tricky.at *und es geht weiter*

mr.VVoo schrieb:
In 14 Tagen muss ich zahlen. Nach 90 Tagen sind meine Verbindungsdaten nicht mehr gespeichert. Das wäre am 01.06.06. Danach sollen die mir doch mal nachweisen, dass MEIN Computer auf den ihrer Seite war. Dann kann sich ja jeder angemeldet haben.

Das mit der Speicherung der IP-Adresse als Beweis ist eh mehr oder weniger Schwachsinn. Das gilt für feste IPs, bestimmt nicht für dynamische.

Ausserdem wird kein Gericht anordnen, das wg. einem solchen Streitwert ein Provider nur einen Blick in seine Logs werfen muss.

Das kommt bei Straftaten vor.

Das ist aber jetzt meine Meinung. Da könnte ich mich mal erkundigen.
 
Doch hab bei der Telekom nachgefragt, die IPs werden geloggt. Aber hast schon recht bei diesem Streitwert, mit diesem Hintergrund. Und den ganzen Tatbeständen...
Da wird keiner sagen ZAHL.
Außerdem ist die Internetseite dieser schwachsinnigen Firma genauso leer wie die von der letzten. Manchmal hab ich das Gefühl, das sind seine Freunde die mal eben schnell das Geld eintreiben sollen.

EDIT
LOL
Was hab ich gesagt:
Domain Name: BEKIM-FINANCE.COM
Registrar: KEY-SYSTEMS GMBH
Whois Server: whois.rrpproxy.net
Referral URL: https://www.key-systems.net
Name Server: DNS.DNS2.DE
Name Server: DNS.DNS1.DE
Status: ACTIVE
EPP Status: ok
Updated Date: 21-May-2006
Creation Date: 21-May-2006
Expiration Date: 21-May-2007
:arrow: frisch erstellt!
 
Das die IPs geloggt werden, ist klar. Aber da darf nur die Staatsanwaltschaft dran, soweit ich weiss.
 
Das ist mir auch klar ;)

nebenbei hat der freundliche Herr ja sogar noch erotik sites. sehr seriös -,-

I love Google:
Bekim Mzi und Basri Ramadani (Kofukan, Tani-ha Shito-ryu), sicherten sich die dritten Plätze in den Kategorien Jugend bis 75kg und Junioren über 78kg. Das vierte diesjährige Schweizer Karate Open findet in Genf statt. Es dient gleichzeitig als letzte Vorbereitung der Schweizermeisterschaft für Jugend und Junioren in Thun, Mitte November.
 
Wenn einer Geld von dir will und es geht vor Gericht, ist da weit und breit keiner von der Staatsanwaltschaft.

Aber es ist müssig, darüber zu diskutieren. Der geht bestimmt nicht vor Gericht. :LOL:

Ach, die bekim mzi hat aber auch noch andere Geschäftsfelder als Bannertausch und Inkasso:

https://www.easy2flirt.ch/

1.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant was man bei Google unter dem Begriff "Bekim MZI" alles findet
Erotikseiten, Flirtseiten usw.
Da soll man als guter Bürger ohne schlechtes Gewissen einfach mal schnell was einzahlen. Den Richter, der dem stattgibt will ich kennen lernen.

:arrow: Sehr seriöses Unternehmen!
 
Erotik oder Flirtseiten müssen nicht automatisch "unseriös" sein, und wer dafür bezahlen will, soll es tun. ;) Für diese Seite sollte aber keiner Geld ausgeben.

Aber bei bekim mzi kann es sein, dass er (wer auch immer) sehr direkten Kontakt (mal milde ausgedrückt) zu T.O. hat.

Hier sind die domaindaten übrigens einsehbar, jedoch ist kein Name vorhanden.

https://www.dnsstuff.com/tools/whois.ch?ip=www.easy2flirt.ch
Korrektur: Bekim Mzi ist der Name.

Recht interessant: https://www.affiliate.de/forum/ftopic8994-0-asc-0.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Besonders interessant ist das hier:

aus https://www.affiliate.de/forum/ftopic8994-0-asc-0.html schrieb:
Tim hat bevor das Projekt gestartet ist, einige Webmaster gefragt ob Sie es bewerben wollen, und hat noch groß erzählt er hat jetzt einen Strohmann in der Schweiz gefunden, also braucht man keine Angst mehr haben das die Auszahlungen nicht mehr kommen.

