Steuer Steuerfragen-Thread

Ich würde sagen, dass jeder auch eine natürlich Person ist, völlig egal welchen Beruf man ausübt. Rausfliegen würden dann alle Personengesellschaften (weil mehrere natürliche Personen) oder Kapitalgesellschaften.

Vielleicht soll aber auch auf den Unterschied im BGB zwischen Verbraucher (§13) und Unternehmer (§14) i.S.v. "nur Verbraucher" angespielt werden. Das ist ohne konkretes Beispiel natürlich schwer hellzusehen.
 
Du bist eine natürliche Person, mit deiner Geburt bis zu deinem Tod. Das ist jeder. :)

Ich denk eher, dass joschilein Recht hat und Endverbraucher und Gewerbetreibende (egal in welcher Form) differenziert werden soll.

Wer sich zumindest nicht dort anmelden darf, sind die Kapitalgesellschaften. Da wäre z.B. die GmbH als juritische Person (von der Gründung bis zur Löschung).
 
Okay geht nämlich darum, dass ich mich auf einer Seite angemeldet habe, und das Geld was ich dort verdiene zzgl. MwSt erhalten möchte (stelle dann natürlich eine Rechnung aus). Nun wird mir das jedoch verweigert, weil ich nur als Privatperson teilnehmen dürfte. :roll:

Davon steht jedoch nichts in den AGB, also es steht nicht dort drin, dass sich nur Verbraucher anmelden dürfen. Das einzige was dort steht ist, dass nur "natürliche Personen" teilnehmen können. :-?

Aber danke für die Antworten :D
 
Es geht um Primusportal ;) nur mit dem Unterschid, dass ich auf meinen Projekten Primera als Zahlungsmittel akzeptiere und von dritten Personen dann Primera für Werbung etc. erhalten.

Diese Primera sammel ich dann auf Primusportal und möchte sie auszahlen lassen. Da ich das ganze jedoch gewerblich mache kann ich es mir ja nicht an Privat auszahlen lassen und somit die Steuer hinterziehen :-?
 
Immer dieser Krampf mit alternativen Zahlungsmitteln oder welche die es sein wollen. :think:

Ersetzen wir einfach mal das Wort Primera durch Dollar. Erbringst du eine steuerpflichtige Leistung an den Inhaber einer Wechselstube, nur weil du ihm Dollar "lieferst"? Ob das wirklich so vergleichbar ist, überlasse ich dir, spontan würde ich aber schon schätzen, dass die eigentliche (vermutlich steuerpflichtige) Leistung die Zurverfügungstellung der Werbefläche bzw. die Lieferung/Leistung deiner Projekte ist.
 
Müssen eigentlich einmalige Gewinne beim Glücksspiel versteuert werden?
Wenn ich jetzt beispielsweise ins Casino nach Aachen fahre, oder im Internet bei BWin an einem Poker-Turnier teilnehme, und beispielsweise 10.000€ gewinne - gelten diese 10.000€ als "Einkommen"?
 
Wenn ich jetzt beispielsweise ins Casino nach Aachen fahre, oder im Internet bei BWin an einem Poker-Turnier teilnehme, und beispielsweise 10.000€ gewinne - gelten diese 10.000€ als "Einkommen"?
Nein, Glücksspielgewinne sind nicht steuerpflichtig, weder Lotto, noch Casino, noch Sportwetten.

Marty
 
Nein, Glücksspielgewinne sind nicht steuerpflichtig, weder Lotto, noch Casino, noch Sportwetten.

Verstehe, aber das gilt doch sicherlich nicht, wenn jemand "Hauptberuflich" Poker im Internet spielt. Geht der Staat da nicht hin, und deklariert die regelmäßigen Gewinne als Einkommen? Würde mich nur sehr wundern. ;)
 
Die Aussagen können heute nicht mehr sicher gelten. Ich habe vor einigen Wochen gelesen, dass es wieder ein Schritt in Richtung Steuerpflicht gibt, jedenfalls was das Thema Poker & Co. angeht. Knackpunkt der Begründung: Die Gegenleistung (die u.a. für eine Steuerpflicht notwendigt ist) bestünde im Versprechen des Spielers, auch im Verlustfall den Einsatz zu bezahlen (hää?). Ich finde dazu aber nichts mehr und weiß nicht mehr wer diese Glanzleistung erdacht hat. Nach aktuellen Recherchen könnte es die OFD Frankfurt gewesen sein, aber sich bin ich mir nicht.
 
Verstehe, aber das gilt doch sicherlich nicht, wenn jemand "Hauptberuflich" Poker im Internet spielt.
Dann könnte er evtl. ja selbstständig tätig sein... Ein Lottogewinn oder ein Gewinn im Kasino erfüllt das aber sicher nicht. Und da "hauptberuflich im Internet Poker spielen" in Deutschland wegen des Glücksspielmonopols zur Zeit eh nicht zulässig ist.

