Danke für den Link, dort war ja folgendes Beispiel:
Also könnte man es im Gegenzug ja auch so sehen:
Ich habe meine Firma mit Sitz in England und schalte auf meiner Homepage Werbung für Sponsoren mit Sitz in Deutschland. Dann müsste ich also in Deutschland versteuern.
Die Frage ist nun aber, ob das die Englischen Gesetze auch so sehen. Weil das hier ist ja das deutsche UStG. Vllt. gibt es in England ja schon wieder ganz andere Regelungen, und da meine Firma ja in England angemeldet wäre, würden für mich ja dann diese Gesetze gelten.
Aber ich glaube das ist zu viel fürs Forum, und das sollte ich mal mit einem Steuerberater klären.
Eine Werbeagentur aus Deutschland entwickelt eine Werbekampagne für Produkte einer französischen Firma mit Sitz in Paris. Diese Dienstleistung ist in Konsequenz des §3a Abs. 4 UStG in Verbindung mit §3a Abs. 3 UStG nicht in Deutschland, sondern in Frankreich steuerbar.
Also könnte man es im Gegenzug ja auch so sehen:
Ich habe meine Firma mit Sitz in England und schalte auf meiner Homepage Werbung für Sponsoren mit Sitz in Deutschland. Dann müsste ich also in Deutschland versteuern.
Die Frage ist nun aber, ob das die Englischen Gesetze auch so sehen. Weil das hier ist ja das deutsche UStG. Vllt. gibt es in England ja schon wieder ganz andere Regelungen, und da meine Firma ja in England angemeldet wäre, würden für mich ja dann diese Gesetze gelten.
Aber ich glaube das ist zu viel fürs Forum, und das sollte ich mal mit einem Steuerberater klären.