Geile Sache. Der Typ schaufelt sich sein eigenes Grab.
Nun auch noch Vorsatz. Man, ich möchte den SO GERN mal in ne Maschine nach London setzen............
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber hast du das als feste Quelle, sonst glaubt das ja kein Schwein...
Ma nebenbei, wie oft kann man eigentlich ne erste Mahnung bekommen? :D
 
Na dann geb ich auch mal meinen Senf dazu

Hat jemand nen screenshot von der alten seite? den bräuchte man wenn man gegen ihn vorhgehen will... weil jetzt steht ja auf der seite nix mehr von kostenlos drauf.

So dann zum gesetzlichen. Also was ich da mit mein bisschen Wirtschaftsrechtkenntnissen weiß.

1. Es stellt sich die Frage ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Zu einem Kaufvertrag gehören zwei übereinstimmende Willenerklärungen.
In §119 Abs. 1 BGB steht: "Wer bei der Abgabe einer Willenerklärung über den Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben haben würde."
Somit wäre meiner Meinung nach der Kaufvertrag anfechtbar, weil wenn jemand was von den 120€ weiß, dann würde er da nicht mitmachen!
Wobei zu merken ist: §121 Abs. 1: Die Anfechtung muss in den Fällen der §§119, 120 ohne schuldhaftes zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist."
Also müsstete ihr sobal ihr die rechnung bekommen habt sofort geantwortet haben und da sofort das ganze angefechtet haben. Ignorieren wäre hier falsch gewesen. (Naja, aber so wies aussieht scheint ja tricky.at selbst rechtzeitige widerrufe zu ignorieren, also speichert alle mails aus dem e-mailtausch)

2. Nehmen wir an das kann man irgendwie abschmetter (Ich bin ja kein Jurist)
Dann schauen wir mal auf die AGB:
§305 Abs. 2 "Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist." (ich nehme an letzteres habt ihr alle angekreuzt... also problem...)

Aber gibt ja noch §305c: (1)Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
(Für mich ist hier der Fall klar, wenn vorne ganz dick steht "kostenlos" dann muss man nicht damit rechnen, dass das ganze 120€ kostet)


So, dann hab ich mir mal die AGB genau angesehen... Mir sit da etwas seltsames aufgefallen....
-- (1) Der Vertrag im Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch die Registrierung des Kunden entsprechend des festgelegten elektronischen Verfahrens unter Angabe der für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten und der hierauf erfolgenden Vertragsannahme durch Übersendung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch den Dienstleister zustande. --- Das klingt schon komisch... muss bei sowas nicht normalerweise die entsprechende person das ganze nochmal mit nem link oder so bestätigen? aber wenn dem so ist, haben das die meisten wohl (leider) gemacht.

aber das hier ist was anderes:
---
§ 3 Vertragsleistungen

(1) Durch den Vertrag verpflichtet sich der Dienstleister, dem Kunden Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen zu gewähren, die Gutscheine haben einen Wert von mindestens 200€. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

(2) Der Zugriff auf die Gutscheine ist kostenpflichtig. Die Kosten finden Sie unter § 6 Zahlungsbedingungen.
----

Hier ist NUR von gutscheinen die Rede... was ist mit dem MP3 Player? Wenn amn das liest (setht ja am Anfang) und nicht viel weiter kommt doch der Gedanke auf "Die Gutscheine will ich eh nicht, will nur den MP3 Player, also überlesen wir das mal" Mal ganz davon abgesehn, dass diese AGB von seinen Versprechen abweichen. Denn um den MP3 Player zu verschicken verpflichtet er sich wohl nicht in den AGB... wirklich nett.


Also fasse ich mal zusammen

1. Meiner meinung kein Kaufvertrag, da keine übereinstimmenden WE
2. Die 120€ sind überraschend, wenn mit kostenlos geworben wird. heißt Klausel unwirksam, nicht gesamter vertrag. Siehe § 306 Abs. 1: Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.) Also keine Zahlung, dafür aber MP3 Player und Gutscheine!
angenommen man liest die Seite, das kleingedruckte unten aber nicht (was definitiv nicht AGB ist und auch nicht zumutbar) kommt man zu dem Schluss, den MP3 player gibts kostenlos für die Umfrage, weil er bei den Kosten nicht aufgeführt ist, und die Gutscheine sind kostenpflichtig, wenn man sie in Anspruch nehmen will.

Fazit: Entweder ist der gesamt Vertrag ungültig oder nur die Klausel mit der Zahlung. In Beiden Fällen müsst ihr nicht bezahlen.

Das ist nur meine Auslegung des Gesetzes, ich werde meinen Prof mal drauf ansprechen, vielleicht kann das ja auch wer mal seinem Anwalt vorlegen, was dieser dazu sagt.
 
@Haku: Das ist schon ganz gut.

Ich hab nen komplettes Abbild der alten Seite auf der Platte......