Die Aussagen können heute nicht mehr sicher gelten. Ich habe vor einigen Wochen gelesen, dass es wieder ein Schritt in Richtung Steuerpflicht gibt, jedenfalls was das Thema Poker & Co. angeht.
Dann sollen sie das Pokern erst einmal legalisieren. Pokerspielen um Geld ist in Deutschland verboten ausserhalb der staatlichen Kasinos.

Marty
 
Imho sind nur Gewinne aus staatlichem Glücksspiel steuerfrei, oder? Lotto usw ... warum sollte einer keine Steuern zahlen, wenn er privat bei Wettanbieter X Geld gewinnt? Edit: Obwohl ... Steuer zahlen wäre ja noch komischer. Person Y (Wettanbieter) schenkt mir halt Geld. :ugly:
 
Imho sind nur Gewinne aus staatlichem Glücksspiel steuerfrei, oder? Lotto usw ... warum sollte einer keine Steuern zahlen, wenn er privat bei Wettanbieter X Geld gewinnt? [...]

Naja, so etwas könnte für den Fiskus auch böse nach hinten losgehen: Wenn Du die Gewinne versteuern musst, möchtest Du dann doch bestimmt auch Deine Verluste von der Steuer absetzten...
 
Naja, so etwas könnte für den Fiskus auch böse nach hinten losgehen: Wenn Du die Gewinne versteuern musst, möchtest Du dann doch bestimmt auch Deine Verluste von der Steuer absetzten...

In den USA geht das, Glücksspielgewinne musst Du versteuern, Glücksspielverluste kannst Du gegenrechnen aber als normal Person nur bis zur Höhe Deiner Glücksspielgewinne.

Anders ist es wenn Du Glücksspiel als Beruf angibst, dann kannst Du auch Deine Verluste in kompletter Höhe absetzen, wirst aber bald an die Grenze stoßen an der das Finanzamt Dir noch glaubt das Du vom Glücksspiel lebst :ugly:
 
Ich glaube nicht das du willst, das dir eine Person X 1 Mio oder so schenkt. Kenne den Satz nicht, aber glaube da Fällt einiges an Steuern an!
Wieso nicht? Warum sollte man 70% von einer Million ablehnen?

Naja, so etwas könnte für den Fiskus auch böse nach hinten losgehen: Wenn Du die Gewinne versteuern musst, möchtest Du dann doch bestimmt auch Deine Verluste von der Steuer absetzten...
Genau das ist der Hintergrund der bisherigen Steuerfreiheit

In den USA geht das, Glücksspielgewinne musst Du versteuern, Glücksspielverluste kannst Du gegenrechnen aber als normal Person nur bis zur Höhe Deiner Glücksspielgewinne.
Und das (bzw. so ähnlich) ist das Zaubermittel der Wahl, das in den letzten Jahren viel zu häufig eingesetzt wurde, heißt bei uns Verlustverrechnungstopf und verhindert den vertikalen Verlustausgleich (mit anderen Einkünften auf die man Steuern zahlen muss). Beispielsweise gibt es beim Kapitalvermögen gleich mehrere Töpfe, die teilweise auch noch ineinandergreifen.

Kurz und knapp bedeutet das: Man verliert die erlittenen Verluste zwar nicht (sie werden parallel zum ESt-Bescheid festgestellt), aber man kann sie nur mit späteren Gewinnen aus der gleichen Sache ausgleichen, muss diese dann also unter Abzug der alten Verluste nur noch teilweise versteuern.

Und so wird das in diesem Bereich mit ziemlicher Sicherheit kommen.
 
Die Engländer und Österreicher hatten das früher besser geregelt für alle. Verluste waren nicht absetzbar, von Gewinnen wurde 5% "Umsatzsteuer" einbehalten. So hatten alle was davon.

Marty
 
Ich bin seit diesem Jahr selbsständig und frage mich gerade was ich nächstes Jahr für meine Versicherungen in der Einkommenssteuererklärung 2010 angeben kann.

Diese Seite habe ich gefunden:
https://www.test.de/themen/steuern-recht/test/Steueraenderungen-2010-Mehr-absetzbar-1798094-1803426/

Derzeit zahle ich den Höchstbeitrag das sind ca. 620 Euro pro Monat für die gesetzliche Krankenversicherung. Laut der Seite kann ich gerade mal 2800 Euro pro Jahr angeben oder habe ich das falsch verstanden?

Kann ich eigentlich eine freiwillige Rentenversicherung auch angeben - absetzen?
 
@MisterSimpson:

Für die Beiträge zur Krankenversicherung ab 2010 gilt die Begrenzung von 2.800 EUR nicht. Bei gesetzlich Versicherten können nahezu alle Beiträge zur KV als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die restlichen Versicherungen fallen dann aber weg, weil alleine durch die KV die 2.800 EUR überschritten wurden. Trotzdem alle Versicherungen eintragen in die Steuererklärung, da noch eine doppelte Günstigerprüfung mit dem alten Recht und dem noch älteren Recht gemacht wird, was am günstigsten ist.

Eine freiwillige Rentenversicherung wird bis 20.000 EUR extra berücksichtigt, wenn sie ein zertifiziertes Rürup-Produkt ist.