Das Leben ist nicht ungerecht, erst die Umstände machen das Leben ungerecht. Wenn es so stimmt wie es sich liest, dann ist es verdammt erbärmlich, dass so ein Schwerverbrecher frei rumäuft. Womöglich noch seine falschen Ideale frei weitergibt und andere damit verdirbt. Erbärmlich, mehr fällt mir dazu nicht ein.
 
Demjanjuk-Verfahren

Folgende News wurde am 12.05.2009 um 14:53:53 Uhr veröffentlicht:
Demjanjuk soll angeklagt werden
DPA-News

München (dpa) - Der mutmaßliche Nazi-Verbrecher John Demjanjuk kann in einem der letzten großen NS-Prozesse in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Der 89-Jährige traf heute nach seiner Abschiebung aus den USA in München ein. Im Krankenwagen wurde er in die Haftanstalt Stadelheim gebracht. Die Staatsanwaltschaft München will in wenigen Wochen Anklage erheben. Demjanjuk wird vorgeworfen, im Zweiten Weltkrieg im deutschen Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord an mindestens 29*000 Juden geleistet zu haben.
 
[N] Hintergrund: Mord und Völkermord verjähren nicht

Folgende News wurde am 12.05.2009 um 15:04:01 Uhr veröffentlicht:
Hintergrund: Mord und Völkermord verjähren nicht
DPA-News

Hamburg (dpa) - Außer Mord und Völkermord verjähren im deutschen Strafrecht alle Straftaten nach bestimmten Zeiträumen. Die Täter können dann juristisch nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Die in Paragraf 78 des Strafgesetzbuches festgelegten Verjährungsfristen sind nach den angedrohten Höchststrafen bemessen. So verjährt etwa Totschlag nach 20 Jahren. Die Verjährung der schweren Verbrechen Mord und Völkermord wurde abgeschafft, damit die nationalsozialistischen Verbrechen nicht ungesühnt bleiben können. Nach den Anfang der 1960er Jahre geltenden Gesetzen wären die Mordtaten spätestens am 8. Mai 1965 - also 20 Jahre nach der Kapitulation - verjährt. Mehrfach befasste sich der Bundestag in den folgenden Jahren mit der Frage. Zunächst beschloss er nach hitziger Debatte im März 1965, den Zeitraum von Mai 1945 bis Dezember 1949 nicht für die Verjährung anzurechnen. Nach erneuter Diskussion hob der Bundestag im Juni 1969 die Verjährung für Völkermord auf und verlängerte mit dem neunten Strafrechtsänderungsgesetz zugleich die Frist für Mord zunächst auf 30 Jahre. Erst zehn Jahre später - am 3. Juli 1979 - schaffte der Bundestag auch die Verjährung von Mord gänzlich ab.
 
[N] Mutmaßlicher NS-Verbrecher verhandlungsfähig

Folgende News wurde am 03.07.2009 um 13:53:20 Uhr veröffentlicht:
Mutmaßlicher NS-Verbrecher verhandlungsfähig
DPA-News

München (dpa) - Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk ist verhandlungsfähig. Das teilte die Staatsanwaltschaft München mit. Die Ärzte schränkten aber ein, dass gegen den 89-Jährigen pro Tag nicht länger als zweimal 90 Minuten verhandelt werden dürfe. Die Staatsanwaltschaft will noch im Juli Anklage erheben. Sie wirft dem gebürtigen Ukrainer Beihilfe zum Mord an mindestens 29*000 Juden vor. Demjanjuk soll als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen die Menschen in die Gaskammern getrieben haben.
 
Das bringt doch ehrlich gesagt auch nix mehr den alten Typen da symbolisch zu kreuzigen... :roll:
Damit macht man es auch nicht Ungeschehen.
 
Das bringt doch ehrlich gesagt auch nix mehr den alten Typen da symbolisch zu kreuzigen... :roll:
Damit macht man es auch nicht Ungeschehen.

Was ist am Prinzip Rechtssprechung eigentlich so schwer zu verstehen?

