Steuer Steuerfragen-Thread

Klar ist im Zweifel gar nichts, es gäbe höchstens keine ausreichenden Anhaltspunkte um es umgekehrt zu interpretieren. Ist wie gesagt alles einzelfallabhängig.

... und nun habe ich eine Antwort von der AOK. :)

Zur Vollzeitbeschäftigung, auf die der Schwerpunkt liegen muss, kann er eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen. Es sind keine Sozialversicherungsbeiträge dabei bei einem zusätzlichen Einkommen von bis zu 400 € (Mini-Job oder Kleingewerbe) zu entrichten. Bei einem Mini-Job sind aber Beiträge an die Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale) zu zahlen.

Ich hab die E-Mail jetzt einfach mal so wiedergegeben. Ich rate aber jedem bei Bedarf einfach nachzufragen. Dann weiß man zumindest, wie das im wirklichen Fall dann handhaben.... ist ja wirklich einzelfallabhängig, die brauchten auch die Versichertennummer.
 
Genau solche unaussagekräftigen Antworten erhalte ich diesbezüglich seit Ewigkeiten.

auf die der Schwerpunkt liegen muss

Frag mal nach, bei welchen Beispielen mit konkreten Zahlen das nicht mehr gegeben ist. Ich würde mich wundern, wenn du nicht nur eine ähnlich klingende Antwort bekommen würdest. ;)
 
Ein einziger Fall mit Zahlen bringt da gar nichts. Es geht ja gerade darum, dass man alle möglichen Kombinationen aus allen Faktoren (insbesondere Zeit und Geld)

Faktoren
Geld: 333, 400, 450, 1000, 2000, 5000
Zeit: 10, 17, 19, 25, 40, 50

(6 Geldfaktoren * 6 Zeitfaktoren) ^ 2 Beschäftigungen = 1.296 Kombinationen

Wenn dann noch Schwankungen berücksichtigt werden sollen, sind wir leicht im 5-6 stelligen Bereich.

Als Alternative zu einer solch langen Liste verschiedener Zahlenbeispiele wäre es einfacher direkt einen Ablaufplan zu haben.

Beispiel:
A = Selbständige Tätigkeit, B = Abhängige Beschäftigung
Hat man in A selbst Arbeitnehmer beschäftigt und die Summe dieser Bruttolöhne ist größer als 400€ im Monat? Falls ja, überwiegt die selbständige Tätigkeit.
Falls nein:
Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in B mehr als .. usw.

Ablaufpläne textlich zu verfassen ist zwar etwas unübersichtlich, aber es wäre die sinnvollste Variante und solche Mischfälle zu beurteilen. Ein paar Zahlen zur Beurteilung findet man ja auch, aber über allem schwebt dieses "außer A überwiegt". Ja wann denn? Wenn man da doppelt so viel verdient? Was wenn man in B bereits über der JAEG verdient, dann ist A zum Lebensunterhalt nicht wirklich nötig und kann open-end verdienen!?

Wie gesagt, ist leider alles sehr sehr schwammig geregelt. :ugly:
 
Ich denke mit dem Schwerpunkt wollt er nur nochmal betonen, dass es wirklich eine Vollzeitbeschäftigung ist. Zumindest hat er es so dargestellt. Der Schwerpunkt ist ja gegeben, wenn es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt und der die andere Arbeit geringfügig bis 400 € ist.

Ist eben alles relativ. Ist bei den Gesetzen doch auch so. Man kann ja nicht alles haben. Bin zumindest nun beruhigt... für meinen Fall hab ich dann ja die Lösung. :)
 
Vorrats-GmbH

Gibt es bei diesem Angebot und ähnlichen einen Haken? So wie ich es sehe, erhalte ich für 1.750€ (+700€ Notarkosten) eine GmbH. Ich muss wenn ich das richtig sehe auch keine 25.000 einzahlen?

