2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 1
ARAG Experten mit neuen Regeln, Vorschriften und Gesetzen für 2026

29. Dezember 2025, 10:43 Uhr · Quelle: LifePR
Neue Regelungen zu Steuern, Renten und Mindestlöhnen gelten ab 2026 und betreffen Haushalte sowie Arbeitnehmer in Deutschland.

Düsseldorf, 29.12.2025 (lifePR) -  

Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt
Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum von Steuerpflichtigen. Bis zu dieser Höhe, die jedes Jahr angehoben wird, müssen Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen. Nach Information der ARAG Experten beträgt der Grundfreibetrag ab Januar 2026 für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 24.696 Euro; bei Ledigen sind 12.348 Euro befreit. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt künftig bei 9.756 Euro.

Digitaler Steuerbescheid wird Standard
Wer seine Steuererklärung künftig über das Portal Elster digital einreicht, erhält automatisch den digitalen Steuerbescheid. Bisher war dafür eine aktive Zustimmung nötig, ab 2026 gilt der digitale Bescheid als Standard. Wer weiterhin den klassischen Papierbescheid bevorzugt, muss auf Elster aktiv widersprechen. Sobald der Bescheid bereitsteht, werden Nutzer per E-Mail informiert. Der Bescheid selbst ist ein rechtsverbindliches PDF, das über Elster oder eine kompatible Steuersoftware abgerufen werden kann. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Steuerzahler, die ihre Steuererklärung noch auf Papierformularen einreichen, den Bescheid weiterhin per Post bekommen.

Zuschläge zur Erwerbsminderungsrente werden neu berechnet
Seit Dezember wird der Zuschlag, den zahlreiche Rentner auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten, neu berechnet. Laut ARAG Experten wird er nun aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet. Auch das Auszahlungsverfahren ändert sich, denn der Zuschlag wird künftig als Bestandteil der Rente und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen. Die Rente wird von der Rentenversicherung automatisch neu berechnet; es muss also kein Antrag gestellt werden. Bereits im Oktober wurden alle Berechtigten in einem Bescheid informiert, wie hoch die neue Rente inklusive Zuschlag sein wird.

Pendlerpauschale steigt
Um die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich weiter zu entlasten, steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer Arbeitsweg. Sie gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, also für Auto, Fahrrad, Bahn oder zu Fuß. Neu ist laut ARAG Experten, dass die Pauschale in dieser Höhe bereits ab dem ersten Kilometer gilt, zuvor galt der Satz erst ab dem 21. Kilometer.

Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt und Selbstbehalt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine neue „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. Sie dient den Familiengerichten als Richtlinie bei der Bemessung des Kindesunterhalts. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an den per Mindestunterhaltsverordnung steigenden Mindestbedarf angepasst. Danach beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) dann 486 statt bisher 482 Euro. Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) haben Anspruch auf 558 statt bisher 554 Euro. Und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) beläuft sich der Mindestunterhalt auf 653 statt 649 Euro. In der vierten Altersstufe ab 18 Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt um fünf Euro.

Kindergeld, Kinderzuschlag und Co.
Laut ARAG Experten wird das Kindergeld für jedes Kind von 255 auf 259 Euro im Monat angehoben. Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die den Eltern dabei hilft, das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt eines Kindes; jedoch müssen Eltern einen Antrag stellen, um die Zahlungen zu erhalten. In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt, unter bestimmten Bedingungen auch bis zum 25. Lebensjahr oder länger.

Der Kinderfreibetrag pro Kind und Jahr erhöht sich 2026 ebenfalls. Er wird um 156 Euro auf 6.828 Euro für Verheiratete angehoben, für Alleinerziehende beträgt er 9.756 Euro. Der zusätzlich gewährte Freibetrag von 2.928 Euro (1.464 Euro für Alleinerziehende) für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bleibt unverändert. Anders als das Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt, sondern ist ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Eltern müssen also weniger Einkommensteuer zahlen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass entweder Kindergeld gezahlt oder der Kinderfreibetrag gewährt wird. Beides zusammen ist nicht möglich. Was für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in 2026
Die Grenze, bis zu der aus dem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen, steigt für 2026 auf jährlich 69.750 Euro, bzw. 5.812,50 pro Monat. Im Vorjahr lag die Beitragsbemessungsgrenze laut ARAG Experten noch bei 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf ein Jahreseinkommen von 77.400 Euro (6.450 Euro monatlich), im Vorjahr lag diese bei 73.800 Euro. Bis zu dieser Einkommenshöhe müssen sich angestellte Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern. Nur wer darüber verdient, kann die private Krankenversicherung wählen.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt laut ARAG Experten. Sie beträgt ab 2026 8.450 Euro im Monat, 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro.

