- 20 April 2006
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Es ist richtigjabez1 schrieb:[...]und ihnen das gefühl geben das was sie machen ist richtig
Wenn du einen Staatsanwalt davon überzeugen kannst, dass hier der §242 StGB greift, hast du meinen Respektjabez1 schrieb:den es bleibt in meinen Augen ein Diebstahl
Muss ich da was drauf antworten ?jabez1 schrieb:Und hab auch schon geschrieben was ich unter Aktiv verstehe und das jemanden zu erklären ausser solchen die noch in Kinderjahren sind,ist mir einfach zu blöd.

? "Du hast dich heute schon bei 10 Slotsseiten versteigert, jetzt ist erstmal Schluss"?