Aber da muss es doch einen Nachteil geben, denn sonst würde es ja jeder so machen :think:
 
Glaubst du für die Zahlung von 1.700€ etwas zu bekommen das 25.000€ wert ist? Wirklich? ;)

Das Problem ist insbesondere das Stammkapital. Zur Eintragung ins Handelsregister ist ein Nachweis über das Stammkapital erforderlich und das hat der Anbieter (damals) wohl gemacht. Es sagt aber niemand, dass das Stammkapital mit dem Kaufpreis ebenfalls übergeben wird. Du erwirbst also eine GmbH und haftest mit deren Stammkapital, aber du hast für die GmbH gar keine Liquidität oder Vermögenswerte, um eine mögliche Haftung bezahlen zu können.

Was ist nun der Sinn einer Vorrats-GmbH? Letztendlich Schnelligkeit. Vom Entschluss zur Gründung bis zur Eintragung ins Handelsregister können leicht viele Tage bis wenige Wochen vergehen. Würde man in der Zeit bereits Geschäfte tätigen, haftet man voll persönlich. Ist die GmbH dagegen bereits gegründet, kann es quasi sofort in wenigen Tagen losgehen. Allerdings hat der BGH da auch mal irgendwas mit einer persönlichen Haftung bei Vorrats-GmbHs entschieden. Ist also kein Allheilmittel.

Wenn man also nicht in absoluter Zeitnot ist, sollte man die Gründung eigentlich immer selbst durchführen. Dann fallen auch weitere Restrisiken weg. Beispielsweise könnte die Vorrats-GmbH bereits doch mal Geschäfte getätigt und Schulden oder Haftung aufgebaut haben. Und man spart natürlich den Teil des Kaufpreises, den der Anbieter für seine Vorratshaltung verlangt.

Egal ob Vorrat oder Eigengründung: Man sollte sich immer darüber Gedanken machen, ob man wirklich eine GmbH braucht, oder ob nicht andere Gesellschaftsformen für die eigenen Zwecke besser sind (z.B. UG oder GmbH&CoKG). Man sollte sich in jedem Fall gut beraten lassen und auch nicht die Folgekosten (z.B. Abschlusserstellung oder Publizität) ignorieren. Bei kleinen Umsätzen sind das massive Kostenfaktoren.
 
Woher kommt das? Nach Gründung wird es der Verkäufer wieder entnehmen und die GmbH ist total leer. Die Haftung auf das Stammkapital wird natürlich mitverkauft.
 
Ich sollt vorgestern einige Produkte abschreiben, zwei davon über eine Warengruppe. Da war eine Warengruppe, die zu Lebensmitteln gehörte, aber mit voller Mwst. besteuert war.

Meine Chefin meinte, dass bei der Abrechnung mit der Unternehmer das gemacht wird... stimmt das? Wieso sollte das mit dem vollen Steuersatz abgerechnet werden statt mit dem ermäßigten Steuersatz? Da die Situation irrelevant für den Arbeitsalltag war, hab ich nicht nochmal nachgefragt... interessiert mich aber, wie was wieso ist. Google spuckt unter "Umsatzsteuer volle Mehrsteuer bei Unternehmen" und anderen eigentlich passenden Suchbegriffen leider nichts aus...:(
 
Hä? Den Sachverhalt verstehe ich nun gar nicht.

Es gibt viele Beispiele sehr ähnlicher Produkte, die mit unterschiedlichen Steuersätzen besteuert werden (z.B. Leitungswasser 7%, Mineralwasser 19%). Zusätzlich gibt es auch identische Produkte, die unterschiedlich besteuert werden. Dauerbrennerbeispiel ist die Würstchenbude. Normalerweise 7%, mit dem kleinsten Ansatz weiterer Dienstleistungen (z.B. winziges "Ablage"brett am Wagen oder Stelltische am Nachbarstand vorhanden) aber 19%.

Aber ich glaube das meinst du gar nicht..
 
Aber ich glaube das meinst du gar nicht..

