Steuer Steuerfragen-Thread

@joschilein
na das erste weißt du doch.
Weil die meisten Arbeitnehmer diesen begriffkennen und ihn benutzen, auch wenn sie gar nciht wrklich wissen was er genau bedeutet.

ok, den rest weißt du auch ;)
 
Frage zur Umsatzsteuer:

Wenn ich Klammlose von Privat kaufe um sie anschließend zu verkaufen, zahle ich ja 0 Umsatzsteuer wenn ich sie wieder an jemanden verkaufe muss ich aber dann die 19 % Umsatzsteuer eintreiben

da aber die 19 % Gewinnspanne zwischen Kauf und Verkauf kaum erzielbar sind, heißt das denn das die Leute die kein Gewerbe angemeldet haben das Geschäft machen (weil sie die 19 % nicht eintreiben müssen) und die Leute mit Gewerbe in die Röhre gucken ?
 
@Loshai:

..wenn ich nicht ganz verkehrt liege, kommt hier der §25a UStG zur Anwendung (Differenzbesteuerung).

Als Bsp. habe ich im Moment nur dieses gefunden:

Kauf eines gebrauchten Pkw für 2000 € von Privat.
Buchung Fuhrpark an Geldkonto (alles ohne VSt)
Verkauf des Pkw für 3000 € / brutto
Die 1000 € Differenz zwischen EK-Preis und VK-Preis sind nun umsatzsteuerpflichtig.
Das nennt man Differenzbesteuerung.
Buchung:
Bank (3000,00 €)
an Erlöse (2840,34 €)
an USt [19%] (159,66 € USt aus 1000 €)

..ist so das "klassische" Bsp. eines Gebrauchtwagenhändlers.
 
Achtung, meine Erfahrung bei Anwendung des §25a war, dass ich dem Kollegen beim Finanzamt erstmal persönlich (mit Nachdruck, damit er nett bleibt) erklären durfte, dass dieser Paragraph nicht nur für Autoschieber gilt...

Und immer schön Quittungen sammeln, auch bei Ankäufen von privat...

Marty
 
Das muß aber extremer Nachdruck gewesen sei, denn Lose sind ja wohl kaum "bewegliche körperliche Gegenstände".

Gilt sicherlich net nur für Autoschieber, aber Lose hmmm....
 
grade den 25.a mal durchgelesen, hm tatsächlich "bewegliche körperliche Gegenstände" muss man handeln um Wiederverkäufer zu sein

wenn man Lose handelt, ist man also kein Wiederverkäufer und folglich braucht man auch kein Gewerbe :ugly:

ach die spinnen die Leute die sone Gesetze basteln :-?
 
Na das hast du jetzt hinein interpretiert.

Genau lesen

(1) .... körperlich bewegliche....(d.h. das muß auf jedenfall erfüllt sein),

1. Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. Als ..... (dies muß auch gelten
2. Die gegenstände.. (dies muß auch gelten)
a) oder b) davon muß eins zutreffen
und 3. muß auch zutreffen

der Rest ist dann noch Zusätze, die man beachten müßte (ohne jetzt alles durchzugucken)

Dieser Patragraph hat mit gewerbe gar nciht zu tun (sogar das Gesetz ihcts)

*Edit* bin nicht mehr fit (beim Umzug geholfen)
ja stimme dem letzten Satz zumindest teilweise zu.
 
Ich habe mal die UsT bei der Einahme Überschuß Rechnung und der Differenzbesteuerung verglichen, ich komme bei beiden varianten zum gleichen Ergebniss

100 Mio kauf zu 30 €
100 Mio verk. zu 40 €

abzuführen 1,60 € als UsT, egal welchen § du nimmst
 
ich hab das nicht falsch interpretiert, dieser Smiley :ugly: sollte heißen das was davor steht nicht wirklich so gemeint war, ist schon klar das man das gewerbe trotzdem braucht:-?

ich sage ja bin net fit


Ich habe mal die UsT bei der Einahme Überschuß Rechnung und der Differenzbesteuerung verglichen, ich komme bei beiden varianten zum gleichen Ergebniss

100 Mio kauf zu 30 €
100 Mio verk. zu 40 €

abzuführen 1,60 € als UsT, egal welchen § du nimmst



3 Möglichkeiten

1. Beide UST Pflichtig
6,39 € USt- 4,79 VorSt= 1,6 € Zahllast
2. Kauf ist Steuerfrei da Privatperson (25 a kommt nciht zur anwendung)
6,39€ USt Zahllast
3. 25 a kommt zu r anwendung
40-30 = 10 = 1,60 € Zahllast

1. und 3. sind von der Zahllast identisch, jedoch ist es wohl eher so, dass dies hier nciht anwendbar wäre, so das 2. zutrifft und da ist die Zahllast dann um 4,79 € höher.