Es geht NICHT um

  • Vergeltung
  • Bestrafung oder
  • das "Ungeschehen machen"
von Verbrechen.

Es geht nur darum, das eindeutig und unwidersprochen Klar gestellt wird, das Unrecht / Ein Verbrechen begangen wurde.
 
und wenn er jetzt freigesprochen wird?
Hat er dann keine Verbrechen begangen?
Unsere Rechtssprechung ist doch einfach zum :sick:
 
Auf jeden Fall herrscht dann (juristische) Klarheit. Aber ich glaube nicht an einen Freispruch.
 
*Hurra*
Und wir haben 5Mio € Personalkosten für alle Anwälte, Ärzte und Sachverständige ausgegeben...:ugly:

Klar - wir können auch jeden, den wir für schuldig halten, am nächsten Baum aufknüpfen... :yawn:

Im Übrigen: Glaubst du wirklich, ein einziges Verfahren dieser Größenordnung kostet mehr als die abertausende MIni-Verfahren, die jeden MONAT eingeleitet werden, weil sich irgendwelche Leute schlecht behandelt fühlen (weil sie bei Ebay übers Ohr gehauen wurden, der Nachbar die Hecke nicht schneidet oder sie ihr Paid4-Guthaben nicht ausgezahlt bekommen?)

Glaub ich auch nicht. Einen schuldigen Ausländer brauchen wir auch... :roll:

Demjanjuk hat als SS-Gehilfe die deutsche Staatsbürgerschaft... :roll:
 
Dieses Verfahren zieht sich schon länger hin, geht über mehrere Länder (Ukraine, USA Deutschland) hinweg und beweisen kann man hieb und stichfest eh nich viel.
Sie haben einen Nebenkläger der mit eigenen Augen gesehen hat wie die Juden zur Vernichtung getrieben wurden, aber ob Demjanjuk als Wächter darunter war kann er nicht mehr sagen und er kann sich auch nicht an dessen Gesicht erinnern, weil er sich nicht mal mehr an das Gesicht seines Vaters erinnern kann. (der Junge war damals 15)
Quelle
Nach solanger Zeit irgendwas zu beweisen, ist sehr schwierig und ich denk da der Typ vermutlich sowieso -gelinde gesagt- ein schlechtes Gewissen hat, wäre es das beste ihn einfach noch seine letzten Jahre leben zu lassen.
Aber wir können ihn auch für 3-15Jahre *29000 Fälle einsperren, wenn es juristische Klarheit bringt. :ugly:

Edit: er hat sowohl ne ukrainische, anscheinend deutsche und ne USA Staatsbürgerschaft...
 
und ne USA Staatsbürgerschaft...

Nein, hat er nicht. Die US-Staatsbürgerschaft wurde ihm schon vor Jahren entzogen. Dort gilt er off. als staatenlos. Deutscher ist aber auf jeden Fall, da durch einen H****r-Erlass, jeder, der die SS beitrat, automatisch die DE-Staatsbürgerschaft erhielt.

Leider hat man es nach dem Krieg versäumt, diesen Erlass wieder aufzuheben, wodurch z. B. viele Kriegsverbrecher nicht ausgeliefert wurden (und somit auch nie bestraft wurden) - Deutschland liefert keine eigenen Landsleute aus.
 
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Folgende News wurde am 11.08.2009 um 10:25:39 Uhr veröffentlicht:
Lebenslange Haft für Kriegsverbrecher
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München (dpa) - In einem der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland ist der 90 Jahre alte Josef Scheungraber am Dienstag in München wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht war nach knapp elfmonatiger Beweisaufnahme überzeugt, dass der damalige Kompaniechef eines Gebirgspionierbataillons 1944 in der Toskana den Befehl zu einem Vergeltungsschlag für den Tod zweier Soldaten gegeben hat. Insgesamt 14 italienische Zivilisten starben. Das Urteil wurde im Gerichtssaal mit Beifall aufgenommen. Es entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. An der Urteilsverkündung nahmen auch Hinterbliebene der Opfer teil. Bei dem Vergeltungsschlag waren vier Angehörige der Zivilbevölkerung erschossen und zehn in einem Haus in die Luft gesprengt worden. Scheungraber hat im Vorfeld der Verhandlung jede Beteiligung an dem Massaker bestritten, er habe davon nicht einmal gewusst. In seinem Schlusswort beklagte er sich, er habe viele Jahre seines Lebens «diesem Vaterland geopfert» und stehe nun mit fast 91 Jahren als Angeklagter vor Gericht. In Italien war Scheungraber 2006 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Als deutscher Staatsbürger wurde er zur Strafvollstreckung aber nicht ausgeliefert.
 