Mindestlöhne steigen auch in 2026
Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG Experten zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Wichtig für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen: Weil der gestiegene Mindestlohn auch für sie gilt, erhöht sich die Verdienstgrenze von 556 auf 603 Euro im Jahresdurchschnitt pro Monat.

Neu für rüstige Rentner: Aktivrente
Ab Januar können Rentner, die sich noch fit genug fühlen und weiterarbeiten möchten, von der neuen Aktivrente profitieren. Diese ermöglicht es laut ARAG Experten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Steuer-Bonus, der Teil des Rentenpakets der Bundesregierung ist, gilt jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Grundsätzlich bleibt die Aktivrente steuerfrei, jedoch müssen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Verdienen sie mehr als 2.000 Euro, sind auf den darüber hinausgehenden Betrag Steuern zu zahlen.

Rente nicht mehr als Barauszahlung
Ab 2026 wird die gesetzliche Rente nicht mehr bar ausgezahlt, sondern ausschließlich per Überweisung auf ein Girokonto. Für die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner bleibt alles wie gewohnt, denn schon heute erfolgt die Auszahlung meist per Überweisung. Betroffen sind vor allem Menschen, die ihre Rente bislang noch bar erhalten haben. Sie müssen künftig ein Konto angeben, auf das die Rentenzahlungen überwiesen werden können. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Problemen mit der Eröffnung eines Girokontos ein sogenanntes Basiskonto eröffnet werden kann. Darauf besteht für jeden Bürger der Europäischen Union ein rechtlicher Anspruch. Ohne Bankkonto wird die Rentenzahlung so lange ausgesetzt, bis alle Überweisungsformalitäten geklärt sind. Dann erfolgt eine entsprechende Nachzahlung.

Fahrzeugschein 2.0
Seit Dezember ist der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) direkt in einer App vom Kraftfahrt-Bundesamt abrufbar: Die i-kfz-App ist kostenlos und kann im Play Store oder im App Store heruntergeladen werden. Um den DFZ ausstellen zu lassen, ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN erforderlich. Mit der Anwendung soll künftig auch ein digitaler Führerschein bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Nutzer werden von der App zudem an wichtige Termine, wie z. B. die Hauptuntersuchung beim TÜV, erinnert. Und wer sein Auto verleiht, kann in der barrierefreien App einfach das Abbild seines Fahrzeugscheins teilen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der klassische Fahrzeugschein weiterhin gültig bleibt.

Keine Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge
Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Paragraf 3d) werden neu zugelassene oder umgerüstete Elektroautos bis Ende 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Laut ARAG Experten endete die Zulassungsfrist bisher im Dezember 2025 und die maximal zehnjährige Steuerbefreiung lief bis zum 31. Dezember 2030. Jetzt gilt für Elektroautos, die bis spätestens Ende 2030 zugelassen werden, eine Steuerbefreiung bis längstens zum 31. Dezember 2035. Wer sich also frühzeitig ein E-Auto anschafft, profitiert am meisten.

Reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie
Für Speisen in der Gastronomie gilt ab 2026 eine Umsatzsteuer von sieben Prozent. Neben klassischen Gastronomiebetrieben profitieren von der Senkung unter anderem auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel oder Verpflegungsanbieter in Krankenhäusern, Kitas und Co. Die Entscheidung, ob die Steuersenkung direkt an Kunden weitergegeben wird, liegt allerdings bei den betroffenen Unternehmen.

Stärkung des Ehrenamtes
Das „Zukunftspaket Ehrenamt“ wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und die Maßnahmen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die wohl wichtigsten Änderungen sind laut ARAG Experten die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Auch gemeinnützige Vereine profitieren – unter anderem von höheren Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten. Zudem wird ab 2026 auch E-Sport, also der wettbewerbsorientierte Wettkampf mit Computerspielen, als gemeinnützig behandelt.

Deutschlandticket geht weiter
Es wird bis mindestens 2030 fortgesetzt, aber teurer: Statt 58 Euro wird das Deutschlandticket ab nächstem Jahr 63 Euro kosten. Es gilt für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in der 2. Klasse und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Fernverkehr wie etwa IC, EC oder ICE, sowie Fahrten in der ersten Klasse sind ausgenommen. Das Ticket kann auf der offiziellen Website zum Deutschlandticket abonniert werden. Ob es weitere Vergünstigungen beispielsweise für Auszubildende, Schüler oder Studenten gibt, entscheiden die Bundesländer selbst. Informationen dazu bieten laut ARAG Experten die Verkehrsunternehmen oder örtliche Verkehrsverbünde.

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Verbraucher & Recht / Steueränderungen / Rentenreform / Mindestlohn / Kindergeld / Sozialleistungen / Pendlerpauschale
[lifepr.de] · 29.12.2025 · 10:43 Uhr
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