joschilein
Multitalent
- 5 Mai 2006
- 1.393
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Genau, das frage ich mich auch immer wieder 
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und zwar sitz ich grad an der Voranmeldung für September und überlege ob ich da auch die Steuererstattung vom FA angeben muss, ebenso das was ich zahlen musste. Konnte im September erstemal die Voranmeldung abgeben für Juni, Juli, August hab dann im September 2x was gezahlt an ust und 1x was erstattet bekommen, gebe ich das nun auch als Einnahme oder so auf der Ust Voranmeldung an, und wie sieht es aut mit Einnahmen wo ich keine ust drauf zahle z.B. wenn meine Eltern mir was überwiesen haben Steuerliche Berücksichtigung finden nur gewerbliche Ausgaben
Zwischensumme (brutto): 529,80€
Nettobetrag: 529,80€
In dem Betrag ist Mehrwertsteuer gemäß der Differenzbesteuerung §25a enthalten.
Gesamtbetrag (brutto): 529,80€
habe übrigens die Zahlung nach Vereinnahmten Entgelten falls das wichtig dafür ist 