tricky.at *und es geht weiter*

Was ist jetzt zum Beispiel mit SilentRunner??


Er hat doch diese mail bekommen:
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Sehr geehrter Herr XXX

Wir haben die Internetseite Tricky.at von unserer Rechtsabteilung
überprüfen lassen. Das Ergebnis war, dass diese den aktuellen
Rechtsnormen entspricht.

Es ist kein Widerruf von Ihnen innerhalb der 14 tägigen Frist eingetroffen.

Sollte der Betrag nicht bis zum in der Rechnung angegebennen Zeitpunkt
auf unserem Konto eintreffen werden wir die Forderung an unsere
Rechtsabteilung weiterleiten.

Hochachtungsvoll,
Ihr Bekim MZI - Finance Team
-----------------------------------------

Was soll man da machen?
 
Hab mir mal die Freiheit genommen, mir die Internet-Seite von Bekim Mzi (bekim-finance.com) anzusehen. Ist so wie die Seite vom anderen Heini. Eine Seite, wohl als Alibi. Die Whois-Abfrage ergab, daß die Seite am 21.05.06 registriert wurde. Dürfte sich wohl wieder nur um einen Versuch von Timmyboy handeln, seine Kumpel mit hineinzuziehen. Dem muß die Sch**** ja bis zum Hals stehen:evil:
Ist doch schön, wenn wir es schaffen, den Einen oder Anderen Nervös zu machen:ugly:

Hier wohnt er dann in Glis: https://home.arcor.de/network-orf/Screens/Glis.jpg
(Danke an die Macher des Stadtplanes der Stadtgemeinde Brig-Glis in der Schweiz;)
 
Dj-TK schrieb:
Was ist jetzt zum Beispiel mit SilentRunner??.............
UND? Ich würde nochmals drauf hinweissen, dass

:arrow: Ich widersprochen habe.
:arrow: Sie doch vor Gericht gehen sollen.

Dann würd ich den MB abwarten und widersprechen.

Pompei.Pit schrieb:
Die Whois-Abfrage ergab, daß die Seite am 21.05.06 registriert wurde. ...............
Lachkrampf bekomm. ...........

hihihiihihi ahhahahhahahah hahaha huhuuhuhuh hohoohohoho hhahahahah hehehehhehe hihihihiihihiihih

............ und... hihihihihi hgahahahah ................ die Rechtsabteilung.... <pruuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuust> ... hahahahaha haaaaats geprüft??? hihiihihiihiihihihihiihih .... <umfall>


ich kann nich mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
ROFL
jetzte sind nich mehr 120 euro sondern gleich 123,55 euro
xD ich glaub die spinnen - scheiß typ, man sollte ihn verklagen, in 2-3 tagen bekommen wir sicher wieder ne mail , der vertrag zu tricky wurde gekündigt -blablabla-
EMAIL schrieb:
Sehr geehrter Herr BEllmann,

Wir sind beauftragt von der Firma Mobile Premium Credits LTD (Tricky.at) den Mahnvorgang fortzusetzen und die offene Forderung vom 20.02.2006 einzuziehen.

Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen für die Einrichtung eines Accounts einmalig 120,- Euro mit welchem Sie Zugriff auf eine regelmäßig aktualisierte Liste von Gutscheinen erhalten haben. Da noch keine Zahlung von Ihnen eingegangen ist, berechnen wir 3,55 Euro Mahngebühren.

Ein Widerruf in der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bis zum 06.03.2006 erfolgte nicht.

ALLE weiteren Informationen über Ihre Anmeldung entnehmen Sie bitte der Rechnung im Anhang.

Der offene Betrag in Höhe von 123,55 Euro ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Bekim MZI zu überweisen mit Ihrer Rechnungsnummer als Verwendungszweck.

Rechnungsbetrag ( Brutto ): 123,55 EURO
Rechnungsnummer: mpc06-30692

Bank: Walliser Kantonalbank
Empfänger: Bekim MZI
IBAN: XXXXXXXXXXXXXXXX
SWIFT-BIC: XXXXXXXXXXX

Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum 08.06.2006 auszugleichen.


Mit freundlichen Grüßen

Bekim MZI
Englisch-Gruß-Str. 44
3902 Glis
Schweiz

Mail: info@bekim-finance.com
was machen wir nun? wieder ignorieren? email mit wiederruf schreiben? langsam nervt der ganze scheißdreck -.-
 
wär ne möglichkeit :p
war da halt nich mehr ganz auf höhe(wie so oft :ugly: )
egal, warten wir auf die kündigungsschrift der schweizer firma mit tricky und dann 2 wochen später mit der nächsten mahnung eines anderen unternehmens^^
 
ich habe diser schweizer Firma jetzt 2 mal erklärt das ich widersprochen habe, sie beharren darauf, das kein Widerspruch vorliegt und ich gefälligst zahlen soll.

Nochmal schreib ich die nicht an, hab besseres zu tun.
 
SilentRunner schrieb:
............Nochmal schreib ich die nicht an, hab besseres zu tun.
Deswegen sage ich ja - warten auf den Mahnbescheid, falls denn einer kommen sollte, und dann Widerspruch einlegen. Dann müssen diese Jungs klagen. Und das wird witzig.

