tricky.at *und es geht weiter*

damit würden wir uns aber mehr Arbeit machen als er mit seiner Page und seinem Schreiben zusammen.

Wir könntem ihm den link zu diesem thread zukommen lassen, dann kann er sich ja alles durchlesen. :mrgreen:

@SilentRunner, kam denn auch eine Rg. per PDF im Anhang?

Das wäre dann die dritte. Der Form und aus umsatzsteuerlichen Gründen hätte auch dem "Abgesang" der ifv GmbH eine Gutschrift beiliegen müssen.
Das nebenbei. Das gleiche gilt auch für tricky.at selbst.
 
Bad_Boy schrieb:
Wir könntem ihm den link zu diesem thread zukommen lassen, dann kann er sich ja alles durchlesen. :mrgreen:
>Den schick mal lieber zur Staatsanwaltschaft. So schnell wie die User hier sind deren Ermittler offensichtlich nicht ............ :mrgreen: Dann sind sie immer auf dem neuesten Stand <lach>
 
das ist normal. Ich schreibe mal eine mail an den Schweizer Inkassoverband, da ich über eine Zulassungspflicht wie in Deutschland nichts im Netz gefunden habe.

Wenn es die denn gibt, was ich annehme und er hat keine, darf er vielleicht zahlen.

Gerade raus. Auf die Antwort bin ich gespannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe auch stark davon aus, dass deshalb die ifv GmbH ganz schnell einen Rückzug gemacht hat.

Von Inkasso inkl. Zulassung habe ich nichts auf dem Briefkopf gelesen.
Bin mal am überlegen, ob ich das auch noch weiterleite. :evil:
 
also alles durchgelsen, aber darf ich mal kurz zusammenfassen:
1. niemand von euch zahlt ohne rechtsgültiges urteil
2. ihr wollt ihn verklagen(?)
3. ihr schriebt irgendwelche verbraucherzentralen/behörden an(?)
ich hätt aber trotzdem noch so ne frage... soll ich dem schweizer antworten, dass ich nich zahlen will ohne urteil oder soll ich ihn einfach ignorieren?
 
Boernmaster schrieb:
...........ich hätt aber trotzdem noch so ne frage... soll ich dem schweizer antworten, dass ich nich zahlen will ohne urteil oder soll ich ihn einfach ignorieren?
Schreib ihm ne Mail, mit eingeschaltetet Lesebestätigung und archivier die, fertig.
Er soll ja für seine Knete auch bissle arbeiten, nicht?
 
Boernmaster schrieb:
ich hätt aber trotzdem noch so ne frage... soll ich dem schweizer antworten, dass ich nich zahlen will ohne urteil oder soll ich ihn einfach ignorieren?

Du bist erst 16. Mitmachen darfst Du bei Tricky.at erst ab 18.
Haben Deine Eltern ihre Zustimmung zu deiner Anmeldung gegeben? Nein? Prima. Bekommst Du mehr als 120 Euro Taschengeld monatlich? Nein? Klasse.

Weil Du nur eingeschränkt Geschäftsfähig bist, und du keine 120 Euro Taschengeld bekommst, ist der Vertrag nichtig; du hättest ihn gar nicht eingehen dürfen.

Schreib ihm einfach, daß du nicht zahlst. Soll er dich verklagen.

Könnte eh sein, daß er bald Besuch vom Finanzamt des Kantons Wallis bekommt, weil er Inkasso betreibt. Die haben da so eine E-Mail-Adresse auf ihrer Homepage angegeben, da konnte ich einfach nicht widerstehen:evil:
 
Pompei.Pit schrieb:
Du bist erst 16. Mitmachen darfst Du bei Tricky.at erst ab 18.
Haben Deine Eltern ihre Zustimmung zu deiner Anmeldung gegeben? Nein? Prima. Bekommst Du mehr als 120 Euro Taschengeld monatlich? Nein? Klasse.

Weil Du nur eingeschränkt Geschäftsfähig bist, und du keine 120 Euro Taschengeld bekommst, ist der Vertrag nichtig; du hättest ihn gar nicht eingehen dürfen.

Schreib ihm einfach, daß du nicht zahlst. Soll er dich verklagen.

Könnte eh sein, daß er bald Besuch vom Finanzamt des Kantons Wallis bekommt, weil er Inkasso betreibt. Die haben da so eine E-Mail-Adresse auf ihrer Homepage angegeben, da konnte ich einfach nicht widerstehen:evil:
*ggggg* das hab ich ihm au geschrieben, er meinte blablabla, ip geloggt blablabla, könnte beim strafverfahren benutzt werden blablabla,... werde ihm noch einmal schrieben das ich keine 18 bin^^ aber das mitm finanzamt find ich klasse xD
moa wenn ich da nochmal ne mahnung von nem anderen unternehmen bekomme, schrieb ich dem timmyboy(tolle bezeichnung wie ich finde) ein klipp und klares fu in ner mail
 
Wie läuft das eigentlich gerichtlich durch?

Muss man da dann in so einen Saal und sich einen Anwalt nehmen oder wie sieht das aus? :D
 
Dj-TK schrieb:
Wie läuft das eigentlich gerichtlich durch?

