mr.VVoo schrieb:In 14 Tagen muss ich zahlen. Nach 90 Tagen sind meine Verbindungsdaten nicht mehr gespeichert. Das wäre am 01.06.06. Danach sollen die mir doch mal nachweisen, dass MEIN Computer auf den ihrer Seite war. Dann kann sich ja jeder angemeldet haben.
Das mit der Speicherung der IP-Adresse als Beweis ist eh mehr oder weniger Schwachsinn. Das gilt für feste IPs, bestimmt nicht für dynamische.
Ausserdem wird kein Gericht anordnen, das wg. einem solchen Streitwert ein Provider nur einen Blick in seine Logs werfen muss.
Das kommt bei Straftaten vor.
Das ist aber jetzt meine Meinung. Da könnte ich mich mal erkundigen.