Steuer Steuerfragen-Thread

Höckers Fall ist aber nicht vergleichbar. Der steht beim NDR (und nicht nur dort) durch seine dort nervenden Recherchen in allen möglichen Fällen auf der Abschussliste und bei ihm wird jedes auch noch so unsinnige Mittel ausgepackt um ihn fertig zu machen. Welche andere Fälle gibt es denn in denen mal ein Auskunftserzwingungsverfahren angeschoben wurde? Oder der Mist wegen Siekmanns angeblich verletztem Persönlichkeitsrecht? Also wie gesagt.. nicht vergleichbar.
 
Hallo joschilein,

es mag sein, dass Höckers Fall nicht im Ganzen übertragbar ist. Vermutlich wird es nicht zu einem Auskunftserzwingungsverfahren kommen, und schon gar nicht zu einer Klage wegen der Verletzung irgendwelcher Persönlichkeitsrechte.

Aber das solche Klagen meistens nicht nach dem Verwaltungsgericht enden und es oft in die Berufung zum Oberverwaltungsgericht geht, kann zum Beispiel hier nachgelesen werden. Ist ja eigentlich auch klar, denn das Bundesverfassungsgericht hatte mit der Begründung abgelehnt, dass nicht alle Instanzen durchlaufen wurden. Folglich müssen alle Instanzen ausgeschöpft werden, wenn es irgendwann mal zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen soll.

Und die Aussage Höckers
[...] Mit all dem soll nur zweierlei erreicht werden: Angst (beim Bürger) und viel, viel, viel Arbeit (für den Anwalt). Aus diesem Grunde finden viele Geschädigte auch keinen Anwalt. Anwälte können meistens nicht einmal ansatzweise in solchen Verfahren kostendeckend, geschweige denn gewinnbringend arbeiten. Die meisten Anwälte lehnen Verfahren wegen Rundfunkgebühren schlicht ab, mit der Folge, dass kein Rechtsschutz mehr für die Bürger besteht und die Anstalten ungestört abkassieren können.
[...]
Das Problem für mich besteht nun erstmal darin, dass ich mich in einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht nicht mehr selbst vertreten kann, da dort Anwaltszwang herrscht. Übrigens ist dies auch das Problem vieler anderer Betroffener, auch und vor allem solcher, die schon für die erste Instanz einen Anwalt benötigen. Anwälte mögen solche Verfahren nämlich überhaupt nicht, da sie erstens sehr langwierig sind und zweitens wegen des komplizierten Rundfunkgebührenrechts oft undurchschaubar erscheinen [...]
(Quelle)
kann ich durch Erfahrungen mit Bekannten bestätigen. Daher meinte ich nur, dass Slemens sich mit dem Blog von Bernd Höcker etwas darauf einstellen kann, wie die GEZ vorgeht und was ihn erwarten könnte. Mit Ausnahme der persönlichen Querelen des Höckers natürlich. ;)
 
Hätte da mal ne Frage. Undzwar möchte ich meine Steuererklärung für letzdes Jahr machen. Ich bin anfang des Jahres umgezogen, in einen anderen Kreis, nu stellt sich mir die Frage bei welchem Finanzamt ich meine Steuererklärung abgebe.
Dort wo ich in dem Jahr gewohnt habe, oder bei dem Finanzamt was jetzt für mich zuständig ist ?
 
Ich habe die bei meinem alten FA abgegeben, die haben mir mitgeteilt, dass das neue zuständig ist und sie das weitergeleitet haben.

Ich denke also, beim neuen.

Marty
 
o.k dann werd ich sie einfach ma zum neuen schicken, und schauen was passiert. Wenn die meinen das es andersrum läuft, werden die die ja dann auch weiterleiten.

Thx
 
Dann aber dem alten Fi-Amt Bescheid geben, sonst wissen die das nicht, dass die Steuererklärung bereits beim neuen eingereicht wurde.
 
um nochmal auf das gez-thema zurückzukommen:
ich stehe grade auch vor dem problem: wo kommt das in der EÜR rein?
und ist vermutlich umsatzsteuerfrei?

danke für die tipps!

mfg
simon

Edit: und wo kamen die kontogebühren nochmal hin? :)
 
Ich meinte, in welchem feld des anlage EÜR das rein soll.

Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe ist das ja nicht wirklich?
Ich hättes jetzt bei sonstige Betriebsausgaben eingeordnet!?
 
Ich möchte einen kleinen Blog erstellen.
Es soll etwas Werbung auf der Startseite geschaltet werden und ein paar Einnahmen über Partnerprogramme (z.B. Amazon) erziehlt werden...
Es wird sich in Jahr wahrscheinlich um die 20-50€ handeln.
Brauche ich dafür ein Gewerbe oder muss ich die Einnahmen steuerlich angeben?
 
Ob die Einnahmen hinterher zu einer höheren Steuer führen sein mal vollkommen ignoriert (siehe z.B. Härteausgleich oder ggf. Liebhaberei), aber warum sollten sie bei der Steuerermittlung nicht zunächst grundsätzliche Bedeutung haben? Gibt es dafür eine Befreiungsvorschrift? Ich kenne keine ;)
 
Hi,

mache mich ab dem 2. Januar selbstständig. Bin derzeit Kleinunternehmer und ab dem 2. Januar fällt die Kleinunternehmerregelung weg somit darf ich dann ja auch USt ausweisen. Grund für den 2. Januar ist, dass ich einen Tag arbeitslos bin um den Gründungszuschuss zu erhalten, weil mein befristeter Arbeitsvertrag als Angestellter noch bis zum 31.12.09 läuft.

Die Bilanz ändert sich doch "nur" um die USt oder? War heute beim Finanzamt und die meinten ich sollte dann monatlich einen Umsatzsteuererklärung machen, weil meine Umsatzerwartungen so hoch wären. Also was ich erfahren habe ist auch das ich den Gründungszuschuss nicht in die Bilanz nehmen muss. Brauche ich dafür eine Steueridenfikationsnummer? Also dieses DE......?

Werde von zu Hause arbeiten, aber ein Arbeitszimmer kann ich nicht absetzen weil ich bei menen Eltern wohne oder? Wie macht ihr das mit dem Strom? Man kennt ja die Regel: Keine Buchung ohne Beleg. Wie bilanziert ihr den? Pi mal Daumen oder Gerät an die Steckdose ran was den Strom misst und das mit dem Preis multiplizieren?
 
Die Bilanz ändert sich doch "nur" um die USt oder?
Bilanzierst Du denn? oder machst Du Einnahmen- Überschussrechnung?

War heute beim Finanzamt und die meinten ich sollte dann monatlich einen Umsatzsteuererklärung machen, weil meine Umsatzerwartungen so hoch wären.
Das ist im ersten Jahr normal und richtet sich danach nach dem Umsatz.

Brauche ich dafür eine Steueridenfikationsnummer? Also dieses DE......?
Treibst Du Handel in Europa? Dann ja, sonst nicht.

Werde von zu Hause arbeiten, aber ein Arbeitszimmer kann ich nicht absetzen weil ich bei menen Eltern wohne oder?
Warum nicht? Miete das Zimmer von Deinen Eltern und dann hast Du passende Kosten. Deine Eltern müssen das natürlich als Einnahme versteuern. Tipp: Steuerberater.

Wie macht ihr das mit dem Strom? Man kennt ja die Regel: Keine Buchung ohne Beleg. Wie bilanziert ihr den?
Die Rechnung grob in % nach privat/Gewerbe aufteilen reicht völlig. Auch beim Internet und Telefon.

Marty
 
Vielleicht kann mir ja zufällig jemand helfen...

Ich bin bisher Kleingewerbetreibender mit sehr geringem monatlichem Umsatz/Gewinn (ca. 100Eur oder so), also insb. eigerntlich auch weit entfernt von den 17.500Eur pro Jahr, die man verdienen darf.

Jetzt ist allerdings durch einen überraschenden Zufall mein Einkommen im letzten Monat explodiert und sprengt damit alle Limits (350Eur pro Monat für Krankenversicherung, 17.500Eur/Jahr etc.). War allerdings eine einmalige Sache, also im Januar geht es wieder wie gehabt zu.

