Steuer Steuerfragen-Thread

[...] Ist der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer, also ohne Vorsteuerabzug, ist dieser doch einer Privatperson gleichzusetzen? [...]
Nein! Er ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und macht lediglich von einer Vereinfachungsvorschrift, für Unternehmer mit geringen Umsätzen, gebrauch.

[...] Der Leistungsort ist demzufolge die Betriebsstätte des Leistungserbringers. [...]
Das kann man nicht pauschal sagen. Der Ort wird für jeden Umsatz explizit ermittelt.

[...] Sowohl im Inland als auch innerhalb der EU hat der Kleinunternehmer die USt an den leistenden Unternehmer zu zahlen? [...]
Auch das kann man so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich gilt, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Es gibt jedoch ausnahmen, die dann im Einzelfall geprüft werden müssen.

[...] Ich frage deshalb, da ich in letzter Zeit permanent auf taube Ohren stoße, wenn zB ein Werbenetzwerk eines Kleinunternehmers nur Netto zahlen will, weil er seiner Meinung nach von der Steuer befreit ist. [...]

Vielleicht hat er ja recht. :think:
 
Oder hat dann die Gegenseite in diesem Fall das Problem?

Genau so ist es. Die Gegenseite hat Probleme, die zu unrecht in Rechnung gestellte Vorsteuer im Vergütungsverfahren wiederzubekommen. Dass der Prüfer in Deutschland nix dagegen hat, dass du hier Umsatzsteuer abführst, ist verständlich. ;)

@ MultiPaid4: Der Kleinunternehmer geht in den Baumarkt. Dort sagt er an der Kasse: "Ich zahle die Mehrwertsteuer nicht, da ich Kleinunternehmer bin." Wenn er das hinbekommt, hat er Recht. ;) Das bezweifle ich aber stark. :)

Entscheidend ist doch, ob der Leistungserbringer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss, und die dann auch bekommt, egal ob von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer oder regulär versteuernden Unternehmer. Dass der Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug hat und selbst keine Umsatzsteuer abführen muss, hat doch mit dem Leistungserbringer (egal ob Baumarkt oder Rechnungssteller an das Werbenetzwerk) gar nix zu tun.

Nur wenn das Werbenetzwerk im Ausland sitzt, kommt es zur Nettorechnung mit Verweis auf Übergang der Steuerschuld, weil dann der Ort im Ausland ist.
 
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Ist der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer, also ohne Vorsteuerabzug, ist dieser doch einer Privatperson gleichzusetzen?

Ein Blick ins Gesetz hilft der Rechtsfindung.
§2 (1) UStG schrieb:
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Beispielhaft die Verwendung des Begriffs im §3a:
§3a (2) UStG schrieb:
(2) Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 7 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. [..]
Einen Verweis auf §19 gibt es in beiden Fällen nicht. Das ist letztlich auch nur logisch, weil der Kleinunternehmer der gemeint ist, dann ein Kleinunternehmer nach der Rechtslage im Empfängerland sein müsste.

Normalfall einer Nettorechnung wäre (bzw. Reverse-Charge (hauptsächlich) im EU-Fall), dass der Leistungsempfänger die zu zahlende Umsatzsteuer selbst abzuführen hat und gleichzeitig die Vorsteuer ziehen darf. Er zahlt nichts, er bekommt nichts, aber er muss zwei Zahlen melden.

Ist es nun ein Kleinunternehmer trifft auf ihn nur die Hälfte zu. Er muss die Umsatzsteuer abführen, kann aber keine Vorsteuer ziehen und somit muss er auch was zahlen.

Auf europäischer Ebene funktioniert das dann per zusammenfassender Meldung, mit der der Leistungserbringer den Leistungsempfänger mit dessen UStIDNr bei dessen Heimatland "anzeigen" muss, damit man dort nachprüfen kann, ob er auch ordentlich die Umsatzsteuer anmeldet.

Und jetzt darfst du dir mal überlegen, wie es deinem Werbenetzwerker richtig wäre. Klingt zwar so als wäre er der Leistungserbringer, aber dann liegt die Antwort eigentlich eh auf der Hand.
 
Zusammenfassend:

Wenn das Werbenetzwerk Inländer ist: Umsatzsteuer

Wenn Werbenetzwerk nicht innerdeutscher europäischer Unternehmer oder Kleinunternehmer: Nettorechnung mit Verweis auf Übergang der Steuerschuld.

Wenn Leistungsbezug für eine nicht innerdeutsche europäische Betriebsstätte eines Unternehmers: Nettorechnung mit Verweis auf Übergang der Steuerschuld.

Als Nachweis der ausländischen europäischen Unternehmereigenschaft immer USt-ID-Nr. geben lassen und qualifiziert beim bzst online bestätigen lassen.
 
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Hallo,
da ich bald ein bezahltes Praktikum mache und auch gerne mal neben der Schule etwas arbeiten gehen möchte, wird es Zeit mich mit dem Steuersystem in Deutschland vertraut zu machen.

* Der Grundfreibetrag in Deutschland liegt für das Jahr 2010 bei 8.004€. Heißt also, dass ich insgesamt ein Einkommen über 8.004€ (im Jahr 2010) verfügen darf, ohne Steuern dafür zahlen zu müssen?

* Theoretisch könnte ich jetzt in der Zweit zwischen Juli und Dezember die volle Summe ausschöpfen?

* Das wären monatlich 667€, wie kommt es aber, dass ich von jedem den ich frage höre, dass man monatlich maximal 400€ verdienen darf, bevor man Abgaben zahlen muss?

* Zu dem Einkommen zählen auch Kapitalerträge sowie der Ertrag aus einem eigenen Gewerbe?

* Muss ich eine Lohnsteuerkarte beantragen, weil das Praktikum geringfügig vergütet wird?

* Außerdem habe ich da so ein Gefühl, dass ich kein Kindergeld mehr erhalte, sobald ich zum ersten mal Steuern zahle, da vor ein paar Tagen ein Wisch angekommen ist, zur Aufklärung meiner finanziellen Situation.

Ich bin über jede Antwort dankbar. ;)
 
* Der Grundfreibetrag in Deutschland liegt für das Jahr 2010 bei 8.004€. Heißt also, dass ich insgesamt ein Einkommen über 8.004€ (im Jahr 2010) verfügen darf, ohne Steuern dafür zahlen zu müssen?

* Außerdem habe ich da so ein Gefühl, dass ich kein Kindergeld mehr erhalte, sobald ich zum ersten mal Steuern zahle, da vor ein paar Tagen ein Wisch angekommen ist, zur Aufklärung meiner finanziellen Situation.
Jo, sobald du über 8.004€ kommst (und sei es nur ein Cent), musst du Steuern zahlen und verlierst den Anspruch auf Kindergeld.

* Das wären monatlich 667€, wie kommt es aber, dass ich von jedem den ich frage höre, dass man monatlich maximal 400€ verdienen darf, bevor man Abgaben zahlen muss?
Bis 400€ handlet es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), bei dem du du keine Sozialabgaben und Steuern zahlen musst. Bei der Versicherung bin ich mir grade nicht sicher, aber ich meine bis 400€ zahlt der Arbeitgeber auch in die Renten- und Krankenversicherung ein, ohne dass du dich daran beteiligen musst.

* Zu dem Einkommen zählen auch Kapitalerträge sowie der Ertrag aus einem eigenen Gewerbe?
Ja, für die Grenze bei der Einkommenssteuer zählen alle Einkommen, die du hast, also auch z.B. Zinsen, die gerne mal vergessen werden.
 
Wie ich sehe, auch hier nicht eindeutig klärbar, hab schon einige Steuerberater befragt und der Eine wiederspricht dem Anderen. Aber vielleicht werden meine Fragen auch nur unterschiedlich verstanden als ich sie meine.

Nur wenn das Werbenetzwerk im Ausland sitzt, kommt es zur Nettorechnung mit Verweis auf Übergang der Steuerschuld, weil dann der Ort im Ausland ist.

Ist mir soweit klar, dies geht jedoch nur dann, wenn mir der Leistungsempfänger seine UStID geben kann, die er als Kleinunternehmer nicht hat.

Ich sitze in Österreich (mit UStID), bin Leistungserbringer gegenüber einem Werbenetzwerk (ohne UStID) beispielsweise in Deutschland. Ich habe ihm die Leistung in Rechnung zu stellen und diese in der ZM anzugeben.


lg Andi
 
Bis 400€ handlet es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), bei dem du du keine Sozialabgaben und Steuern zahlen musst. Bei der Versicherung bin ich mir grade nicht sicher, aber ich meine bis 400€ zahlt der Arbeitgeber auch in die Renten- und Krankenversicherung ein, ohne dass du dich daran beteiligen musst.

