Steuer Steuerfragen-Thread

Naja du und ich (und einige andere, inkl. FA) wissen ja genau, das dort mehr Geschummelt wird als manch anders wo ;)
 
Natürlich weiß das auch das FA. Mich wundert dann eigentlich nur noch, dass Fahrtenbücher quasi kriminalisiert sind und bei der kleinsten Unstimmigkeit verworfen werden und Kassenbücher dagegen nur bei wirklich schwerwiegenden Fehlern weggeschätzt werden, obwohl Autos wesentlich schwerer manipuliert werden können als Kassen, insbesondere wenn es sich um nichtelektronische beutel- und kastenähnliche Behältnisse handelt.
 
Ich bins wieder :ugly: und zwar sitz ich grad an der Voranmeldung für September und überlege ob ich da auch die Steuererstattung vom FA angeben muss, ebenso das was ich zahlen musste. Konnte im September erstemal die Voranmeldung abgeben für Juni, Juli, August hab dann im September 2x was gezahlt an ust und 1x was erstattet bekommen, gebe ich das nun auch als Einnahme oder so auf der Ust Voranmeldung an, und wie sieht es aut mit Einnahmen wo ich keine ust drauf zahle z.B. wenn meine Eltern mir was überwiesen haben :).

Ich danke schonmal !!!!! :mrgreen:
 
Du gibst nur die Steuerpflichtigen bzw. Steuerfreien Umsätze bei der VA an. Da das Geld deiner Eltern ja kein Umsatz ist (nicht steuerbar), gibst du das natürlich auch nirgends an. In der Buchführung ist das ja eine Privateinlage, sofern du nicht einen Kredit mit ihnen ausgemacht hast, dann sollte aber alles schriftlich festgehalten sein und die müßten das natürlich auch angeben. Nehme aber mal an, die haben es dir so gegeben.


Was du in der VA des Vormonats angegeben hast gibst du ja nicht nochmal an (was du gezahlt bzw. erstattet bekommen hast), passt ja auch nirgends auf die VA. Erst bei der Erklärung wird das wieder wichtig, wenn du das ganze Jahr erklärst, da mußt ja mit angeben, was du gezahlt, bzw. erstattet bekommen hast....
 
Mein Vater hat für im Frühling ein Gartenhäuschen bestellt für 3.033€ darin sind ja dann 484,26€ MwSt, Lieferanschrift ist mein Vater, Rechnungsanschrift bin ich (vorsorglich ;) ). Weil wir haben uns gedacht das mein Vater mir das Geld gibt (Privateinlage) und ich für ihn bezahle. Frage ist jetzt nur ob ich die MwSt auch wieder bekomme, also ob ich wenn ich das ofiziell bezahle
es einfach auf der Ust Voranmeldung angeben kann, denn es ist ja eigentlich nichts was ich für mein Gewerbe brauche (oder könnte man behaupten das wäre Büroraum :p).

Gruß
Gremlin
 
Wenn Du das Gartenhaus nicht gewerblich nutzt, dann ist es auch mit der Vorsteuererstattung Essig... Steuerliche Berücksichtigung finden nur gewerbliche Ausgaben. ich hoffe, Du hast das bisher nie gemacht, wie Du das hier geplant hattest, sonst wird die nächste Steuerprüfung spannend für Dich.

Marty
 
Ne hab das noch nie gemacht, wollte mich erstmal erkundigen ob das erlaubt ist ;). Also geht wohl nicht ^^ schade. Aber danke für deine Antwort ;)
 
Steuerliche Berücksichtigung finden nur gewerbliche Ausgaben

Um es mal konkret zu machen: Um eine Sache dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen, muss man eine Zuordnungsgrenze überschreiten, diese liegt in Deutschland bei 10% (Rest EU 1%, ist ne Extrageschichte). Wenn man also diese Grenze überschreitet, dann kann man die Sache dem Unternehmensvermögen zuordnen. Ist diese Zuordnung möglich und erfolgt (z.B. durch den Vorsteuerabzug zum Ausdruck gebracht), dann kann man die komplette Vorsteuer geltend machen, man kann aber auch 0% oder das tatsächliche Nutzungsverhältnis wählen - nur wer macht das schon (?). Der private Nutzungsanteil ist allerdings auch in den nächsten 5 Jahren (bei Gebäuden 10) zu versteuern. Monatlich steht also 1/60 (1/120) der Vorsteuersumme zur Disposition. Den jeweilig betrieblichen Anteil kann man behalten, den Privatanteil zahlt man zurück.
Also auch wenn von Anfang an klar ist, dass man die Sache zu 90% privat nutzen möchte, kann man für diesen Teil einen zinslosen Kredit vom Staat bekommen, den man dann verteilt über 5 bzw. 10 Jahre zurück zahlt ;)
 