Wie ist das jetzt, muss ich jetzt in die diversen Sozialversicherungen einzahlen, ggf. sogar nachträglich für die in diesem Jahr erzielten Gewinne?
Ich habe mal etwas gelesen, dass eine einmalige Überschreitung in einem Monat noch nicht so das Problem ist - aber ich überschreite mit meinem plötzlich gestiegenen Jahreseinkommen ja auf den Monat gerechnet im Durchschnitt immernoch z.B. das 350Eur-Limit, mit dem ich bei meinen Eltern mitversichert wäre.

Ist halt irgendwie doof, wenn ich jetzt auf meine gesamten bisher erzielten Einnahmen Steuern und Sozialversicherung nachzahlen müsste.
(OK, EinkommenSt. muss ich wohl so oder so zahlen :-?)


Und im nächsten Jahr werde ich dann ja wohl eh umsatzsteuerpflichtig (keine Kleingewerberegelung mehr), da das Jahreseinkommen über 17.500Eur liegt - da ich im nächsten Jahr aber darunter liege, sollte sich das 2011 doch wieder ändern lassen, oder?
 
USt:
Wenn du drüber bist, bist du über dem nächstjährigen Vorjahreskriterium. Du könntest höchstens mal schauen ob wirklich jeder Umsatz davon auch als 19er-Umsatz zählt. Die Absätze 1 und 3 enthalten ja schließlich doch ein paar Ausnahmen. Vielleicht war da ja was dabei.

ESt:
Natürlich musst du nicht deinen Umsatz versteuern, sondern nur deinen Gewinn. Und so ein paar andere Krempel werden ja auch noch abgezogen. Ob du dann wesentlich über dem Grundfreibetrag landest musst du mal schauen. Und wenn dann doch ein paar Euro zu zahlen sind ist das auch kein Weltuntergang. Schließlich hattest du ja entsprechende Gewinne.

SV:
Hier steckt fast schon die heikelste Frage und sie kann auch nicht über alle SV-Zweige hinweg einheitlich beantwortet werden. Vorrangig ist aber mal der KV/PV-Zweig zu klären.
Ehrlich gesagt kann ich mir kaum vorstellen, wie das dauerhaft über eine Familienversicherung funktionieren soll (aber mir soll ja fast alles recht sein). Jedenfalls zählt hier auch der einkommensteuerliche Gewinn (bei der SV nicht zu verwechseln mit dem zu versteuernden Einkommen).

Jeder Mensch kann nur einen KV/PV-Status haben. Fliegt man aus dem Status Familienversichert raus (was hier wohl ziemlich sicher der Fall sein wird), braucht man eine eigene Anspruchsgrundlage. Das könnte z.B. regelmäßig eine Pflichtversicherung über eigenes Arbeitseinkommen durch eine abhängige Beschäftigung sein. Beiträge sind dann (für alle Zweige) (i.d.R. nur) aus diesen Einkünften zu zahlen.
Tritt zusätzlich eine Selbständigkeit hinzu ist immer die Frage zu klären, ob man hauptberuflich selbständig ist oder nicht.
Das ist dann sofort der Fall, wenn nur eine Selbständigkeit und keine abhängige Beschäftigung vorhanden ist.

Im Falle einer hauptberuflichen Selbständigkeit kann eine private oder eine freiwillig gesetzliche Versicherung gewählt werden. Letztere zieht alle einkommensteuerlichen Einkünfte mit ein und sieht u.a. eine Mindestbemessungsgrundlage vor (Beiträge auf Grundlage von Einkünften die man ggf. gar nicht in der Höhe erzielt - leider vom BVerfG abgesegnet). Ganz ohne KV/PV geht es heute nicht mehr, es wären dann immer Beiträge nachzuzahlen (damit die Herauszögerer keinen Vorteil haben).

Knackpunkt ist also die Einschätzung der hauptberuflichen Selbständigkeit. Sei es nun wie hier gegenüber dem Status Familienversicherter oder gegenüber einer abhängigen Beschäftigung. Diese Interpretation liegt ganz alleine bei den gesetzlichen Krankenkassen. Da mich das Thema selbst brennend interessiert und es keine gesetzlich greifbare Regelung gibt, habe ich kürzlich mal verschiedenste Krankenkassen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten und so ziemlich jede hat eine Interpretation mit der Lieblingsantwort "Es kommt auf den Einzelfall an". Also insbesondere solche Fragen, ob und wann eine Änderung der Verhältnisse rückwirkend ist oder nur zukunftswirkend, wann man sich bei schwankenden Einkünften melden muss obwohl Grundlage normalerweise die steuerlichen Vorjahreswerte maßgebend sind usw. usf. Hier ist man vom Gesetzgeber ziemlich verlassen.

