Steuer Steuerfragen-Thread

... sooo, das Thema hat mich die letzten Tage beschäftigt. Das Thema ist sogar ganz aktuell mit den Dienstleistungen: https://www.prosiebenprozent.de/

Wenn eine Bäckerei eine Sitzmöglichkeit anbietet, ist das doch eine Dienstleistung und das müsst alles mit 19% besteuert werden, oder nicht? Auf meinem Kassenzettel steht bei dem Brötchen 7%... ich geh mal von aus, dass es bei dem Croissant und anderen Artikeln nicht anders aussieht. Ich probiers heute einfach mal aus.

Eine Dienstleistung wird ja durch die Sitzplätze gegeben, die auch z.T. genutzt werden.


Du warst doch sicherlich schon bei McDonald oder BurgerKing. Dort wird nachgefragt, ob Du es da essen oder mitnehmen willst...

Sie bieten Dir zwar an, es im Hause zu essen ....
aber wenn Du es mitnimmst, dann bleibt es beim ermässigten Steuersatz ....


Entscheidend ist letztendlich, wo der Verzehr stattfindet .....
 
@gremlin: Als ich mal ne Testversion von Wiso Mein Geld auf dem Rechner hatte, meine ich mal die Importfunktion ausprobiert zu haben. Soweit ich mich erinnere kann man da auch herkömmliche CSV-Daten einspielen, man muss der Software dann nur sagen, welche Spalte für welche Werte stehen soll. Ich denke mal sowas in der Art sollte aber in jeder derartigen Software enthalten sein.
 
Hallo Gremlin,

habe gerade die kostenlose Version von Taxpool-Buchhalter auf meinem Rechner und bei diesem Programm kann man auch importieren. Leider kenne ich weder dieses Programm genauer, noch kann ich was zu den einzelnen Importfunktionen sagen. Am besten schaust du es dir einfach mal an.

 
Hab mir das auch mal runtergeladen, gar nicht schlecht :)

Leider ist im Funktionsumfang der kostenlosen Mini-Version keine Möglichkeit vorhanden, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erstellen und zu übermitteln. Das geht erst mit der Version für 49 EUR. Ansonsten macht es jedoch einen guten Eindruck auf den ersten Blick.
 
Rechnung aus Irland

Hallo alle zusammen,

ich hätte eine Frage zur Verbuchung einer Rechnung aus Irland...
Auf dieser Rechnung sind 20,5% Vorsteuer drauf... In meinem Kontenrahmen
(SKR03) gibt es aber kein solches Konto. Wird die Rechnung ohne Steuer, also
der Bruttobetrag verbucht? Oder gibt es Eine andere Möglichkeit? Kann jemand von euch helfen? :LOL:

Vielen Dank

Deepblueangle
 
Kann man aus dem kärglichen Sachverhalt nicht abschließend beurteilen.

Sofern es eine Lieferung von Gegenständen ist, ist der Ausweis der irländischen Umsatzsteuer falsch, das wäre steuerfrei. Wenn es eine sonstige Leistung ist, kann § 13b UStG zur Anwendung kommen.

Ansonsten wird es ohne Vorsteuer gebucht. Das deutsche Finanzamt erstattet ja schließlich keine irländische Vorsteuer. ;) Wenn der Betrag hoch ist, würde sich evtl. ein Vorsteuervergütungsantrag in Irland lohnen.
 
Hallo GUL,

vielen Dank für Deine schnelle Hilfe.... :LOL:
Bei der Lieferung handelt es sich um Software von Microsoft.. Muss ich
von denen dann eine neue Rechnung ohne Steuer anfordern?
Die Steuer auf der Rechnung sind 68,80€. Weisst Du ob es da eine Mindestgrenze für die Rückerstattung gibt? Hatte nämlich mal einen
Fall mit Österreich die erstatten die Steuer erst ab 36€ und ich hatte damals nur 20€:yawn:

Viele Grüsse
 
Elster und FA

Habe heute einen netten Brief vom Finanzamt bekommen: Schätzung der Einkommenssteuer + Umsatzsteuer 2007 8O

Ich hätte es bis heute versäumt die beiden Erklärungen abzugeben weshalb nun geschätzt würde, die zahlen die sie mir geschickt haben natürlich vollkommen überzogen (10fache und mehr 8O). Dazu käme noch ein Verspätungszuschlag (bis 25.000€) und auf Strafermittlungen wurde auch verwiesen :roll:.

Ich daraufhin in meinen Unterlagen nachgeschaut und dort die Übertragungsbestätigungen von Elster gesehen. Laut Elster alles korrekt übermittelt.

