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Oh gott, zwei lange Minuten![]()
1. Handelt es sich um flüchtige Daten? Nein. Es hängt allein vom Willen des Nutzers ab, ob er diese Daten löschen (indem er z.B. den Browser schließt) oder weiter nutzen möchte. Sie sind problemlos aus dem Cache extrahierbar.
4.2
4.2.1 Hinsichtlich der Daten im Cache-Speicher verfügt der Computer-/Internetbenutzer aus objektiver Sicht über die Herrschaftsmacht, da ihm auf der Festplatte eine Kopie der im Internet besuchten Seiten zur Verfügung steht. Er hat die Möglichkeit, mittels geeigneter Programme ohne Internetverbindung auf deren Inhalt zuzugreifen und damit nach Belieben zu verfahren. Die Cache-Dateien bleiben für eine gewisse Zeitdauer gespeichert, bis sie automatisch überschrieben oder manuell gelöscht werden. Die begrenzte zeitliche Sachherrschaft spricht nicht gegen Besitz (vgl. Urteil 6S.254/2006, E. 3.3; HANS WIPRÄCHTIGER, a.a.O.). Zudem können die Daten selbst nach dem Überschreiben oder Löschen mittels handelsüblicher Software in vielen Fällen wiederhergestellt werden (vgl. DOMINIC RYSER, "Computer Forensics", eine neue Herausforderung für das Strafprozessrecht, in: Internet-Recht und Strafrecht, 4. Tagungsband 2004, 1. Aufl. 2005, S. 567 und S. 581 f.). Insoweit ist die Auffassung, wonach die Vergänglichkeit der Cache-Dateien gegen Besitz spreche (Botschaft, a.a.O. Ziff. 2.2.1.3 betreffend "temporäre" Dateien), jedenfalls bei Benutzern, die über entsprechende Kenntnis verfügen (vgl. dazu nachfolgend), nach dem heutigen Stand der Technik zu relativieren.
4.2.2 Ist der objektive Tatbestand erfüllt, muss der subjektive geprüft werden. Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht (Art. 12 Abs. 1 StGB). Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt (Art. 12 Abs. 2 StGB). Bei der Bejahung des subjektiven Tatbestandes des Besitzes von pornographischen Dateien im Cache-Speicher ist Zurückhaltung geboten. Ein ungeübter Computer-/Internetbenutzer, der von der Existenz des Cache-Speichers und den darin enthaltenen Daten nichts weiss, fällt als Täter nach Art. 197 Ziff. 3bis StGB ausser Betracht. Ob er von den Daten Kenntnis hat, ist nach den konkreten Umständen im Einzelfall zu entscheiden. Hinweise darauf können sich beispielsweise aus der Änderung der automatischen Internet-Einstellungen, dem Vorhandensein von Programmen wie Cache-Viewer bzw. Cache-Reader, der manuellen Löschung des Cache-Speichers, dem Nachweis eines Offline-Zugriffs oder aus seinen allgemeinen Fachkenntnissen im Zusammenhang mit Computern und Internet ergeben.
Wer hingegen um die automatische Speicherung der strafbaren pornographischen Daten weiss und diese im Nachgang an eine Internetsitzung nicht löscht, manifestiert dadurch seinen Besitzwillen, selbst wenn er darauf nicht mehr zugreift. Er ist genauso strafwürdig wie der Täter, der ein entsprechendes physisches Dokument aufbewahrt, welches ihm unwillentlich zugekommen ist (vgl. BGE 131 IV 64 E. 11.4 S. 76 f. mit Hinweisen). Das bewusste Belassen von verbotenen pornographischen Daten im Cache fällt somit unter den Tatbestand des Besitzens nach Art. 197 Ziff. 3bis StGB. Insoweit kann an der bisherigen unpublizierten Rechtsprechung, welche den Besitz an Daten im Cache-Speicher ungeachtet der objektiven und subjektiven Komponenten des Besitzes grundsätzlich verneinte (Urteil 6S.254/2006, a.a.O.), nicht festgehalten werden.
Gegen ein Gesetz zu verstoßen, is immer Risiko. Man kann sich die Filme ja auch einfach in Form von DVD/BD aus dem Laden klauen. Genauso legal und man hat hinterher noch ne hübsche Box zu HauseEntweder ihr geht das (minime!) Risiko ein, erwischt zu werden oder ihr lasst es.

Als ob die Filme so teuer wären, dass sich das Klauen (hier gemeint: Ladendiebstahl, illegales Streaming, illegaler Download) lohnen würde.