Und die RV kann dann ja auch noch ein Sonderfall sein. Ist man nämlich ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger (über den Begriff könnte man auch ganze Bücher schreiben) darf man da schön brav alleine den vollen Beitrag abdrücken. Sehr spaßige Angelegenheit.

Letztlich hilft es dir nur dich ordentlich mit deinem Fall in die verschiedenen Themen einzulesen und ggf. zu gestalten, aber an einem klärenden Gespräch mit der zuständigen Krankenkasse (dort wo du jetzt familienversichert bist), wirst du wohl nicht herum kommen. Dagegen sind Gerichte und hohe Seen nichts ;)
 
Hii,

bin nun Kleinunternehmer, habe in letzter Zeit einige Lose verkauft per PayPal und per Banküberweisung. Nun stellen sich mir einige Fragen, die ich auch durch lesen dieses Threads mir nicht genau beantworten kann.

1. Wenn ich über PayPal Lose verkaufe, muss ich dann eine Rechnung an den Käufer schicken?

2. Wenn ich per Banküberweisung Lose verkaufe muss ich dann eine Rechnung schreiben, wenn die Rechnunssumme unter 150,00€ liegt, muss ich dann die Adresse des Käufers eintragen oder nur bei über 150,00€?Muss ich unter 150,00€ überhaupt eine Rechnung schreiben, oder reicht der Zahlungseingang-Beleg von meiner Bank?

3. Wenn ich eine Zahlung per PayPal erhalte für z.B. grafische Dienstleistungen (Webdesign, Banner etc.) muss ich dann eine Rechnung schreiben? Oder reicht es, wenn ich die Buchungen auf meinem PayPal-Konto als Beleg ausdrucke?

Sorry für meine N00b-Fragen, aber so genau kenne ich mich da noch nicht aus. Wäre echt lieb, wenn mir jemand das mal etwas näher erläutern könnte :)

Viele Grüße

Klee... ;D
 
1. Wenn ich über PayPal Lose verkaufe, muss ich dann eine Rechnung an den Käufer schicken?
Nein, verschicken nicht, aber eine erstellen. Du brauchst doch vernünftige Belege für Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

2. Wenn ich per Banküberweisung Lose verkaufe muss ich dann eine Rechnung schreiben, wenn die Rechnunssumme unter 150,00€ liegt, muss ich dann die Adresse des Käufers eintragen oder nur bei über 150,00€?
Du solltest eine Rechnung schreiben, bis 150 Euro muss der Empfänger nicht darauf stehen.

Du bist grundsätzlich nur dann verpflichtet eine Rechnung zu erstellen, wenn Dein Kunde Gewerbetreibender ist und eine Rechnung verlangt. Dann gelten die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt, z.B. ab 150 Euro der Empfänger und der Hinweis auf §19 Ustg.

Meine Meinung ist: Erstell immer eine Rechnung, zumindest für Deine Unterlagen, schicken musst Du die ja nicht. Dann hast Du die schön durchnummeriert, findest alles wieder, alles sieht gleich aus und ein Prüfer freut sich. Das ist dem viel lieber er hat einen Ordner voll mit durchnummerierten Rechnungen, die alle dieselbe Form haben, als wenn er sich durch einen Karton voll selbstgedruckter Paypal-Belege kämpfen muss.

Die Paypal-Kontoauszüge musst Du ja sowieso aufbewahren, wenn Du das Paypal-Konto gewerblich nutzt.

Gruss
Marty
 
Danke dir Marty, jetzt sehe ich alles schon viel klarer :)

Noch eine kurze Frage... ich muss die EÜR machen und bin seit Mitte diesen Jahes (2009) Kleinunternehmer ohne USt.

Wann muss ich meine Steuererklärung dem Finanzamt eigentlich vorlegen?

Meine Freundin und ein alter Bekannter habe ich gefragt, SIE meinte bis zum: 31.05.10, und ER bis zum 31.12.09 ..

..hmm.. wen kann ich denn nun Glauben schenken? :mrgreen:

Viele Grüße Klee ;D