Darum gehts hier.

Und wenn es ein Kleinunternehmer ist, der hat gar keine Zahllast, der hätte vorteile. denn er steckt die vollen 10 € ein.
 
Das muß aber extremer Nachdruck gewesen sei, denn Lose sind ja wohl kaum "bewegliche körperliche Gegenstände".
Sorry, bei mir ging es nicht um Lose, die habe ich nie verkauft... Bei mir ging es um alte Hardware, die nur noch bei Privatleuten im Keller zu finden war, für meine Kunden aber extrem wichtig... Und der vom FA meinte, dafür gelte der §25a nicht und ich müsste auf den Gesamtbetrag beim Verkauf ust. abführen.

Marty
 
Achso, ja nee, da hätte man ja noch nicht mal mit Nachdruck ihn davon überzeugen können müssen, das hätte er auch wissen müssen. Autoschieber ist nur halt das beste und bekannteste Beispiel und noch
An-und Verkauf-Läden
 
Sorry, bei mir ging es nicht um Lose, die habe ich nie verkauft... Bei mir ging es um alte Hardware, die nur noch bei Privatleuten im Keller zu finden war, für meine Kunden aber extrem wichtig... Und der vom FA meinte, dafür gelte der §25a nicht und ich müsste auf den Gesamtbetrag beim Verkauf ust. abführen.

Marty


Grins. Diskutiere nie mit einem Finanzbeamten. :biggrin: Die haben irgendwie immer Recht.

Aber in dem Fall würde ich es genauso sehen.
 
Mal wieder was neues *confused*

Moin,
ich hab da mal wieder ein Problem ;) und zwar hab ich jetzt zusammen mit einem bekannten einen Server gemietet, Rechnung kommt jeden Monat an mich, wir teilen uns jedoch die Kosten. Da jedoch die Rechnung beim Hoster komplett in einem Stück gezahlt werden muss geht das ganze Geld von mir auf sein Konto ;)

Sieht also so aus im Monat (Beispiel):

Einnahme: x€ (50% Beteiligung vom Bekannten)
Ausgabe: y€ (Serverkosten)

so nun frage ich mich wie und wo ich die Einnahmen von meinem Bekannten angeben muss, denn ich stelle ihm ja keine Rechnung für die 50% Beteiligung aus :-? oder müsste ich das ?

Danke schonmal :mrgreen:

Gruß
Gremlin
 
Zuletzt bearbeitet:
äh bitte?

Wenn ihr jeweils die hälfte Tragt, wieso schickst du ihm dann das Ganze Geld? und wieso nciht einfach die Hälfte? das versteh ich gerade net.
 
Ne pass auf, er schickt mir jeden Monat die Hälfte auf mein Konto, damit ich von meinem Konto aus den Server beim Hoster bezahlen kann, denn der Hoster möchte die Rechnung auf einmal bezahlt haben ;)
 
Achso, mit sein meintest du den hoster, ok, kleines missverständniss.

Also wenn dein Kumpel es Privat nutzt brauchst ihm nicht unbedingt eine Rechnung schreiben,wenn er es geschäftlich nutzt, wird er ja wohl eine brauchen.

Du buchst einfach die Serverkosten normal und das was er dir Zahlt als Einnahme.
 
Ja so meinte ich das sorry wenns bissle komisch ausgedrückt war ;)

Du buchst einfach die Serverkosten normal und das was er dir Zahlt als Einnahme.
Also so als ob ich die komplette bezahle und das was er mir schickt verbuche ich wie halt ne normale Einnahme wo ich auch 19% drauf zahle? ;)