Muss man da dann in so einen Saal und sich einen Anwalt nehmen oder wie sieht das aus? :D

Einen Mahnbescheid beantragen kann jeder. Der wird beim zuständigen Amtsgericht abgegeben, man zahlt eine Gebühr. Dafür bekommt man ein Siegel unter den Mahnbescheid und er wird per Post zugestellt. Es wird aber nicht vom Gericht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist.
Der Schuldner hat dann 14 Tage nach Zustellung Zeit, Widerspruch bei dem Amtsgericht einzulegen, bei dem der Mahnbescheid erstellt wurde. Macht der Schuldner das nicht, wird er nach 14 Tagen Rechtskräftig.
Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht die ganze Sache zurück zum Gläubiger, der dann entscheiden muß, ob er die Sache fallen läßt oder vor Gericht zieht. Und erst dann kann eine mündliche Verhandlung angesetzt werden (Mit Richter und evtl. Anwalt und so). Machst du nichts ,wird der Mahnbescheid nach 14 Tagen rechtskräftig.
Legst du als Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Nach 14 Tagen (Du kannst immer noch Einspruch einlegen), wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der behält dann 30 Jahre lang seine Gültigkeit und der Gläubiger kann die 30 Jahre lang den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, er kann deinen Lohn pfänden oder pfändet dein Konto. Zu einem Offenbarungseid (Eidesstattliche Versicherung) kann er dich auch zwingen.
Die Folgen sind: Du bekommst bei keiner Bank mehr Kredite, dein Dispo-Kredit bei der Bank wird höchstwahrscheinlich gekündigt, du wirst Schwierigkeiten haben, etwas auf Rechnung oder Raten zu kaufen, weil so ein Vollstreckungsbescheid bei der Schufa oder Creditreform oder so ein Laden eingetragen ist. Da fragen die Kaufhäuser und Banken die Daten ab (score). Je mehr Punkte du hast, umso schlechter ist es um Dich bestellt.

Aber ich denke nicht, daß Bekim oder unsere alte Rübennase, Timmyboy, einen Mahnbescheid beantragen werden. Und wenn, dann wird Widerspruch eingelegt, weil dann müssen die Pappnasen nämlich beweisen, daß sie Geld von dir bekommen.

Boah, soviel Text am Sonntag morgen - ich bin völlig fertig:mrgreen:
 
..........aber gut gemacht ;)

Eines nur noch:

Wenn man den Einspruch gegen den Mahnbescheid entsprechend begründet, wage ich zu bezweifeln, dass der zuständige Richter überhaupt einen Termin ansetzt.

Üblich ist auch, dass, wenn Du in Widerspruch gehst, die Gegenseite (in dem Fall der Antragsteller) zu einer schriftlichen Begründung des MB aufgefordert wird. Auf diese hin wirst Du dann nochmals aufgefordert, Deinen Widerspruch schriftlich zu begründen.

Sollte es dazu kommen, dann sollte man ne Menge Ausdrucke parat haben, wo so Dinge wie "Kontopfändung" "Betrug durch nicht verschickte MP3-Player" und so weiter gut lesbar markiert sind.

Fazit -> ich glaube nicht, dass es jemals in diesem Fall zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommen wird.
Andersrum schon eher - nämlich werden die Webbys den guten TimmyBoy vors Gericht zerren.........
 
NicoleWendt schrieb:
..........aber gut gemacht ;)
War meine Ausbildung doch nicht völlig vergebens:mrgreen:
NicoleWendt schrieb:
Fazit -> ich glaube nicht, dass es jemals in diesem Fall zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommen wird.
Andersrum schon eher - nämlich werden die Webbys den guten TimmyBoy vors Gericht zerren.........
Sehe ich ähnlich. Und mit seinen Aktionen verspricht die so eine mögliche Verhandlung sehr interessant zu werden. Hoffe, daß die Sache dann vor dem Flensburger Landgericht als öffentliche Verhandlung durchgeführt werden... Werde dann Urlaub nehmen:evil: Wozu wohne ich ca 35 Autominuten von Flensburg entfernt....:mrgreen:

BTW: Darf man im Gerichtssaal eigentlich Popcorn essen?8)
 
NicoleWendt schrieb:
Ich glaube, genau so wenig, wie Wein trinken :LOL:
^^
gnar ich weiß nicht wie ich den text formulieren soll, blablabla, bin keine 18, will keine scheiß gutscheine, will mp3-player, hab ich net bekommen, obwohl ich ne umfrage ausgefüllt hab,... kann mir da jemand mal helfen?
ps: ja ich nerve, ich weiß es^^ sry ^.~
 
lt. AGB war es so, dass du den MP3-Player erst bekommst, wenn du zahlst. Aber es gibt ein Forum wo Timmyboy zugegeben hat und auch einige User es gesagt haben, dasss keine verschickt wurden/werden. DASS solltest du hinzufügen (mit Quelle!)
Musst du mal ein paar Seiten zurückblättern da ist ein Link von Bad Boy glaub ich.