Doch, anscheinend schon. Danke! :)

Im Warengruppenkatalog waren tausende Kategorien. Nur kannte ich kein Beispiel, wann ein Produkt mit der vollen Mwst.-Satz besteuert wird statt mit dem ermäßigten... war in diesem Fall ein Produkt aus dem Lebensmittelhandel: Antipasti.

Meine Chefin fiel in dem Moment kein passendes Beispiel für den vollen Mwst-Satz bei Lebensmitteln ein, nur was mit Unternehmer verkauft an Unternehmern... nur so sicher klang das nicht. Deswegen wollt ich mal nachfragen :)
 
Der Steuersatz hängt nicht davon ab, wer eine Leistung an wen erbringt, sondern insbesondere was geliefert oder geleistet wird. Es gibt ein paar Steuerbefreiungen, bei denen es darauf ankommt, an wen geliefert wird (z.B. NATO, §4 Nr. 7). Auch könnte man den Eintritt des Reverse-Charge-Verfahrens (§13b) als eine Veränderung des Steuersatzes interpretieren - ist aber keine, die Steuer zahlt dann nur ein Anderer, nämlich der Leistungsempfänger.

Das eigentliche Merkmal der Abgrenzung zwischen normalem und ermäßigten Steuersatz findet in §12 statt und da steht definitiv nichts in der Richtung "Unternehmer leistet an Unternehmer = ermäßigter Steuersatz".
 
Das eigentliche Merkmal der Abgrenzung zwischen normalem und ermäßigten Steuersatz findet in §12 statt und da steht definitiv nichts in der Richtung "Unternehmer leistet an Unternehmer = ermäßigter Steuersatz".

Ne, andersrum, voller Steuersatz hat sie gesagt. Danke, jetzt bin ich schlauer.

Edit: Hab mir gerade § 12 angeschaut. Wenn "(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:" nicht zutrifft, würde es stimmen. Kann ja aber nicht, weil wie du schon gesagt hast, keine Rolle spielt, wer an wen liefert oder leistet.

1. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände

Muss also nur in der Anlage 2 stehen, ansonsten 19%. Richtig? :)
 
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... sooo, das Thema hat mich die letzten Tage beschäftigt. Das Thema ist sogar ganz aktuell mit den Dienstleistungen: https://www.prosiebenprozent.de/

Wenn eine Bäckerei eine Sitzmöglichkeit anbietet, ist das doch eine Dienstleistung und das müsst alles mit 19% besteuert werden, oder nicht? Auf meinem Kassenzettel steht bei dem Brötchen 7%... ich geh mal von aus, dass es bei dem Croissant und anderen Artikeln nicht anders aussieht. Ich probiers heute einfach mal aus.

https://www.jurablogs.com/de/fg-rheinland-pfalz-voller-umsatzsteuersatz-fuer-fleischwurstverkauf-zum-verzehr-auf schrieb:
Es sei zu unterscheiden, ob sich ein Umsatz auf Lebensmittel “zum Mitnehmen” beziehe und daneben keine Dienstleistungen erbracht würden, die den Verzehr an Ort und Stelle in einem geeigneten Rahmen ansprechend gestalten sollten.

Eine Dienstleistung wird ja durch die Sitzplätze gegeben, die auch z.T. genutzt werden.
 
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Hmm ganz so leicht kann man es sich dann aber auch nicht machen.

Beispiel: Ich habe in der Nähe einen Metzger, dessen Hauptgeschäft der mittägliche Verkauf von Essen ist. Man hält direkt vor der Tür mit dem Auto (oder läuft hin), wartet in einer mehr oder weniger langen Schlange, kann sich dann das Tagesmenü ggf. mit Varianten auswählen und - jetzt kommts - bekommt dieses Essen in eine Aluwanne mit Deckel eingepresst, die man dann an den Ort seines Verzehrwunsches mitnimmt (i.d.R. wohl jeweils zu Hause).

Man hat ebenfalls die Möglichkeit sich das Essen statt in der Aluverpackung auf einem Teller servieren zu lassen und dann eine der Sitzmöglichkeiten in oder vor dem Laden zu nutzen.

