Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Essen (dpa) - Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht entschieden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV- Empfängern Einnahmen, die über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen vor allem dem privaten Konsum zugute. Laut Gericht dürfen Hartz-IV-Empfänger ein vorhandenes, angemessenes Auto behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei.
Urteile / Soziales / Auto
15.07.2009 · 14:21 Uhr
[12 Kommentare]
 
EU-Abgeordnete wollen mehr Informationen von Geheimdiensten
Brüssel - Angesichts der Korruptions- und Spionagevorwürfe im Europaparlament haben mehrere EU- […] (01)
Konferenz zur Kontrolle von KI-Waffen in Wien
Wien (dpa) - Eine internationale Konferenz in Wien soll Schwung in die langjährigen Bemühungen […] (00)
Gladbach und Union kommen nach Grottenkick nicht vom Fleck
Mönchengladbach (dpa) - Nach der tristen Nullnummer sanken die Spieler von Borussia […] (01)
Shakira: Monogamie ist utopisch
(BANG) - Shakira findet, dass das Konzept Monogamie eine Utopie ist. Die 47-jährige Popikone […] (00)
Sam Altman führt neues KI-Sicherheitsgremium
In einem bemerkenswerten Schritt zur Eindämmung der Risiken, die durch den Einsatz von […] (00)
«Asterix» läuft bei RTL
Passagierschein A38? Dieses Abenteuer können Fernsehzuschauer an Pfingstsonntag, den 19. Mai 2024, noch […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
29.04.2024(Heute)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News