecht aber bei der Wahl am 27. September weitergelten.

Seinerzeit ging es um einen widersinnigen, aber jahrzehntelang unerkannten Effekt mit dem kryptischen Namen «negatives Stimmgewicht» - man könnte auch «weniger ist mehr» dazu sagen. Danach kann für eine Partei ein Verlust an Stimmen zu einem Gewinn eines Abgeordnetenmandats führen, und umgekehrt. So geschehen 2005 bei einer Nachwahl in Dresden, als die CDU - um nicht einen Sitz einzubüßen - darauf achten musste, nicht über gut 41 000 Stimmen zu kommen. Der Effekt hat mit den untereinander verbundenen Landeslisten zu tun und mit Verschiebungen, die durch die nun so umstrittenen Überhangmandate ausgelöst werden.

Nun hätte das Gericht - schon, um die nächste Wahl verfassungsrechtlich sauber zu halten - den Gesetzgeber mit einer kurzen Frist zur raschen Korrektur zwingen können: «Um den Fehler zu bereinigen, braucht es sehr wenig», sagt der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza. «Da können sich die Experten hinsetzen, in einer Woche steht das.»

Nur: Die kleine Reparatur hätte zwar den Makel der Grundgesetzwidrigkeit beseitigt, wäre aber womöglich Flickwerk geblieben. Mit der großzügigen Frist wollte Karlsruhe dem Gesetzgeber offenkundig Gelegenheit zur großen Reform geben. Das damalige Urteil spricht von der «hohen Komplexität des Regelungsauftrags» und von der Möglichkeit, das «kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht» der Sitzverteilung im Bundestag auf eine verständliche Grundlage zu stellen.

Dabei ging es Karlsruhe wohl auch darum, das leidige Problem der Überhangmandate aus der Welt zu schaffen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach der Zweitstimmenzahl zustünden. Ein Phänomen, dass der Zweite Senat des Gerichts schon 1997 nur zähneknirschend mit einer knappen Vier-zu- Vier-Entscheidung akzeptiert hatte. Denn grundsätzlich muss jede Stimme den gleichen «Zählwert» und die gleiche Erfolgschance haben - und Überhangmandate verzerren diesen «Zählwert».

Darf Karlsruhe das - ein verfassungswidriges Gesetz drei Jahre lang weitergelten lassen? Zwar gehören solche Anordnungen zum Alltag des Gerichts: Mal wird der Gesetzgeber zum raschen Handeln gezwungen, mal mit langen Fristen zur Sorgfalt gemahnt. Dass das erlaubt ist, hat sich das Gericht jedoch selbst ausgedacht. Pestalozza hat freilich keinen Zweifel an der Zulässigkeit dieser Praxis: «Es gibt keine Regel, die das verbietet.»

Außerdem: Dass der Bundestag mit einem neuen Gesetz bis 2011 warten darf, heißt nicht, dass er solange zögern muss. Zumal das Problem der Überhangmandate nun wirklich nicht neu ist, jedenfalls nicht seit der Wiedervereinigung: 54 solcher Sitze gab es seit 1990, in den ersten vier Jahrzehnten der Bundesrepublik waren es nur 16. Nur war es bisher keineswegs eindeutig, wer davon profitiert. 1994 fuhr die CDU 12 Überhangmandate ein, die SPD nur 4, die Wahl 1998 endete dagegen 13 zu 0 für die SPD. Auch 2002 und 2006 hatten die Sozialdemokraten knapp die Nase vorn.

Bundestag / Parteien / Koalition
29.06.2009 · 15:32 Uhr
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