Letzteres ist ganz klar mit 19% besteuert. Bei ersterem liegen die 7% sehr nahe. [Ich gebe zu, dass ich mir dazu bisher nur mal ein paar Gedanken gemacht hatte und es nie gefragt oder durchgeprüft hätte]. Die 7% gehen nicht dadurch kaputt, dass jemand im Laden seine Aluverpackung aufreißen und mit mitgebrachtem Besteck sein Essen direkt vor Ort verzehren könnte. Ähnlich könnte jemand bei McD auch sein Auto nach dem Drive-In auf den Parkplatz abstellen und innen einen Platz suchen.

Und ähnlich sehe ich das beim Bäcker. Wer einfach nur reingeht und sich seine abgepackten Dinge mitnimmt (in dem Fall zwar "nur" eine Tüte) hat eine Lieferung von Speißen ausgelöst und zahlt damit 7% soweit sie auf der Liste stehen. Man könnte aber auch ein Stückchen Kuchen auf einem Teller und dazu einen warmen Kaffee kaufen und es sich an den Plätzen gemütlich machen. Hier wären es dann wieder 19%. Es setzt sich wohl auch niemand an so einen Tisch, packt sich sein Brettchen und ein Messer aus und führt mit mitgebrachter Butter und Marmelade ein Frühstück mit dem Inhalt der Brötchentüte durch.

Das Problem mit den Würstchenverkäufern ist, dass sie (vermutlich gibt es Ausnahmen) ihre Ware in bloßen Pappschalen mit Plastikspießen verkaufen. Somit ist das Essen ohne weiteres zutun verzehrfertig und wenn der kleinste Hauch einer weiteren Dienstleistung dazu kommt, landen sie bei allen Kunden bei den 19%. Ähnliches bei den Caterern. Essen auf Platten bringen und verschwinden 7%, noch etwas weiteres tun wie anrichten, Gästen ausschenken usw. dann alles mit 19%.
Und wenn man das eine Weile falsch abgerechnet hat, ist man nach der Nachzahlung natürlich pleite.

Man kann darüber denken wie man will. Man kann sich aber selbst bei der auf Detailebene teilweise schwammigen Abgrenzung halbwegs schützen. Das was man tun möchte, muss man durchprüfen. Und dazu gehört nicht nur die Problematik der Verseuchung durch Dienstleistung auf den normalen Steuersatz, sondern auch die Frage, ob das was man verkauft überhaupt 7%-fähig ist (hat es alles schon gegeben). Und wenn die Abgrenzung schwierig ist, muss man sich eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt holen. Natürlich könnte es einfacher gestaltet sein, aber zu einer pauschalen Aussage wie "generell 7% in der Gastronomie" kann ich nicht wirklich Stellung nehmen, weil sich die Abgrenzungprobleme dadurch wohl nur in die Richtung verschieben würden, was denn überhaupt Gastronomie ist. Es würde also nicht zwingend leichter oder rechtssicherer.
 
Kennt jemand eine Buchhaltungssoftare, bei der ich Posten einfach importieren kann? Habe monatlich so ~200 Buchungsposten über eine Interetseite. Empfinde ich als sinnlos die alle einzeln zu verbuchen, dann lieber einmal exportieren und in der Fibu-Softare importieren.

Habe mir auch schon WISO und Lexware Produkte angeschaut, aber selbst bei denen finde ich in der Beschreibung nichts dazu :think: Gibt es sowas denn wirklich nicht? :roll:
 
Das kommt wohl wesentlich auf das Format der Exportdaten an. Wenn das irgendein gängiges Format ist (von denen mir derzeit keines einfällt), dann ist auch die Wahrscheinlichkeit halbwegs groß, dass es Programme gibt, die dieses Format importieren können. Aber natürlich können Programme nur das importieren, was sie auch kennen.
 
Format könnte ich entsprechend anpassen beim Export das wäre ne Sache von 30 Minuten :) kennst du da denn eine spezielle Software, oder Dateiformate? :)