Vielleicht kann BadBoy ja nochmal zusammen fassen, hatte er im alten Forum ja eh vor.....

:arrow: versteckte Klausel in den AGB
:arrow: unzureichende Widerrufsbelehrung
:arrow: keine gültige Rechnung
:arrow: mittlerweile erfüllter Tatbestand des Betruges (lt. Timmyboy selbst wurde ja keine MP3-Player versand....)

..... und was weiss ich noch alles. Also ich würde das völlig entspannt sehen.
 
Ich gebe dir grundsätzlich recht, aber....
NicoleWendt schrieb:
:arrow: mittlerweile erfüllter Tatbestand des Betruges (lt. Timmyboy selbst wurde ja keine MP3-Player versand....)
Laut AGB werden die erst nach Zahlung versandet. In wie weit man die AGB komplett kippen kann weiss nur ein Anwalt. Es kann also sein, das bei den Strafanzeigen nicht viel rumkommt. Mal schauen.
Jetzt habe ich genug des Teufelsanwalt gespielt. :evil:
 
Lowfyr schrieb:
Laut AGB werden die erst nach Zahlung versandet.......
Richtig, aber mittlerweile ist öffentlich bekannt, dass eben auch an Kunden, welche gezahlt haben, keine Player verschickt wurden. Kein Richter wird später verlangen, dass man mit diesem Wissen noch gezahlt haben sollte.
 
SilentRunner schrieb:
So......hab dieser ominösen Fa. aus der Schweiz mal eine Mail zu kommen lassen, worin ich meinen Widerspruch erklärt habe, den ich damals gemacht hatte, daraufhin kommt folgendes:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX

Wir haben die Internetseite Tricky.at von unserer Rechtsabteilung
überprüfen lassen. Das Ergebnis war, dass diese den aktuellen
Rechtsnormen entspricht.

Es ist kein Widerruf von Ihnen innerhalb der 14 tägigen Frist eingetroffen.

Sollte der Betrag nicht bis zum in der Rechnung angegebennen Zeitpunkt
auf unserem Konto eintreffen werden wir die Forderung an unsere
Rechtsabteilung weiterleiten.

Hochachtungsvoll,
Ihr Bekim MZI - Finance Team

So etwas ähnliches hatten wir in dem alten thread doch auch schon mal.. ;)

Ich würde der "Firma" klipp und klar einmal erklären, dass ich nicht zu zahlen gedenke ohne rechtgültiges Urteil und sie mich doch bitte nicht weiter belästigen sollen, da ich jede weitere mail als spam auffassen werde und auch so behandeln werde.

Edit: Die Seite ist ja noch besser als die andere. ;) Ich weiss ja nicht, ob das in der Schweiz so reicht, um Inkassodienste anzubieten. In D würde es nicht reichen. Aber man könnte die ja mal fragen.

Ist auf jeden Fall schon aufschlussreich, wenn jemand den Inhaber einer Domain verstecken will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde das unmöglich das die es wieder versuchen Geld einzunehmen. Die suchen nur noch charakter schwache die dann doch noch bezahlen....

Aber seit ihr euch sicher das sie nicht vors gericht gehen? :ugly: :mrgreen:
 
Dj-TK schrieb:
Aber seit ihr euch sicher das sie nicht vors gericht gehen? :ugly: :mrgreen:
Erstmal müsste dazu nen MB kommen, dem Du widerspricht.....
Und wenn sie vor Gericht gehen dann.. na und? Ich meine, man kann den Namen des Richters dann ja vorher mit seiner OpenBC-Seite abgleichen :ugly:
 
Also,

ein Inkassounternehmen (das ich hier eh nicht ernst nehme) geht nicht vor Gericht. Das muss der Gläubiger schon selbst machen.

Ja, ich bin mir sicher. Ich glaube auch nicht, dass eine "Firma", die neben einem Besuchertausch einen Inkassodienst hat, über eine Rechtsabteilung verfügt. :mrgreen:

Aber das muss jeder selbst wissen. Man kann und soll in solchen Fällen aber sowohl dem Inkassodienst als auch dem Gläubiger mitteilen, dass man nicht gewillt ist zu zahlen ohne richterliche Entscheidung. Dann dürfen die nämlich auch im Fall einer Entscheidung keine Inkassogebühren berechnen.

Ich würde der Nase mitteilen, er soll doch bitte mal einen deutschen Anwalt mit der Forderung beauftragen und nicht irgendwelche Firmen, die ich sonst nirgends finden kann. :)
 
..........einen deutschen Anwalt?

Hast Du für diese Gang gleich einen Wikipedia-Link zu diesem Begriff?
Bitte auch gleich "Mahnbescheid" & "Gericht" verlinken.

Vielleicht auch - ganz dezent - "Betrug" :?:
 
*grins*

einen, der eine Zulassung an einer deutschen Rechtsanwaltskammer hat.

Der darf selbstverständlicher jeder Nationalität angehören. ;)
 
In 14 Tagen muss *soll* ich zahlen. Nach 90 Tagen sind meine Verbindungsdaten nicht mehr gespeichert. Das wäre am 01.06.06. Danach sollen die mir doch mal nachweisen, dass MEIN Computer auf den ihrer Seite war. Dann kann sich ja jeder angemeldet haben.