Na dann kann man nur hoffen, daß die Deutsche Regierung endlich mal ein Exempel statuiert und diesen Kerl auch wirklich inhaftiert.
 
Ich zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vollzuges dieser Strafe...
Klar, er hat Menschenleben auf dem Gewissen, die Taten waren verwerflich und mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass in jedem Krieg zivile Opfer anfallen, auch ohne "Kriegsverbrechen"(welch Ironie, ein Schelm, wer Krieg als solchen als Verbrechen verteufelt...).
Der Mann ist 90 Jahre alt, hat über 60 Jahre in einer Welt gelebt, wo Menschenrechte etwas galten, hat über 60 Jahre ohne die Naziidiologie gelebt usw usf. Auf gut deutsch: Wir haben hier eine andere Persönlichkeit vor uns, als diejenige, die damals das Verbrechen beging. Es ist gut, dass die Schuld festgestellt wird, aber eine Strafe bringt absolut rein gar nichts. Der Mann ist längst nichtmehr beim Militär und lebt in einer anderen Welt als damals. Das sind eher Rachegelüste, die jetzt zu einem Inhaftierungswunsch führen, denn ein Exempel brauchen wir nichteinmal zu statuieren, da wir nicht unbedingt Gefahr laufen, dass deutsches Militär diese Taten wiederholt.

Achja, kleiner Auszug aus wiki:
Die Strafe ist ein aggressiver Akt gegenüber dem zu Strafenden, der als Folge eines normenverletzenden Verhaltens durch den zu Strafenden vollzogen wird und deshalb im Unterschied zu anderen Formen von Aggression als legitim angesehen wird. In der Regel wird Strafe heute begründet

  • mit der Veränderung des Zöglings zum Besseren
  • mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer Straftäter
  • mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
  • mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne).
Begründung 1-3 fallen ja schon mal weg, bleibt die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, aber die ist doch inzwischen längst geschehen...
 
Ich zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vollzuges dieser Strafe...
Du zweifelst an der Sinnhaftigkeit einer Haftstrafe für einen Mörder? :hö:

Klar, er hat Menschenleben auf dem Gewissen, die Taten waren verwerflich und mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass in jedem Krieg zivile Opfer anfallen, auch ohne "Kriegsverbrechen"
Ja echt mal, in jedem Krieg gibts Tote, wieso dann nicht einfach ungestraft ein paar mehr abmetzeln... :roll:

Der Mann ist 90 Jahre alt, hat über 60 Jahre in einer Welt gelebt, wo Menschenrechte etwas galten, hat über 60 Jahre ohne die Naziidiologie gelebt usw usf.
Woher willst du das den wissen? Kennst du den Kerl oder seine Kontakte?

Das sind eher Rachegelüste, die jetzt zu einem Inhaftierungswunsch führen, denn ein Exempel brauchen wir nichteinmal zu statuieren, da wir nicht unbedingt Gefahr laufen, dass deutsches Militär diese Taten wiederholt.
Es geht hier nicht ums Militär. Es geht darum ein Zeichen zu setzen, dass Kriegsverbrecher nicht ungeschoren davonkommen, auch wenns länger dauert.

Begründung 1-3 fallen ja schon mal weg, bleibt die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, aber die ist doch inzwischen längst geschehen...
Dann frag mal die Angehörigen der Opfer, inwiefern die Gerechtigkeit für die schon längst wiederhergestellt wurde. :roll: