Nein! Er ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und macht lediglich von einer Vereinfachungsvorschrift, für Unternehmer mit geringen Umsätzen, gebrauch.[...] Ist der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer, also ohne Vorsteuerabzug, ist dieser doch einer Privatperson gleichzusetzen? [...]
Das kann man nicht pauschal sagen. Der Ort wird für jeden Umsatz explizit ermittelt.[...] Der Leistungsort ist demzufolge die Betriebsstätte des Leistungserbringers. [...]
Auch das kann man so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich gilt, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Es gibt jedoch ausnahmen, die dann im Einzelfall geprüft werden müssen.[...] Sowohl im Inland als auch innerhalb der EU hat der Kleinunternehmer die USt an den leistenden Unternehmer zu zahlen? [...]
[...] Ich frage deshalb, da ich in letzter Zeit permanent auf taube Ohren stoße, wenn zB ein Werbenetzwerk eines Kleinunternehmers nur Netto zahlen will, weil er seiner Meinung nach von der Steuer befreit ist. [...]
Vielleicht hat er ja recht.