Anderes Land (naja, keine Ahnung, ob es ein ähnliches Urteil auch in D gibt ...), andere Gesetzgebung, (...) bezieht sich nicht genau auf das gleiche Thema
Ich denke, dass man diese Aussage problemlos auf tHs Beispiele anwenden kann, mit temporären Dateien eines Streams aber nicht wirklich in Einklang zu bringen ist. Theoretisch kann ich die Daten, die beim Streamen erzeugt werden, selbst als ungeübter Benutzer beliebig lange nutzen und darüber verfügen (sogar offline), sofern ich den Browser geöffnet halte.Eine Handlung ist nämlich nur dann „flüchtig“ im Sinne der zweiten Voraussetzung dieser Vorschrift, wenn ihre Lebensdauer auf das für das ordnungsgemäße Funktionieren des betreffenden technischen Verfahrens Erforderliche beschränkt ist, wobei dieses Verfahren derart automatisiert sein muss, dass es diese Handlung automatisch, ohne Beteiligung einer natürlichen Person löscht, sobald ihre Funktion, die Durchführung eines solchen Verfahrens zu ermöglichen, erfüllt ist.
Filme sind aber genauso wie andere Güter (z.B. Brettspiele, Bücher, Lebensmittel, um mal ein paar zu nennen) nicht zum Anprobieren gedacht.Es ist aber auch ein Risiko in irgendeinen Kinofilm zu gehen und nach einer halben Stunde zu merken, dass das Geld fehlinvestiert war... Wenn man dann sein Geld zurückfordern könnte, wäre schon ein richtiger Schritt gemacht...

Das is das "Problem". Früher gabs das halt einfach nicht.Außerdem: Wo kann ich bitteschön Serien mit Originalton einen Tag nach der Ausstrahlung ansehen ohne auf Streaming-Seiten auszuweichen?!
Wie soll ich mir noch eine DVD kaufen, wenn ich spontan einen Film ansehen will? Soll ich wochenlang davor planen, was ich wann anschauen will?
Und mal ehrlich: Illegales Downloaden/Streaming würde minimalst zurückgehen, aber nicht im entferntesten verschwinden, selbst, wenn diese Marktlücke geschlossen werden würde.Gäbe es legale Angebote [...]
Ist es denn Diebstahl, sich in einen Kinosaal zu setzen und auf die Leinwand zu gucken, wo grade ein aktueller Film läuft, wenn man keine Kinokarte gekauft hat?Außerdem weigere ich mich das als Diebstahl anzusehen... Ist es Diebstahl, wenn ich in einem Geschäft vor einem Fernseher stehen und dort läuft ein aktueller Film?!
Theoretisch kann ich auch mittels Hardware-Debugger und sonstiger Tools die Daten aus dem RAM oder die Steuersignale in meinem Monitor/Soundkarte abzweigen, um Bild/Ton abzugreifen.Theoretisch kann ich die Daten, die beim Streamen erzeugt werden, selbst als ungeübter Benutzer beliebig lange nutzen und darüber verfügen (sogar offline), sofern ich den Browser geöffnet halte.
Naja... Bei Lebensmitteln gibt es ab und zu ne "Geld-zurück-Garantie"... Außerdem ist wohl nichts von den Sachen so unverschämt teuer wie Kino (für 2 h)... Ein Auto muss ich nach der Probefahrt auch nicht kaufen.Filme sind aber genauso wie andere Güter (z.B. Brettspiele, Bücher, Lebensmittel, um mal ein paar zu nennen) nicht zum Anprobieren gedacht.
Um Kinofilme geht es doch gar nicht... Aber wo kann ich bitteschön die neuesten Simpsons oder Family Guy-Folgen sehen?! Entweder über nen illegalen Stream oder mit ner amerikanischen Ip auf hulu (Warum dürfen Amerikaner das ansehen?! Geht mir nicht in die Birne, wenn es doch so ein Verbrechen ist).Heutzutage ist man diesen Luxus gewöhnt: "Mist, der Film läuft in USA, aber bei uns erst in 4 Wochen an - Egal, guck ich ihn mir halt (illegal) im Netz an".
Die Hälfte des Datenaufkommens in den USA wird durch Netflix aufgebracht... Ein legales Angebot... Für 8 Dollar (ungefähr 5 Euro im Monat = 1/4 der GEZ) darf man dort zu jeder Zeit alle möglichen Filme in bester Qualität und ohne Werbung streamen. Würde ich jederzeit machen. Bedingung: GEZ auf 2 Euro im Monat senken.Leider gibts keine solchen Angebote, die legal sind.Und mal ehrlich: Illegales Downloaden/Streaming würde minimalst zurückgehen,
Bessere Qualität? So wie es halt läuft.Die Philosophie vieler bleibt: Warum zahlen, wenns im Netz auch 4free geht?