//Edit1:

Aber Deine Auslegung, der ich eigentlich geneigt bin, zu zustimmen, eröffnet bei dieser Lesart gaaaaaaaaaanz neue Möglichkeiten!........

Nach Deiner Lesart kann jeder, der an der Umfrage teilgenommen hat, Timmyboy verklagen.

Timmyboy hat nämlich eine Leistung von Euch in Anspruch genommen (die Umfrage), welche Ihr nicht abgegeben hättet, wenn nicht ein kostenloser MP3 - Player versprochen wäre.

Somit greift völlig

Strafgesetzbuch: § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Besonders schön ist:

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und wenn ihr wollt, dass es bei TimmyBoy mal richtig kracht, dann lest Euch das durch:

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,......

//Edit2:

Im übrigen gilt der erste Abschnitt des §263 auch für den Schweizer ;) Aber PPPSSSCCCCCCCCCCCCCCHHHT ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
tja, wieder mal schade, dass der alte thread nicht mehr da ist.

tricky.at hatte definitiv kein Double-Opt-In Verfahren. Wenn man die pers. Daten von jemanden kannte, konnte man ihn auch anmelden.
Wobei man die relevanten Daten auch oft von Homepagebesitzern erfahren könnte. Auch von Anwälten. ;)

Weiterhin gab es ja nie einen schriftlichen Hinweis auf das Widerspruchrecht, von daher wird es (oft verlängert) ab Kenntnisnahme gültig. Das haben der Nase auch oft User geschrieben.

Aber: Wenn ich die "Firmen" sehe, die hier Inkasso betreiben wollen, muss ich eh nur grinsen.

Es gibt Fälle, da kann man Inkassomahnungen, zumal per mail, getrost ignorieren. Einmal und dann nie wieder antworten, dass man nicht zahlen will und er doch bitte rechtliche Schritte einleiten soll, das war es.

P.S.: Habe in einem anderen Forum gelesen, dass sein Konto gesperrt ist. Könnte aber auch eine Schutzbehauptung von Timmy sein.
 
Bad_Boy schrieb:
....P.S.: Habe in einem anderen Forum gelesen, dass sein Konto gesperrt ist. Könnte aber auch eine Schutzbehauptung von Timmy sein.

Da es Zeiten gab, zu denen Usergelder zurück gebucht wurden, gehe ich davon aus, dass entweder FiAmt oder eher Staatsanwaltschaft das Konto dicht gemacht haben. Beim FiAmt kommen die Gelder nämlich noch an, die bedienen sich daran nämlich, egal, ob die Kohle aus nem Betrug stammt und TimmyBoy damit gar ned gehört.

@Badboy, aber er hatte Double-Opt-In. Die Leute mussten einen Link in der eMail bestätigen. Haben sie natürich gern getan, es gab ja einen gratis MP3-Player............
 
NicoleWendt schrieb:
Da es Zeiten gab, zu denen Usergelder zurück gebucht wurden, gehe ich davon aus, dass entweder FiAmt oder eher Staatsanwaltschaft das Konto dicht gemacht haben. Beim FiAmt kommen die Gelder nämlich noch an, die bedienen sich daran nämlich, egal, ob die Kohle aus nem Betrug stammt und TimmyBoy damit gar ned gehört.

Fürs FA eigentlich zu schnell. Die sind zwar gnadenlos, aber eher erst ab einer gewissen Zeit. Die Aussage kommt ja von ihm selbst, vielleicht auch nur Hinhaltetaktik gegenüber Webmastern.

@Badboy, aber er hatte Double-Opt-In. Die Leute mussten einen Link in der eMail bestätigen. Haben sie natürich gern getan, es gab ja einen gratis MP3-Player............

Hm, doch. Ich habe mal nachgesehen, stimmt. Das ohne Bestätigungslink ist einer der SMS-Anbieter.

Edit:
Als nächstes schaltet er bestimmt https://www.moskau-inkasso.de/ ein. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Inkasso-Moskau

Nicht wenn die Webmaster die vorher beauftragen....
Also Liebe Webmaster, nun kennt ihr einen Weg die geprellten User Glücklich zu machen ;)
 
Lowfyr schrieb:
Nicht wenn die Webmaster die vorher beauftragen....
Also Liebe Webmaster, nun kennt ihr einen Weg die geprellten User Glücklich zu machen ;)

Ich denke aber, die verlangen Vorkasse, ganz diskret und in bar. ;)
 
Wie wärs denn wenn alle betroffenen einen Text (gemeinsam hier im Board) mit den ganzen Paragraphen etc... schreiben und diesen dann an Bekim mal schicken . Alle mit den gleichen Text sodass er merkt das wir alle zusammen "arbeiten" und nicht jeder für sich da steht :D