Das heißt, dass ich ein Job auf 400€ Basis annehmen kann und anderweitig zusätzlich 100€ monatlich verdienen darf?

Ist die Lohnsteuerkarte unbedingt notwendig? Im Prinzip handelt es sich um ein 8 achtwöchiges Praktikum mit einer Vergütung von 400€ im Monat.
 
Jo, sobald du über 8.004€ kommst (und sei es nur ein Cent), musst du Steuern zahlen und verlierst den Anspruch auf Kindergeld.
Aaaaahh. :ugly:
Was verdammt hat Kindergeld mit der festgesetzten Einkommensteuer zu tun? Das sind völlig unterschiedliche Dinge, die nur zufällig einige identische Variablen haben!
Es kann mittlerweile alle vier Fälle geben:
  1. Steuern ja, Kindergeld ja.
  2. Steuern ja, Kindergeld nein.
  3. Steuern nein, Kindergeld ja
  4. Steuern nein, Kindergeld nein.

.. bei dem du du keine Sozialabgaben und Steuern zahlen musst. Bei der Versicherung bin ich mir grade nicht sicher
:roll:

Ja, für die Grenze bei der Einkommenssteuer zählen alle Einkommen, die du hast, also auch z.B. Zinsen, die gerne mal vergessen werden.
Nein nicht unbedingt. Wenn Zinsen abgegolten bleiben zählen sie nicht rein. Für Kindergeld aber wieder doch..

@DaxDony:
Die unterschiedlichen Antworten liegen u.a. an den unterschiedlichen Themen, die teilweise wild durcheinder angesprochen werden.

Die Themen Sozialversicherung, Kindergeld und Einkommensteuer sind völlig getrennt zu betrachten.

Du solltest dir erstmal überlegen wie du versichert sein möchtest. Die Familienversicherung hält nämlich nicht jeden Verdienst aus. Wenn das geklärt ist kümmerst du dich ums Kindergeld und passt auf das nicht zu verspielen - außer du kommst eh deutlich drüber, dann sollte man sich nicht wegen etwas Kindergeld einbremsen. Die Einkommensteuer ist dein letztes Problemchen und selbst wenn du da am Ende Zweifuchzisch zahlen müsstest, ist damit keine Freigrenze wie beim Kindergeld dahin.
 
Ist mir soweit klar, dies geht jedoch nur dann, wenn mir der Leistungsempfänger seine UStID geben kann, die er als Kleinunternehmer nicht hat.

Ich sitze in Österreich (mit UStID), bin Leistungserbringer gegenüber einem Werbenetzwerk (ohne UStID) beispielsweise in Deutschland. Ich habe ihm die Leistung in Rechnung zu stellen und diese in der ZM anzugeben.


lg Andi

Aha, endlich wurde der Sachverhalt vollständig dargestellt. Wenn der Kleinunternehmer in D kein UStID hat, (die er sich aber trotz seiner Kleinunternehmereigenschaft besorgen könnte) hast du keinen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft, somit greift § 3a Abs. 2 UStG nicht ohne weiteres (also keine Nettorechnung mit Übergang der Steuerschuld).

Dann bestimmt sich der Ort nach § 3a Abs. 1 UStG. Danach wäre der Ort in Ö, und du müsstest österreichische Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
 
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Lies §3a (4) bitte nochmal genau ;)
(4) Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind: [..]
Der Absatz scheint also schonmal nicht zu passen.
 
* Das wären monatlich 667€, wie kommt es aber, dass ich von jedem den ich frage höre, dass man monatlich maximal 400€ verdienen darf, bevor man Abgaben zahlen muss?

Da du sehr jung bist, könntest du noch lange familienversichert sein (in der Krankenversicherung). Ich unterstelle mal, du gehst studieren oder machst eine Ausbildung. Bist du über die gesetzliche KV familienversichert, zahlen deine Eltern keine zusätzlichen Beiträge für dich, wenn ich mich nicht täusche.
Verdienst du zuviel*, kann es sein, du verlierst den Familienversichertenstatus und musst eigene Beiträge zahlen. Hier gilt dann: einmal raus, immer raus.
(Was ich hier eben schreibe, ist nicht 100% belastbar. Ich selbst kenne jemanden, der nach einigen Jahren in der Praxis wieder an die Uni gegangen ist und auch wieder in die Familienversicherung aufgenommen wurde. Ich selbst wurde aber von meiner Krankenkasse (Techniker KK) mit o.g. Worten gewarnt)
Was dann ziemlich ärgerlich ist, wenn du eigentlich nur kurzzeitig Geld verdienst, dann aber deswegen während deines Studiums/Ausbildung jeden Monat 60€ oder so zahlen musst, während sonst nichts angefallen wäre.
Gleiches gilt fürs Kindergeld.