Google + "download" + "free"
Eher Hausfriedensbruch... Wenn ich mich in eine Disko einschleiche und keinen Eintritt bezahle spricht ja auch keiner von Diebstahl. Deshalb heißt es ja auch "Eintrittskarte"...Ist es denn Diebstahl, sich in einen Kinosaal zu setzen und auf die Leinwand zu gucken, wo grade ein aktueller Film läuft, wenn man keine Kinokarte gekauft hat?
Eher Hausfriedensbruch... Wenn ich mich in eine Disko einschleiche und keinen Eintritt bezahle spricht ja auch keiner von Diebstahl. Deshalb heißt es ja auch "Eintrittskarte"...
Entweder über nen illegalen Stream oder mit ner amerikanischen Ip auf hulu (Warum dürfen Amerikaner das ansehen?! Geht mir nicht in die Birne, wenn es doch so ein Verbrechen ist).
Das sind Themen, die mit dem Internet nichts zu tun haben... Es ist nun einfach mal die Realität, dass es illegale Angebote nur deshalb gibt, weil es an attraktiven (große Auswahl, geringer Preis für eine Flatrate fehlt) Alternativen fehlt... Dass bei passende Angeboten illegales Streaming massiv zurückgeht, ist ja in den USA sehr gut zu beobachten...Warum haben Amerikaner kein Hartz IV, warum gibt es in Amerika (teilweise) die Todesstrafe?
Wenn man einfach und kostenlos an Geld kommen könnte, gäbe es keine/weniger Banküberfälle mehr.Ich denke, gäbe es gewisse Alternativen, einfach und kostenlos an einen Film zu kommen, [...]

Hast du Quellen für die Zahlen?Außerdem: Kriminalisiert ein Gesetz über 10 Millionen Menschen und etwa 80 Prozent aller unter 30 jährigen in einem Land, dann muss das Gesetz überdacht werden...
Ich bin ja kein Freund von Politik, aber ich wär dabei. Schreib mir ne PN, wenn du den Wisch eingereicht hast und mir sagen kannst, wo ich n Kreuzchen setzen mussWie wäre es denn mit einem Volksentscheid zu dem Thema?! Das wäre dann wohl demokratisch, oder? ^^
Beim Streamen klicke ich das Fenster einfach weg...
Außerdem: Wo kann ich bitteschön Serien mit Originalton einen Tag nach der Ausstrahlung ansehen ohne auf Streaming-Seiten auszuweichen?!
Wie soll ich mir noch eine DVD kaufen, wenn ich spontan einen Film ansehen will? Soll ich wochenlang davor planen, was ich wann anschauen will?
Aber wo kann ich bitteschön die neuesten Simpsons oder Family Guy-Folgen sehen?! Entweder über nen illegalen Stream oder mit ner amerikanischen Ip auf hulu (Warum dürfen Amerikaner das ansehen?! Geht mir nicht in die Birne, wenn es doch so ein Verbrechen ist).
aber auch wieder nicht. Je nach Wetterlage erstmal anziehen, zu Fuß/Fahrrad/Auto dahin, hoffen, dass der Film/ die Serie noch da ist, wieder zurück und dann den Film auch wieder abgeben.dieses Gebäude mit Tür
So spontan ist aber auch wieder nicht. Je nach Wetterlage erstmal anziehen, zu Fuß/Fahrrad/Auto dahin, hoffen, dass der Film/ die Serie noch da ist, wieder zurück und dann den Film auch wieder abgeben.
Ich mein wir sind mittlerweile soweit, dass man so gut wie jedes Lied legal herunterladen kann oder gegen eine monatliche Gebühr so ziemlich alles Streamen können. Warum geht das nicht bei Filmen auch so?
Hulu.com schrieb:Hulu is a U.S.-only service at this time. Unfortunately, we don't have international streaming rights for our content. Our intention is to make Hulu's growing content lineup available worldwide as quickly as possible. This requires working with the content owners to clear the rights for each show or film in each specific region. It's a long-term project. We don't have a definite timeline, but we'll continue to work to make it happen.
Aber es gibt sicher auch genauso viele, wenn nicht gar mehr, die bereit wären Geld zu zahlen um eben aktuelle Filme/Serien zum US-Start auch hierzulande sehen zu können.
Diese massive Nutzung von solchen portalen wie kino.to sollte den Lizenzinhaber doch mal dazu bewegen, statt wild zu klagen, mal über ein attraktives legales Angebot nachzudenken.