AfD scheitert erneut im Eilantrag gegen Schuldenpaket am Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat abermals einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen, in dem diese versuchte, das Schuldenpaket der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zu stoppen. Ziel der AfD war es, dem Bundesrat vorläufig zu untersagen, den notwendigen Grundgesetzänderungen zuzustimmen. Der Zweite Senat sah jedoch keinen Grund, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, und wies den Antrag zurück.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Gericht mehrfach ähnliche Anträge abgewiesen, darunter auch zwei der AfD-Fraktion, die die reibungslose Verabschiedung des Schuldenpakets im Bundestag verhindern wollten. Die Antragssteller argumentierten, dass der vorige Bundestag nicht zu Sondersitzungen hätte einberufen werden dürfen und dass die für die Beratungen verfügte Zeit nicht ausreichend gewesen sei.
Am Dienstag hatte der Bundestag mit Zustimmung für das milliardenschwere Finanzpaket, das sowohl Verteidigung als auch die Infrastruktur stärkt, den ersten großen Schritt getan. Jetzt steht noch die letzte Hürde im Bundesrat an. Sollte dieser mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, wäre das Paket endgültig beschlossen.