Besprich das Thema Familienversicherung also auf jeden Fall mal mit deinen Eltern. Bei privater Krankenversicherung ist nämlich vieles wieder anders.

* - zuviel bedeutet bei der Krankenversicherung mehr als 400€ im Monat, was sicher einer der Gründe ist, weshalb du diese Grenze oft hörst, wobei es auch hier Ausnahmen gibt: genau zweimal im Jahr darf man diese Grenze (auch massiv) überschreiten, ohne aus der Familienversicherung zu fliegen.

Aaaaahh. :ugly:
Was verdammt hat Kindergeld mit der festgesetzten Einkommensteuer zu tun? Das sind völlig unterschiedliche Dinge, die nur zufällig einige identische Variablen haben!
Es kann mittlerweile alle vier Fälle geben:
  1. Steuern ja, Kindergeld ja.
  2. Steuern ja, Kindergeld nein.
  3. Steuern nein, Kindergeld ja
  4. Steuern nein, Kindergeld nein.
Die Antwort wird ihm nicht weiterhelfen, oder?

*aus dem Fenster lehn* DaxDony, die Einkommensgrenzen für die ESt und für den Verlust des Kindergeldes liegen nah bei einander. Wenn ich das hier auf Wikipedia richtig sehe, ist das Kindergeld ab einem Einkommen von 7.680 € in Gefahr.



Du solltest dir erstmal überlegen wie du versichert sein möchtest. Die Familienversicherung hält nämlich nicht jeden Verdienst aus. Wenn das geklärt ist kümmerst du dich ums Kindergeld und passt auf das nicht zu verspielen - außer du kommst eh deutlich drüber, dann sollte man sich nicht wegen etwas Kindergeld einbremsen. Die Einkommensteuer ist dein letztes Problemchen und selbst wenn du da am Ende Zweifuchzisch zahlen müsstest, ist damit keine Freigrenze wie beim Kindergeld dahin.
Geh ich mit, genau in der Reihenfolge.



Ich kann deine Motivation, Geld zu verdienen gut nachempfinden, aber wenn du nicht dauerhaft ins Berufsleben einsteigen willst, solltest du dich im rechten Moment zurückhalten. Die "Kosten" des Verlustes der Familienversicherung und des Kindergeldes sind in dem Fall über die Zeit recht hoch. Außerdem sind 400€ im Monat ja auch schon ganz nett.
 
Aha, endlich wurde der Sachverhalt vollständig dargestellt.

Edit: Wobei hab schon drauf hingewiesen auf die fehlende UStID = ohne Vorsteuerabzug, is mir auch grad erst aufgefallen ;)
Zitat von MultiPaid4
[...] Ist der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer, also ohne Vorsteuerabzug, ist dieser doch einer Privatperson gleichzusetzen? [...]


Ich danke für die erklärenden Punkte @joschilein und @GUL.

Ja ist manchmal nicht einfach vollständig zu formulieren, wenn man grundlegende Dinge im Kopf hat. Aber freut mich, dass ich im grunde nicht falsch lag, nur wie bringt man das den betroffenen Kleinunternehmern bei, die zum Teil nicht mal annähernd informiert sind, was im UStG steht. Das Unverständnis in dieser Szene ist nicht gering und jeder Betreiber besteht auf seine tollen Gutschriften.

Bei seltenen Fällen und kleineren Summen mag mich das nicht stören sehe die eigentliche Nettozahlung als Bruttozahlung, die Masse jedoch machts am Ende.

lg Andi
 
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[..] verlierst den Familienversichertenstatus und musst eigene Beiträge zahlen. Hier gilt dann: einmal raus, immer raus.
[..]
Gleiches gilt fürs Kindergeld.
Falsch. Kindergeld kann es sogar innerhalb eines Kalenderjahres mehrfach wechselnd für nur einzelne Monate geben.
Und für die Familienversicherung ist mir auch nichts anderes bekannt. Aus §10 SGB V lese ich das jedenfalls nicht raus.
Sinngemäß steht dort, dass man familienversichert ist, wen man das und das und das erfüllt und eben nicht familienversichert ist, wenn mindestens eines davon nicht zutrift. Kein Wort von einer Dauerhaftigkeit des Ausschlusses. Und es würde mir sehr überraschen, wenn es anders wäre.
 
