Alles Wichtige zum Prozess um den Lübcke-Mord

27. Januar 2021, 05:45 Uhr · Quelle: dpa

Frankfurt/Kassel (dpa) - Der Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist sicherlich einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre.

Nun steht am kommenden Donnerstag das Urteil des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt bevor - nach dann 44 Verhandlungstagen. Ein Überblick über den Fall, die Angeklagten und den Prozess:

DIE TAT: In der Nacht zum 2. Juni 2019 wird Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha (Kreis Kassel) leblos gefunden. Eine Schusswunde am Kopf stammt von einem Revolver. Der Tod des 65-Jährigen wird in derselben Nacht festgestellt.

DAS OPFER: Walter Lübcke war Regierungspräsident in Nordhessen. Seine Behörde ist quasi die Vertretung des Landes Hessen vor Ort. Der CDU-Politiker galt als beliebt und volksnah. Lübcke hinterließ seine Ehefrau Irmgard Braun-Lübcke sowie die erwachsenen Söhne Christoph und Jan-Hendrik Lübcke. Sie treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Besonders wichtig ist ihnen, die Wahrheit über die letzten Minuten im Leben von Walter Lübcke zu erfahren.

DIE ANGEKLAGTEN: Hauptangeklagter ist der 47 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst aus Kassel. Der Familienvater lebt auf den ersten Blick ein bürgerliches Leben. Doch schon als Jugendlicher kam er mit dem Gesetz in Konflikt, immer wieder auch wegen ausländerfeindlicher Straftaten: 1989 legte er Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses mit türkischen Bewohnern. Später stach er auf einen ausländischen Mitbürger ein, verübte einen Anschlag mit einer Rohrbombe auf ein Asylbewerberheim, schlug in U-Haft mit einem Stuhlbein auf einen ausländischen Mitgefangenen ein. 2009 war er in Dortmund an einem Angriff von Rechtsextremisten auf einer Kundgebung beteiligt. Danach zog er sich angeblich aus der Szene zurück, auch die Behörden hatten ihn nicht mehr im Fokus. Der Kontakt zu alten Kameraden, das zeigte sich auch im Prozess, blieb gleichwohl erhalten.

Der Mord an Lübcke ist nicht die einzige Tat, für die sich Ernst vor dem OLG verantworten muss. Ihm wird auch versuchter Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen, der im Januar 2016 bei einem Messerangriff schwer verletzt wurde.

Der zweite Angeklagte ist Markus H. aus Kassel. Der Deutsche ist ebenfalls als Rechtsextremist bekannt. Ernst bezeichnete ihn als seinen «Anker», eine Zeugin beschrieb das Verhältnis der beiden Männer als «Denker» H. und «Macher» Ernst. H. soll Ernst politisch beeinflusst haben, auch gemeinsame Schießübungen haben ihn nach Überzeugung der Anklagevertreter überhaupt erst zu der Tat befähigt. Der Anwalt der Familie Lübcke war in seinem Schlussvortrag überzeugt: «Ohne den Angeklagten H. hätte es den Mord an Walter Lübcke nicht gegeben.»

Bei der Durchsuchung von H.'s Wohnung und Computer stießen die Ermittler auf umfangreiches rechtsextremes Material und zahlreiche Nazi-Devotionalien. Im Prozess und vor der Polizei verweigerte H. die Aussage zur Tat. Nur als es um das Gutachten eines Sachverständigen für Waffen ging, ergriff er das Wort und ließ dabei große Vertrautheit mit dem Thema Waffen erkennen.

DIE VERTEIDIGER: Stephan Ernst wechselte seit seiner Festnahme gleich dreimal die Verteidiger, im laufenden Verfahren trennte er sich von einem seiner beiden Pflichtverteidiger, der ihm ein unwahres Geständnis nahegelegt haben soll. Hauptverteidiger ist nun der Kölner Strafrechtler Mustafa Kaplan. Der türkischstämmige Jurist war Opferanwalt im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund NSU. Markus H. wird durch Björn Clemens aus Düsseldorf und Nicole Schneiders aus Ettlingen vertreten. Clemens gilt als Szeneanwalt, der häufig für Rechtsextremisten tätig ist. Schneiders hat im NSU-Prozess einen der Angeklagten verteidigt.

DAS MOTIV: War offenbar eine Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden 2015, bei der Lübcke die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Auf Schmährufe aus dem Publikum rief er: «Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.» Auch Ernst und H. waren auf dieser Versammlung, auf der Ernst erstmals auf den CDU-Politiker aufmerksam wurde. Auf einem Video, dass H. nach Angaben von Ernst ins Internet gestellt hatte, war außer dem Zitat Lübckes auch ein Zwischenruf Ernsts zu hören. Lübcke erhielt zahlreiche Hassmails. Mit dem Mord, so sagte seine Witwe vor Gericht, seien aus Worten Taten geworden.

DIE PLÄDOYERS: Lebenslange Haft für Mord unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherheitsverwahrung - die Bundesanwaltschaft hat für Ernst die Höchststrafe gefordert. Markus H. soll wegen Beihilfe zu einer Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt werden. Der Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Witwe und der beiden Söhne Lübckes hat in seinem Schlussvortrag hingegen betont, die Familie halte H. für einen Mittäter - auch er müsse wegen Mordes verurteilt werden.

Ernsts Verteidiger dagegen plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags, da die Mordmerkmale nicht gegeben seien. Im Fall des irakischen Flüchtlings plädierte er in seinem Schlussvortrag auf Freispruch - Ernst habe die Tat nicht begangen.

Die Verteidiger von Markus H. plädierten für ihren Mandanten auf Freispruch. Sie argumentierten, dass sich die Argumente gegen H. zu einem großen Teil auf die Angaben von Ernst stützten, der bereits in der Vergangenheit andere verantwortlich für seine Handlungen gemacht habe.

DAS GERICHT: Mit besonders schweren Straftaten sowie Terrorverfahren haben die OLG-Richter langjährige Erfahrung. In den vergangenen Jahren waren es vor allem islamistische Angeklagte, die sich etwa als Mitglieder der Terrormiliz IS in Frankfurt vor einem der beiden Staatsschutzsenate verantworten mussten. Auch Prozesse gegen mutmaßliche Spione gab es schon. Das Frankfurter Oberlandesgericht ist das einzige in Hessen und unter anderem zuständig für Verfahren, die wegen der besonderen Bedeutung vom Generalbundesanwalt verfolgt werden - wie auch im Fall Lübcke.

CORONA-PANDEMIE: Das öffentliche Interesse an dem Prozess erwies sich als groß. Wer einen Platz im Gerichtssaal wollte, musste an vielen Tagen früh aufstehen, denn die Abstandsregeln zum Schutz vor Corona-Infektionen gelten auch im Gerichtsgebäude. Im Zuschauerraum müssen Mund und Nase bedeckt gehalten werden. Aufgrund des Abstands von 1,5 Meter kann nicht jede Sitzreihe besetzt werden. Obwohl die Verhandlung im größten Verhandlungsraum stattfindet, gibt es nur 19 Plätze auf der Pressetribüne sowie 18 Plätze im Zuschauerraum.

Prozesse / Extremismus / Kriminalität / Walter Lübcke / Mord / Hessen / Deutschland
27.01.2021 · 05:45 Uhr
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