Alles Wichtige zum Thema Wohnungsauflösung
Die Umstände einer Wohnungsauflösung
Eine Wohnungsauflösung, die auch als Hauhaltsauflösung bezeichnet wird, meint die Auflösung der Wohnung/des Hauses, beziehungsweise des Haushaltes einer oder mehrere Personen. Somit werden alle persönlichen Gegenstände, Möbel, Schriftstücke, Kleidungsstücke, Geschirr, aber auch Müll oder Sperrmüll aus der Wohnung/dem Haus geschafft. Am Ende wird die Wohnung dann beispielsweise an den Vermieter oder Hauseigentümer übergeben. Die Gründe für eine Wohnungs- oder Haushaltsauflösung sind vor allem: der Tod eines Angehörigen, der in der Wohnung oder dem Haus alleine lebte, eine Räumungsklage oder ein Umzug (mitunter ins Ausland). Auch der Umzug in ein Pflegeheim kann Anlass für eine Wohnungsauflösung sein. Alle Gründe sind von unterschiedlicher Natur, der Schritt der Wohnungsauflösung ist jedoch immer ein endgültiger.
Wer wird für die Wohnungsauflösung beauftragt?
Gerade nach dem Tod eines geliebten Menschen fällt es vielen Angehörigen schwer, neben der Trauer, der Planung für die Beerdigung und anderen Punkten auf einer langen Liste an Erledigungen schwer, sich auch noch um die Aufgabe der Wohnungsauflösung zu kümmern. Daher wird meistens eine Firma beauftragt, die sich um die Wohnungsauflösung und Entrümpelung kümmert. Zudem wird den Angehörigen eine emotionale Bürde abgenommen, da sie nicht selbst mitunter in Erinnerungen "wühlen" müssen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Erinnerungsstücke mitzunehmen, bevor sie im Müll landen. Sehr viele Firmen sind über das Internet zu finden, hier sollte sich jedoch etwas Zeit genommen werden, um die richtige Firma auszuwählen.
Wer nimmt die Beauftragung einer Wohnungsauflösung vor?
Ist der Wohnungsinhaber verstorben, wird die Firma mit der Wohnungsauflösung in der Regel von Verwandten/den Hinterbliebenen beauftragt. Sind keine Hinterbliebenen da, die diese Aufgabe übernehmen können, müssen staatliche Stellen wie das Sozialamt oder ein Nachlassverwalter einspringen. Wird die Wohnungsauflösung durch eine Räumungsklage fällig, wird ein solches Unternehmen meist vom Vermieter beauftragt. Beim Umzug ins Ausland oder einem Umzug ins Heim kümmern sich die Angehörigen oder die Wohnungsinhaber selbst darum, eine Firma zu beauftragen.
Wer trägt die Kosten einer Wohnungsauflösung?
Im Normalfall trägt der bisherige Wohnungsinhaber die Kosten einer Wohnungsauflösung. Ist er aber nicht fähig, diese Kosten zu stemmen, gibt es weitere Stellen, die je nach Zuständigkeit, für die Kosten aufkommen können: das Sozialamt, eine Mietnomadenversicherung, die Hausratsversicherung, Erben/Angehörige, unterhaltspflichtige Personen. Hat der bisherige Mieter also zum Beispiel Grundsicherung beim Sozialamt bezogen, ist es ratsam, möglichst früh einen entsprechenden Antrag einzureichen. Eine Hausratsversicherung zahlt unter Umständen für die Wohnungsauflösung, wenn es sich um einen "versicherten Schaden" handelt. Dies bedeutet, dass der größte Teil des Hausrats unbrauchbar ist. Wie hoch die Kosten schließlich ausfallen, hängt vor allem vom Zustand der Wohnung, als auch von der Quadratmeterzahl der Wohnung/des Hauses ab. Auch können zusätzliche Kosten für den Recyclinghof (bei der Entsorgung von Elektrogeräten), Containern, Sondermüll, aktuelle Entsorgungspreise, Anzahl der Mitarbeiter und Dauer der Wohnungsauflösung, Lage des Objekts oder der Wohnung, also welches Stockwerk, und so weiter mit hineinspielen.