Also beim Finanzamt angerufen und nachgefragt was los wäre. Der Bearbeiter meinte dann zu mir da wäre nichts angekommen usw. daraufhin habe ich ihm gesagt ich würde mal gerne mit dem Behördenleiter reden der hätte da bestimmt mehr Möglichkeiten nachzuschauen. Und Urplötzlich hat der Mitarbeiter dann doch was von mir gefunden (war natürlich vorher noch nicht da :roll:).

Das neue Problem wäre nun aber, dass die eingegangen Erklärungen ohne Daten wären (wie soll das denn gehen :roll:) und deshalb nicht von Ihnen akzeptiert werden könnten. Ich sollte es dann nochmal neu schicken (und darf dann vermutlich doch noch Verspätzungszuschlag zahlen). So dann aufgelegt.

15 Minuten später klingelt Telefon. Er hätte nun den Fehler gefunden. Ich hätte die falsche Methode beim übermitteln der Daten ausgewählt, und zwar die wo es einfach nur Elektronisch übertragen würde (Ja klar deshalb ja auch Elektronische Steuererklärung :wall:). So könnte das ja nicht klappen ich müsste mir die Erklärungen ausdrucken und denen per Post - unterschrieben - zusenden. 8O

Als ich dann meinte, ich hätte die Voranmeldungen auch immer so abgegeben und dort hätte es nie Probleme gegeben meinte er, das wäre bei den Voranmeldungen vermutlich was anderes.

Da ich nicht glaube was er mir erzählen will wollte ich mal Fragen:
Kann ich meine jährlichen Steuererklärungen nicht über Elster elektronisch übertragen?
 
Elster

hi Gremlin,

du musst den Ausdruck von Elster unterschrieben hinsende, sonst kann
das Amt die Datei net öffnen, da der "Code" auf dem Ausdruck steht.
Oder hattest du den Ausdruck mit hingeschickt?

Habe heute einen netten Brief vom Finanzamt bekommen: Schätzung der Einkommenssteuer + Umsatzsteuer 2007 8O

Ich hätte es bis heute versäumt die beiden Erklärungen abzugeben weshalb nun geschätzt würde, die zahlen die sie mir geschickt haben natürlich vollkommen überzogen (10fache und mehr 8O). Dazu käme noch ein Verspätungszuschlag (bis 25.000€) und auf Strafermittlungen wurde auch verwiesen :roll:.

Ich daraufhin in meinen Unterlagen nachgeschaut und dort die Übertragungsbestätigungen von Elster gesehen. Laut Elster alles korrekt übermittelt.

Also beim Finanzamt angerufen und nachgefragt was los wäre. Der Bearbeiter meinte dann zu mir da wäre nichts angekommen usw. daraufhin habe ich ihm gesagt ich würde mal gerne mit dem Behördenleiter reden der hätte da bestimmt mehr Möglichkeiten nachzuschauen. Und Urplötzlich hat der Mitarbeiter dann doch was von mir gefunden (war natürlich vorher noch nicht da :roll:).

Das neue Problem wäre nun aber, dass die eingegangen Erklärungen ohne Daten wären (wie soll das denn gehen :roll:) und deshalb nicht von Ihnen akzeptiert werden könnten. Ich sollte es dann nochmal neu schicken (und darf dann vermutlich doch noch Verspätzungszuschlag zahlen). So dann aufgelegt.

15 Minuten später klingelt Telefon. Er hätte nun den Fehler gefunden. Ich hätte die falsche Methode beim übermitteln der Daten ausgewählt, und zwar die wo es einfach nur Elektronisch übertragen würde (Ja klar deshalb ja auch Elektronische Steuererklärung :wall:). So könnte das ja nicht klappen ich müsste mir die Erklärungen ausdrucken und denen per Post - unterschrieben - zusenden. 8O

Als ich dann meinte, ich hätte die Voranmeldungen auch immer so abgegeben und dort hätte es nie Probleme gegeben meinte er, das wäre bei den Voranmeldungen vermutlich was anderes.

Da ich nicht glaube was er mir erzählen will wollte ich mal Fragen:
Kann ich meine jährlichen Steuererklärungen nicht über Elster elektronisch übertragen?
 
Oder hattest du den Ausdruck mit hingeschickt?
Ich habe da keinen Ausdruck mit Code :think: Und hatte ich auch noch nie gebraucht. Ist das neu? :think:

Ich bin immer nur auf:
Datenübermittlung -> Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln...

Und dann wurde das denen übermittelt, einzige was ich dann bekomme ist die Steuererklärung / Voranmeldung wo oben drauf steht wann das übermittelt wurde. :think:
 
Es gibt doch zwei Möglichkeiten. Eine mit Signatur etc, wo man nur noch die Daten schickt. Dafür muss man sich aber explizit anmelden und bekommt per Post die erforderlichen Daten etc.

