Osnabrück (dpa) - Die Bundesärztekammer hat sich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Die Zuzahlung sei «gesundheitspolitischer Unsinn», sagte ihr Vizepräsident Frank-Ulrich Montgomery der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Die Praxisgebühr verursache riesige Verwaltungskosten und belaste […] mehr

Kommentare

12slowhand26. Juni 2009
c-quadrat-p, nur das ich, wenn ich eine Versicherung abschließe, mir die Beitragshöhe und die Selbstbeteiligung selber aussuchen kann. Stellt der Versicherungsgeber diesen von mir gewünschten Tarif nicht zur Verfügung wird diese Versicherung dort nicht abgeschlossen. In der gesetzl. KK wird einem die Beitragshöhe und die daraus resultierende Leistung diktiert und man ist der Willkür von Beitragserhöhungen ausgesetzt da es keine Alternativen gibt, also nicht das Selbe wie bei einer Kasko.
11c-quadrat-p26. Juni 2009
Also ich ärgere mich zwar auch, wenn ich Praxisgebühr bezahlen muss, aber frage mich echt, warum ein Gericht über solche Grundsätzlichen Dinge entscheiden muss. Bei jeder anderen Versicherung kann man im Unfall-/Schadensfall ebenso eine "Selbstbeteiligung" zuzahlen müssen. Und auch unser GEsundheitssystem ist nur ein VErsicherungssystem. Also - auch wenn es uns nicht gefällt - über die Rechtmäßigkeit hätte ich nie gezweifelt. Ist aus meiner Sicht genau das selbe wie die SB bei einer Kasko, oder?
10tastenkoenig26. Juni 2009
@9 : Mit dem Einigungsvertrag hat das Grundgesetz seinen Status als Provisorium verloren. Dein Zitat sagt nur aus, wie eine eventuelle neue Verfassung die derzeitige ablösen könnte, aber nichts über die Natur des GG. Und das Deiner Meinung nach nicht existente Verfassungsgericht ist m.E. die vielleicht wichtigste Institution dieses Staates und erfreulicherweise sehr real.
9gonzofred25. Juni 2009
Na, liebe Politiker, mal wieder in Geschichte nicht aufgepasst?? Seit wann haben wir eine Verfassung?? Wir haben ein Grundgesetz, mehr nicht! "Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. " Somit ist ein "Verfassungsgericht" eigentlich auch nicht existent!!
8k29329525. Juni 2009
Seit wann entscheidet das BSG über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz? Ist mir da was entgangen? Solche Willkür-Urteile ruinieren unser marodes Rechtssystem vollends. Der Kläger sollte ernsthaft über einen Gang nach Karlsruhe nachdenken.
7Ironside25. Juni 2009
Abzocke, wohin man auch schaut. Und die Reaktion sowie Argumentation der Gesundheitsministerin Schmidt zeigt doch wieder einmal mehr die mittlerweile ins Abartige mutierte SPD-Fratze. Leute, lasst uns endlich politisch umdenken und die LINKE wählen. Mal ganz ehrlich ... schlimmer als im Moment kann es doch gar nicht mehr kommen. Es ist an der Zeit, für eine gerechte und akzeptable Umverteilung von oben nach unten zu kämpfen. Und das am Bestem im Herbst durch den Stimmzettel. Packen wir es an!
6Hannover9625. Juni 2009
@4 : Die KKs machen keine Gesetze, sie führen diese aus. Die Beschwerde geht bitte an Politik und Phamakonzerne. @5 : Alg2-Empfänger haben eine Zuzahlungsgrenze von 84,24, bei chronischer Erkrankung von 42,12. Die Kasse MUSS dir alles darüber erstatten (Antrag stellen und Quittungen einreichen).
5SteffiSR25. Juni 2009
wenn man chronisch krank ist u.deswegen jedes quartal zum arzt muss u nur hartz4 hat muss man normal sterben,da das geld hinten u.vorne nicht reicht,medikamente sind auch teuer die privaten u.politiker brauchen ja nichts zuzahlen und können so grosse sprüche reissen
4teufelchen195925. Juni 2009
Diese reichen Säcke von der Ärztekammer und den Krankenkassen finden doch immer ein paar Anwälte, denen sie Geld dafür zahlen, dass sie ihnen nach dem Mund reden und zuungunsten der Ärmeren entscheiden. Deswegen bleibt die Praxisgebühr genauso wie die Medikamentenzuzahlung unsozial. Wozu bezahlen wir denn Beiträge für die Krankenkasse, wenn wir am Ende trotzdem noch für Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente zahlen müssen? Sozialer: In der DDR zahlte man 60 Mark und hatte dann alles frei.
3ruddi125. Juni 2009
Hätte mich gewundert wenn es anders entschieden worden wäre.
2datPaul25. Juni 2009
das heisst nicht "Praxisgebühr" sondern "Eintrittsgeld ins deutsche Gesundheitswesen"... mal sehen, wann der Supermarkt Eintritt verlangt
1Jessipapa25. Juni 2009
die sind ja auch davon befreit