Der Ablauf einer Wohnungsauflösung
Angehörige sollten darauf achten, sich eine Vorsorgevollmacht vom jeweiligen Wohnungsinhaber ausstellen zu lassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Person, die zum Beispiel ins Pflegeheim umzieht, kann in dieser Vollmacht auch genau festlegen, ob Möbel zum Beispiel verkauft oder verschenkt werden dürfen. Bevor eine Wohnungsauflösung stattfindet, kann im Familien- oder Bekanntenkreis gefragt werden, ob Jemand Möbelstück x oder y gut gebrauchen kann. Sind Kunst oder Schmuck vorhanden, kann ein Experte bei der richtigen Schätzung helfen. Wichtige Dokumente wie Testamente, Vollmachten oder Verfügungen sollten aufgehoben und gut archiviert werden. Wird die Wohnungsauflösung an Profis übergeben, steht zunächst eine kostenlose Besichtigung des auszuräumenden Objektes an. Dort wird auch geklärt, welche Möbelstücke zum Beispiel entsorgt werden sollen. Danach wird in der Regel ein schriftliches Angebot seitens der Firma vorgelegt, damit die Auftraggeber sich entscheiden können. Wird das Angebot angenommen, wird ein Termin ausgemacht, dann findet die Räumung der Wohnung und eine anschließende Übergabe statt, bei Mietwohnungen wird die Wohnung meist besenrein dem Vermieter übergeben. Wichtig bei Mietwohnungen: auf die Kündigungsfrist im Mietvertrag achten. Möglicherweise können auch kommunale Termine der Sperrmüllentsorgung mit in die Planung/Räumung miteinbezogen werden. Bevor die Profis zum Termin erscheinen, sollten Angehörige alle wertvollen Dinge wie Fotoalben, Geschirr etc. hinausgeräumt haben, damit nicht doch etwas ausversehen im Müll landet.
Einen seriösen Anbieter für eine Wohnungsauflösung finden
Gerade nach einem Todesfall kann es schwerfallen, sich nach einem geeigneten Anbieter für eine Wohnungsauflösung umzuschauen. Es gibt jedoch einige Merkmale, die suchende Personen stutzig machen sollten. So sollte man nie auf Angebote eingehen, die zu schön klingen, um wahr zu sein, wie etwa "komplett kostenlose Wohnungsentrümpelung". Von diesen "Angeboten" unbedingt die Finger lassen und bei der Google-Suche darauf achten, nicht das erstbeste Angebot wahrzunehmen. Lieber ein bisschen nach unten scrollen und auf Entrümplungsdienste achten, die sich auch der Nähe der Wohnung / des Auftraggebers befinden. Auch sollte das zu entrümpelnde Objekt stets vorher vom Anbieter in Augenschein genommen werden, denn anders ist es nicht möglich, ein seriöses Preisangebot aufzustellen. Diese erste Besichtigung sollte zudem immer kostenlos sein. Die Preise sollten offen und transparent dargelegt werden. Ein Festpreis ist in der Regel günstiger als ein Kostenvoranschlag, da auf diesen eine 20% Erhöhung als vereinbart rechtens ist. Die Firma sollte zudem eine Haftpflichtversicherung besitzen.
Weitere Tipps
Wurde die Mietwohnung komplett ausgeräumt, sollten Angehörige auch daran denken, andere Verträge zu kündigen. Dazu zählen unter anderem Strom, Wasser und /oder Gas, Abos von Zeitschriften, Internetverträge und das Kündigen der GEZ, Abmeldung des Autos. Auch offene Rechnungen sollten gezahlt werden.


