AfD gegen Verfassungsschutz: Infos zu V-Leuten

Verhandlungsauftakt
AfD-Vertreter haben sich im Gericht Getränke und Kekse auf den Tisch stellen lassen - auf eigene Rechnung. Sie haben es wohl nicht eilig. Für die Partei von Weidel und Chrupalla geht es um viel.
Foto: Guido Kirchner/dpa
Ausgewichen ist das OVG wegen der großen Zahl an Prozessbeteiligten und rund 100 angemeldeten Journalisten auf die Eingangshalle des Gerichts. Das Gericht selber führt alle Akten mit 15.000 Seiten digital.

Münster (dpa) – Die mit Spannung erwartete Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lässt auf sich warten. Am ersten Tag der mündlichen Verhandlung stellte die AfD grundsätzlich infrage, dass der Inlandsgeheimdienst für die Beurteilung der Partei überhaupt eine gesetzliche Grundlage hat. «Es geht hier nicht um irgendeinen Hasenzüchterverein», sondern um eine relativ erfolgreiche Partei, sagte ihr Anwalt, Christian Conrad, am Dienstag in der Verhandlung vor dem 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.

Die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla will in dem Verfahren erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurücknimmt. Nach rund elf Stunden unterbrach der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, die Verhandlung bis Mittwochmorgen.

Kaum Belege von Informanten des Verfassungsschutzes

Als die Frage nach möglichen V-Leuten - Vertrauenspersonen aus dem Umfeld der Partei - aufkommt, erklärt ein Vertreter des BfV am Abend, «dass nur zwei der einigen Tausend Belege», die dem Gericht dazu vorgelegt worden seien, «Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten». Das BfV habe zudem kritisch geprüft, ob während der Bearbeitung der AfD als Verdachtsfall und hinsichtlich ihrer Nachwuchsorganisation während der Bearbeitung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung Mitglieder von Landes- oder Bundesvorständen als Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes eingesetzt wurden, von denen eine «steuernde Einflussnahme» hätte ausgehen können. Eine solche Einflussnahme sei im relevanten Zeitraum nicht gegeben gewesen.

Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, führt in Münster aus, dass bei der Einstufung durch den Verfassungsschutz nicht nur strafrechtlich relevante Äußerungen berücksichtigt werden dürften. Der Maßstab sei vielmehr, ob sich diese gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten. Es gehe nicht um einzelne Entgleisungen einfacher Mitglieder, sondern um diffamierende, verunglimpfende Äußerungen von Funktionären oder Mandatsträgern.

Noch bevor das OVG in die inhaltliche Auseinandersetzung einsteigt, forderte der Anwalt der AfD eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagt er. Er fordert unter anderem Einsicht in ein neues Gutachten des Bundesamtes zur AfD. Ein Vertreter des BfV betont vor Gericht, die neue Einschätzung der AfD durch die Behörde sei noch nicht final - «es gibt kein fertiges Gutachten».

Vorsitzender Richter wirft AfD Rechtsmissbrauch vor

Mit Vorbehalten gegen den Senat und der Benennung zahlreicher Zeugen aus dem Verfassungsschutz füllt die AfD zu Beginn der Verhandlung mehrere Stunden. Der Vorsitzende Richter wirft ihr Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe für ihre Vorbehalte gegen den Senat keine neuen Argumente aufgeführt, sagt er. Ihr Antrag gegen den gesamten Senat sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden. Die Klägerin sagt am Dienstagabend, sie habe rund 210 Beweisanträge vorbereitet. 

Das OVG soll klären, ob ein Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Ethnischer Volksbegriff

Das Kölner Gericht verwies damals auf Gutachten und Materialsammlungen des Verfassungsschutzes. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation flossen in die Bewertung ein. Sowohl im formal inzwischen aufgelösten Flügel, der einst vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ins Leben gerufen worden war, als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten «Fremde» möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Es gebe auch Verlautbarungen, in denen «Umvolkungs»- und «Volkstod»-Vorwürfe erhoben würden.

Von der AfD-Spitze waren der frühere Bundestagsabgeordnete Roman Reusch und Bundesschatzmeister Carsten Hütter in Münster im Gericht.

Urteilstermin noch offen

Wann es ein Urteil geben wird, ist noch offen. Die Klägerin stellte sich offensichtlich von Anfang an auf eine Marathon-Sitzung ein. Jedenfalls ließ sich das Team der AfD - auf eigene Rechnung - Kekse und Getränke in den Gerichtssaal liefern.

Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende, Peter Boehringer, hatte vor Beginn der Verhandlung im Deutschlandfunk auf die Frage, wie die Partei mit einer Niederlage umgehen würde, geantwortet, angesichts des Umfangs der zu klärenden Fragen wäre eine Entscheidung nach zwei Tagen mündlicher Verhandlung allein schon Grund für eine Revision. Die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, würde die Entscheidung des OVG allerdings lediglich auf mögliche Rechtsfehler hin prüfen. Inhaltliche Fragen spielen dort keine Rolle mehr.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sagte in Berlin, auf die Verhandlung angesprochen: «Ich sehe das ganz gelassen. Wir gucken, was dabei rauskommt und dann gehen wir weiter unseren Weg.»

Kein Verbotsantrag

Um ein Parteiverbot geht es in dem Verfahren nicht. Die Bremer Regierungsfraktionen - SPD, Grüne und Linke - streben ein Verbotsverfahren gegen die AfD an. Der Bremer Senat solle sich dafür auf Bundesebene einsetzen, teilten die Fraktionen vergangene Woche mit. Über ein solches Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden - nach einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat der Verfassungsschutz den jeweiligen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das gilt inzwischen auch für die JA und wurde durch das Kölner Verwaltungsgericht bestätigt. Die AfD setzt sich auch dagegen zur Wehr. Allerdings ist dies nicht Gegenstand des Verfahrens in Münster. In bundesweiten Wählerumfragen lag die AfD zuletzt bei etwa 18 Prozent.

Politik / Prozesse / Parteien / Verfassung / AFD / Verfassungsschutz / Nordrhein-Westfalen / Deutschland
12.03.2024 · 20:38 Uhr
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