Hallo der aufm Finanzamt meinte ich sollte alle 6 monate eine Umsatzsteuererklärung machen. So 1. Halbjahr ist bald rum also wollte ich die Umsatzsteuererklärung von Januar - Juni 2010 machen. Habe ELSTA angemacht, aber da steht wenn nur Umsatzsteuervoranmeldung 2010. Ist das richtig? Und wenn ich das bis zum 10. Juli abgeschickt habe muss ich den MwSt. Überschuss dann schon zurückzahlen oder?
 
Alle 6 Monate gibt es weder eine Umsatzsteuer Voranmeldung noch eine Steuer-Erklärung. Voranmeldungen gibt es nur monatlich, vierteljährlich oder jährlich die Steuererklärung.

Ich denke mal, Sie sollten ab dem 2. Vierteljahr eine Voranmeldung einreichen. Dann wären April bis Juni zu melden gewesen, und der Betrag bis zum 10. Juli zu zahlen gewesen.

Wenn man eine Dauerfristverlängerung beantragt, kann man einen Monat später zahlen.

Sind Sie sicher, dass Sie Ihre Sachen alleine im Griff haben? Scheinbar verfügen Sie nicht einmal über steuerliches Grundwissen...

Edit: LOL, man bekommt hier für das Siezen rote Popel... Das soll Verletzung der Netiquette sein? Und das von jemandem, der nicht mal weiß, wie Netiquette geschrieben wird. *g
 
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Zum Werbenetzwerk:

1. Bei Onlinegeschäften wie Werbung wird die Leistung immer dort erbracht wo der Geschäftspartner sitzt. Wenn das Werbenetzwerk also auf den Seychellen ist erbringt man dort die Leistung. Somit zahlt man darauf auch keine deutsche Umst.

2. Im beschriebenen Fall sitzt das Werbenetzwerk in Deutschland. Also wird die Leistung in Deutschland erbracht. Es gibt nun 2 Möglichkeiten wie die Umst zu behandeln ist:
1. Der Kunde ist Umst pflichtig und muss für alle Erträge die er vom Werbenetzwerk erhält auch die Umst. zahlen
2. Der Kunde ist Kleinunternehmer oder Privatperson und muss somit keine Umst. zahlen.

Normalerweise sind Werbenetzwerke immer Umst. pflichtig da entsprechender Umsatz generiert wird bzw. auch entsprechende Firmen dahinter stecken. In diesen Fällen zahlt das Netzwerk die Nettoprovision an Kleinunternehmer aus da diese nur eine Rechnung ohne Umst Ausweis erstellen dürfen. An Unternehmer wird der Nettobetrag + Umst. ausgezahlt da es dem Netzwerk egal ist ob es selbst die Umst. ans Finanzamt zahlt oder der Unternehmer das macht.

Bei deinem Fall ist das Werbenetzwerk nun aber ein Kleinunternehmer. Das heisst er darf garkeine Umst. ausweisen. Wenn du mit Ihm Geschäfte machst zahlt er dir seine Nettobeträge aus die du aber versteuern musst da du Umst pflichtig bist. Er ist aber nicht verpflichtet dir die Umst. zusätzlich auszuzahlen, es sei denn er weisst seine Provisionen explizit als Nettobeträge aus.

Kunden die bei diesem Werbenetzwerk Werbung buchen zahlen auch nur Nettobeträge ohne Umst.

Ich hoffe der Fall ist nun geklärt.
 
Kurze Frage zum Thema natürliche / juristische Person. Ich betreibe ein Einzelunternehmen und bin persönlich ja eine natürliche Person. Nun möchte ich mich mit meiner Firma (Einzelunternehmen) auf einer Seite XY anmelden. Dort ist die Anmeldung jedoch nur von natürlichen Personen erlaubt.

Ein Einzelunternehmen ist aber keine juristische Person, sondern ich selbst bin ja theoretisch als natürliche Person das unternehmen. :ugly: man klingt das kompliziert.

Hab ich das korrekt verstanden? :-?