Ich hab jetzt aus Faulheit die Zwischenseiten nicht gelesen, aber auf der 1. Seite kam die Frage wie es ist wenn man etwas von Privat kauft um es gewerblich weiterzuverkaufen, ka ob darauf schon irgendwo geantwortet wurde,falls nicht --> weiterlesen.
Das man da keine Mwst. absetzen kann ist ja logisch, aber viele Leute machen den Fehler das sie z.b. von Privat für 10euro kaufen,dann für 20euro verkaufen und alles normal mit Mwst. berechen, sprich man hat dann netto nurnoch 16,81 und somit ein + von 6,81.
Bei solchen Sachen sollte man die Differenzbesteuerung nehmen, da reicht dann sogar ne simple Excel Tabelle für Ein- und Ausgaben. Beispiel: Du kaufst von Privat für 10euro und verkaufst für 20euro, schreibste auf die Rechnung (bei solchen Beträgen muss man nichtmal umbedingt eine ausstellen) das kein Ausweis von Mwst. erfolgt aufgrund der Differenzbesteuerung gem. §25a UstG.
Dann musst du auch nur die tatsächlen 10euro Gewinn versteuern und hast am Ende dann noch 8,40 Gewinn anstatt 6,81.
Die Diff.-Besteuerung braucht eine eigene Buchführung und hört sich aufen ersten Blick sehr kompliziert an, aber ich selbst z.B. führe ein DVD-Geschäft+Versandhandel, bin im Groß- und Einzelhandel für Kondome und Gleitgel tätig und als 3. Zweig handle ich mit Sammlerartiklen (Ü-Ei etc.) , da die Sammlerartikel zu 99% von Privat gekauft werden, benutze ich dafür logischerweise die Diff.-Besteuerung, wenn man da einmal drin is, isses auch total easy.
Beim Versand musst du dann aber beachten, das wenn du mit einem nicht steuerbefreiten Versandunternehmen versendest, du die Mwst. auch nicht absetzen darft. (Ich z.b. nehme für eine kleine Warensendung mit Ü-Ei-Figuren 95cent Porto, weils 1zu1 in der Diff.-Besteuerung verrechnet wird, verschicke ich aber Kondome mit derselben Versandart, muss ich 1,15 Porto verlagen wegen der Mwst.

Sorry für den langen Text, aber vielleicht hilfts ja wem.
 
Um nochmal auf das Google-Problem zurückzukommen, habe nun von Google folgendes erhalten:



reicht das für meine Unterlagen? ;)
 
Wir hatten aber schon geklärt, dass die Differenzbesteuerung mangels körperlicher Gegenstände nicht möglich ist.
 
Hab hier nun eine Rechnung vorliegen und weis nicht wie ich damit umgehen soll bei der nächsten Ust.-Voranmeldung und zwar steht dort drauf:

Zwischensumme (brutto): 529,80€
Nettobetrag: 529,80€
In dem Betrag ist Mehrwertsteuer gemäß der Differenzbesteuerung §25a enthalten.
Gesamtbetrag (brutto): 529,80€​

Woher weis ich jetzt wieviel MwSt in dem Betrag enthalten ist? :roll: Für mich sieht das so aus als wären da 0€ MwSt drin aber das kann ja irgendwie auch nicht sein!?

Gruß
Gremlin
 
Hmm versteh ich irgendwie nicht, ich habe doch was gekauft für den "Betrieb" der Verkäufer von dem ich das habe führt doch dann auch MwSt ab die kann ich mir doch dann zurückholen 8O oder ist das nur in dem Fall weil es dem anschein Nach 0€ sind? 8O
 
Bei der Differenzbesteuerung verzichtet der Staat zu Gunsten des ursprünglichen privaten Verkäufers auf einen Großteil der Umsatzsteuer aus diesem Umsatz, also ist der Vorsteuerabzug daraus ausgeschlossen, selbst wenn fälschlicherweise der abzuführende Betrag angegeben wäre.
Ein zweiter Argument ist, dass der Zwischenhändler (also dein Verkäufer) somit indirekt seine Einkaufspreise nennen müsste.
 
Hab mal wieder ne Frage :oops: hatte seid November über eine Webseite immer mal wieder Lose verkauft (Loseagent.de) und hab die Einnahmen auch jeden Monat richtig bei der Ust.-Voranmeldung mit angegeben jedoch hab ichs wohl irgendwie verpennt jedesmal eine Rechnung auszustellen... das Problem ist nun das zwischenzeitlich immer wieder paar Rechnungen hinzu kamen und die Rechnungsnummer natürlich weiter läuft... wie kann ich das nun rückwirkend machen? Kann ich eine Rechnung mit einer höheren Rechnungsnummer ein älteres Datum geben?

z.B.:

#1: 1.1.2008
#2: 1.12.2007

oder kann ich nun einfach eine neue Rechnung erstellen mit der Rechnungsnummer von heute und dort nochmal die Verkäufe alle auflisten aber Rechnungsdatum von heute? Aber dann müsste ich ja theoretisch nochmal Steuern drauf zahlen :ugly: habe übrigens die Zahlung nach Vereinnahmten Entgelten falls das wichtig dafür ist ;)

Irgendwie hab ich das voll verbockt :ugly:

Gruß
Gremlin
 
Rechnungsnummern sind immer chronologisch und Rechnungsdatum ist immer der Ausstellungstag der Rechnung, also 1. neuste Nummer und 2. aktuelles Datum. Das angegebene Leistungsdatum entspricht aber natürlich dem tatsächlichen Leistungsdatum.

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wird die Steuer in dem Anmeldungszeitraum fällig, in dem das Geld vereinnahmt wurde. Wenn dies also schon in der Vergangenheit war, wurde es auch richtigerweise angegeben, auch wenn noch gar keine Rechnung geschrieben war.

Wenn du heute über einen bereits abgerechneten Vorgang eine Rechnung erstellen möchtest, ändert das nichts an der steuerlichen Wirkung. Es wird weder eine Leistung ausgeführt, noch ein Entgelt vereinnahmt. Zur Klarheit solltest du natürlich bereits geleistete Zahlung vermerken, quasi Netto + USt = Brutto; -geleisteter Zahlungen vom .. = 0 zu zahlen.
 
hmm, was heißt chronologisch?

Also ich mache es so:

Kundennummer-Monat/Jahr-lfd.nr. (lfd.Nr. bezieeht sich nur auf den kunden/Monat)
So machen es auch noch andere.

Amazon z.b. hat nur Buchstaben drin, ist das Chronologisch?

Es soll ja im grunde dazu dienen, das Rechnungsnummern nur einmalig vergeben werden...