Die zweite ist die "normale" Möglichkeit, man sendet alle Daten, druckt das Protokoll aus und schickt das unterschrieben dem Finanzamt. Würde man das nicht machen, könnte ja jeder für mich die STeuererklräung abgeben :)

Marty
 
Die zweite ist die "normale" Möglichkeit, man sendet alle Daten, druckt das Protokoll aus und schickt das unterschrieben dem Finanzamt.
Ja das nutze ich ^^ hab ich mir auch immer gedacht wie unsicher das ist. Aber gab nie Probleme damit. :think: So dann ist nun die Frage wo ich das Protokoll herbekomme. Vorner wurde ja geschrieben da wäre ein Code drauf. Den hab ich hier aber nicht. Steht sogar rechts groß drauf "Dieser Ausdruck ist nicht fürs Finanzamt bestimmt." :think:
 
Benutzt Du denn ELSTER direkt (geht das überhaupt) oder über eine Steuersoftware mit Elstermodul?

Bei mir läuft das immer so, dass ich erstmal übers Netz (ELSTER-Modul) ans FA sende und dann den Druckermarathon starte :
- 1 Satz Steuer-BlaBla fürs FA
- 1 Satz Steuer-BlaBla für meine Unterlagen
- 1 Satz Erklärungs-BlaBla vom Steuerprogramm für mich (Da steht dann auch drauf "Nicht fürs FA")

Der Satz Steuer-BlaBla fürs FA muss dann unterschrieben zum FA.
Hatte einmal nicht unterschrieben - da kam dann nach Wochen eine Meldung, dass Sie ohne Unterschrift nicht mit der Bearbeitung anfangen....
 
Wenn wir elektronische Steuererklärungen senden, dann muss das Deckblatt ähnlich dem Mantelbogen der papierhaften Erklärung vom Mandanten unterschrieben werden.

Bei Voranmeldungen ist das nicht so. Ich habe aber keine Ahnung, ob das jetzt nur irgendeine Beraterbesonderheit ist.

Grundsätzlich kann man aber nicht sagen, dass beides ja das selbe ist, nur weil sie beide elektronisch verschickt werden. Denn ansonsten müssten die Sachen ja auch identisch sein, nur weil sie beide per Post verschickt werden.
 
Ich hätte mal wieder ne Frage. Und zwar hat mir die GEZ einen Brief geschrieben, dass ich meine betrieblichen Geräte extra zu den privaten anmelden muss, und hat mir dann eben für den Computer GEZ Gebühr abgebucht. Aber eine Rechnung habe ich nicht bekommen, und auf meine Anfragen dort bekomme ich keine Antwort.
Wie kann ich das jetzt buchen? Weil ohne Beleg kann ich ja offiziell nicht buchen. Oder gibts da irgendeine Ausnahme?
Hat damit schon jemand Erfahrungen, wie man das am besten macht?
 
Ich hätte mal wieder ne Frage. Und zwar hat mir die GEZ einen Brief geschrieben, dass ich meine betrieblichen Geräte extra zu den privaten anmelden muss, und hat mir dann eben für den Computer GEZ Gebühr abgebucht.
Hast Du den PC denn angemeldet? Wieso buchen die ohne Rechnung und Anmeldung ab?

Aber eine Rechnung habe ich nicht bekommen, und auf meine Anfragen dort bekomme ich keine Antwort.
Schweigen die am Telefon?

Marty
 
Zurück buchen, widerspruchsfähigen Bescheid verlangen, dann schließlich der Anmeldung widersprechen und bei Widerspruchsablehnung klagen. Bei reinen PC-Fällen im betrieblichen Bereich urteilen die kleinen Gerichte zur Zeit massenweise gegen die Rundfunkanstalten und je mehr Fälle das werden, desto eher setzt sich das auch in höheren Instanzen durch.

Schau mal hier
 
Also angemeldet hatte ich den PC dann damals schon, und eine Bestätigung dafür bekommen.
Angefragt hatte ich bisher nur per Mail.

@ joschilein. Danke für die Seite. Werd ich auf jeden Fall mal durchschauen.
 
Hallo Slemens,

so wie joschilein es beschreibt, würde ich es auch machen. Stelle dich aber auf ein nervenaufreibendes und sehr teures Verfahren ein. Die GEZ gibt nicht einfach nach der ersten Instanz auf. Um einen kleinen Eindruck davon zu bekommen wie die GEZ vorgeht, nehme dir viel Zeit und lese dir mal das Verfahren der Zwangsanmeldung vom Journalisten Bernd Höcker durch. ;)
Laß aber auf jeden Fall erstmal das Geld zurückbuchen und lege Widerspruch ein.