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Du scheinst nicht zu erkennen, dass dieses Argument signifikant und grundlegend ist. Alles andere spielt keine Rolle: ab einem gewissen Alter kann eine Haftstrafe ihren Sinn nicht mehr erfüllen.
Hätte man den vom Weiterleben abhalten sollen?...und der älteste Mensch wurde 122 Jahre alt. Und?


Zumindest kann er, wenn er sitzt, an keine Gebirgsjägertreffen mehr teilnehmen (siehe weiter unten) und dabei junge Leute rechte Flausen in den Kopf setzen.
Hätte man den vom Weiterleben abhalten sollen?![]()
Deine Argumentation zielt darauf ab, das jemand mit einem Alter von xx Jahren nicht mehr zu bestimmten Handlungen fähig ist - und das ist nachweislich nicht der Fall.
Und das das Raum zum Mißbrauch öffnet, zeigt der Fall Demjanjuk. Der im Rollstuhl "mehr Tod als Lebendig" in den USA zu einer Anhörung fährt und kurz darauf auf eignen Füßen und äußerst visatl auf den eigenen Beinen umherspaziert...
Meine Argumentation zielt darauf ab, dass ab einem gewissen Alter eine Haftstrafe keinen Sinn mehr macht.
Generalprävention? Glaubst du wirklich, dass der Täter mit 90 noch von ähnlichen Taten abgeschreckt wird/werden muss? Und an ihm ein Exempel zu statuieren, damit die Gesellschaft dem Staat vertraut, ist völlig untragbar! Da kann man ja gleich Schauprozesse führen...
Ich weiß nicht, was das mit Schauprozessen zu tun haben soll. Die Generalprävention ist Bestandteil unseres Strafrechts und insofern bei der Diskussion über Sinn und Zweck von Strafe durchaus als Argument anzuführen.
Warum jetzt das Alter des Verurteilten in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen soll, leuchtet mir nicht ein.
Nur, weil es Bestandteil unseres Strafrechts ist, ist es nicht indiskutabel.
Schreckt es dich davon ab, Kriegsverbrechen zu begehen, wenn ein 90-jähriger inhaftiert wurde?
Schreckt des den 90-jährigen davon ab, wieder Kriegsverbrechen zu begehen?
Wenn man nicht das Wort Kriegsverbrechen benutzt, weswegen der Täter ja auch nicht verurteilt wurde, Zitat: "...wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft...", ja!
Auch wenn dir das nicht gefällt: Es ist ein legales Treffen, an dem er legal teilnimmt, solange er nicht in Haft sitzt. Mir gefallen solche Treffen auch nicht, aber sie sind nunmal legal.Zumindest kann er, wenn er sitzt, an keine Gebirgsjägertreffen mehr teilnehmen (siehe weiter unten) und dabei junge Leute rechte Flausen in den Kopf setzen.
Das nicht, aber es dürfte zumindest ein fundiertes Argument sein.
Wenn man nicht das Wort Kriegsverbrechen benutzt, weswegen der Täter ja auch nicht verurteilt wurde, Zitat: "...wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft...", ja!

Nein, deswegen hatte ich ja auch die Wirkung der Spezialprävention auf den Täter verneint.
Warum ist es fragwürdig? du windest dich die ganze Zeit um einer Klare Aussage herum, was einen Greis vor einer Bestrafung ausnehmen könnte. Das reine Alter kann es wohl nicht sein.Es ist ein Argument, aber in meinen Augen kein besonders gutes - eben weil es fragwürdig ist.
So what? Sollen wir Tempo-30-Zonen vor Schulen abschaffen, weil Radarkontrollen nicht ausreichend abschrecken?Ich kann mir nicht helfen, aber ich sehe beim besten Willen nichts Abschreckendes darin.![]()
Nein, aber mein Vertrauen in den Staat würde sinken, wenn er verurteilte Verbrecher, die zwar alt, aber dem Augenschein (siehe Video) nicht gebrechlich oder schwer krank und damit verfahrens- und straffähig sind, laufen lassen würde...Steigert es denn dein Vertrauen in den Staat, wenn er alte Menschen in Gefängnisse sperrt?
Warum ist es fragwürdig? du windest dich die ganze Zeit um einer Klare Aussage herum, was einen Greis vor einer Bestrafung ausnehmen könnte. Das reine Alter kann es wohl nicht sein.
So what? Sollen wir Tempo-30-Zonen vor Schulen abschaffen, weil Radarkontrollen nicht ausreichend abschrecken?
Das Grundprinzip Verbrechen-Vermittlung-Verfahren-Urteil-Strafe kann doch nicht vor einer willkürlich gesetzen Altersgrenze stoppen...
Nein, aber mein Vertrauen in den Staat würde sinken, wenn er verurteilte Verbrecher, die zwar alt, aber dem Augenschein (siehe Video) nicht gebrechlich oder schwer krank und damit verfahrens- und straffähig sind, laufen lassen würde...
Es ist ja auch nicht das Alter an sich, sondern die dadurch bedingte Sinnlosigkeit einer Haftstrafe!
Ich würde meinen, dass Radarkontrollen eher abschrecken. Man kann aber auch kleine Vergehen wie überhöhte Geschwindigkeit nicht mit großen Vergehen wie Mord vergleichen...wenn jemand jemanden umbringen will, dann tut er das, mögliche Bestrafung hin oder her!
Niemand spricht davon, dass der Mann nicht verurteilt und bestraft werden soll!
Sinnlos, weil sich auf den Täter nicht mehr einwirken lässt, oder warum?
Wieso schrecken die Radarkontrollen mehr ab als eine angedrohte Haftstrafe?
Wie sollte er bestraft werden?
Richtig. Weder der Täter wird durch diese Haft für sein weiteres Leben beeinflusst (dergestalt, dass er diese Beeinflussung durch Taten beweisen könnte), noch hilft es uns, wenn wir als Staat jemanden einsperren, für den dieses Einsperren keinerlei Bedeutung hat.
Eine Radarkontrolle bedeutet subjektiv für den Täter eine hohe Strafe für ein geringes Vergehen, dass er nicht lang und breit geplant hat. Jemand, der einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, rechnet in vielen Fällen mit der Haftstrafe und/oder empfindet sie als geringen Preis für das Gelingen seiner Tat.
Mir fällt nichts ein - Haft ist sinnlos, Geldstrafe absurd, Hinrichtung undenkbar.