Ärztekammer für Abschaffung der Praxisgebühr
Die Praxisgebühr verursache riesige Verwaltungskosten und belaste das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Gesteuert werde durch die Zuzahlung nichts, vielmehr werde bei den Patienten «nur abkassiert».
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte die Gebühr von zehn Euro, die gesetzlich Versicherte bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal zahlen müssen, am Donnerstag für verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft.
Der Ärztevizepräsident verlangte eine grundsätzliche Überarbeitung der Gesundheitsreform, zu der auch die Einführung der Praxisgebühr gehört hatte. «Wir haben statt einer vernünftigen Finanzierung den absurden Gesundheitsfonds. Wir haben statt Wettbewerb der Krankenkassen einen staatlich festgesetzten Beitragssatz. Und wir haben statt niedrigerer Beiträge höhere Beiträge», kritisierte Montgomery. Die Ärzte würden daher alles tun, damit die Gesundheitspolitik ein Thema im Bundestagswahlkampf werde.

